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Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Realschulze, 2. Juni 2008.

  1. octavius

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    Teil II:

    @Nadine: Es tut mir aufrichtig leid, dass Du mit Deiner vorigen Vermieterin so ein Pech gehabt hast.

    [​IMG]

    @Realschulze: Siehe den Schluss meines vorigen Postings. Wenn Du Dir sicher bist, dass da kein Kabelanschluss möglich ist, dann würde ich pokern [​IMG] ... und ganz dreist einen Anschluss an das Kabelnetz verlangen. [​IMG]

    Das erleichtert die Sache ungemein. Diese Pokerspiele hab' ich in meiner vorigen Wohnung jahrelang gemacht - bis der Abgesandte des Vermieters mir in einer ruhigen Minute erklärt hat: "Jawohl, wir prüfen das ernsthaft mit dem Kabelanschluss - wir wollen das machen."

    Der hat natürlich auch gepokert. [​IMG] - Selbstverständlich liegt in der Wohnung bis heute kein Kabel - und die von mir installierte Parabolantenne steht noch...
     
  2. octavius

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Muss sie ja... Weil bei DVB-T kein Radio übertragen wird.
     
  3. Michael Hauser

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    AW: Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Das widerrum finde ich beachtenswert.... ;)
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    @octavius

    Habe bereits in einem anderen Thread Dein Lied gesungen.

    Der Beginn einer neuen Freundschaft(nach einigen Querelen) a la Casablanca?:love:

    Verbannst Du mich jetzt aus der Ignorierliste?;)

    Zur Antenne auf dem Dach:

    Meine Frau ist Hausverwalterin bei einer großen Gesellschaft,(hunderte Objekte) hat mit Satwünschen der Mieter ständig zu tun und als Satfan bin ich oft dabei, wenn mit den Eigentümern darüber verhandelt wird.

    Die Mieter in eher weniger bevorzugten Wohngegenden wollen meistens 4 Anschlüsse und sie wollen dazu den Balkon nutzen, so denn die Anpeilung der Satelliten möglich ist. Das wollen die Hauseigentümer nicht, waren aber oft bereit einer Dachmontage zuzustimmen.
    Das scheitert in 90% aller Fälle an der Kosten. Das sogenannte Informationsbedürfnis/Recht der Mieter ist dann nicht mehr relevant.

    Die Mieter in der Schlossallee/Parkstraße, ect. wohnend, wollen das(Balkon) in gar keinem Fall. Die Vermieter schon gar nicht.

    Wir haben hier bei uns ein Max-Pl.-Institut und da arbeiten viele Ausländer. Die wollen unbedingt ihre Heimatkanäle sehen. Egal wie teuer das wird. Was eine vom Fachbetrieb errichte Multiempfangsanlage auf einem Dach ohne vorhandene Blitzschutzeinrichtung kostet, dürfte bekannt sein.

    Fazit:

    Nicht alle Vermieter sind Betonköpfe.
    Nach meinen Erkenntnissen eher Ausnahmen.
     
  5. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    @"Hobbyjurist" octavius

    Ich schreibe keinen Mist, sondern es ist das, was Gerichte immer wieder entscheiden. Bei den von dir genannten Beispielen geht es um grundsätzliche Dinge in der Wohnung, welche das Leben "angenehmer gestalten". Eine Schüssel an der Außenmauer, wenn DVB-T oder Kabel-TV vorhanden ist, fällt laut der Rechtssprechung nicht darunter. Wenn weder DVB-T noch Kabel verfügbar ist, sieht die Sache anders aus - da habe ich auch nie was anderes behauptet. Ich glaube jedenfalls nicht, dass die Verfügbarkeit von Premiere unter irgendein Grundrecht des Mieters fällt. Ich habe selbst eine Premiere Abo (geschenkt bekommen, sogar inkl. HD) und würde mal behaupten, dass das Programm, das ja doch eher von "niedrigerem Niveau" ist (wie kann man für so seichtes Programm eigentlich freiwillig zahlen?), in irgendeiner Form dem Grundrecht auf freie Informationsbeschaffung unterliegt.

    Aber ich gebe zu, ich bin kein Jurist und ich bin daher nicht in der Lage, die Paragraphen genau zu werten - genauso wenig wie du offenbar: Denn du zitierst wirr irgendwelche Paragraphen, aus welchen überhaupt nicht ersichtlich ist, ob und wie sie auf den Spezialfall "Satellitenschüssel" (wenn Alternative vorhanden) angewendet werden können. Aber ich kann Urteile lesen und glaube den vielen Gerichten, die die Anbringung einer Satellitenschüssel bisher verweigert haben, wenn Alternativen bereit stehen. Auch wenn du bei Mieterbund fragst, wird man die dasselbe erzählen.
    Da ich aber hier auch ein Laie bin, diskutiere ich hier auch gar nicht mehr weiter. Fakt ist, dass Mieter in Deutschland eigentlich sowieso viel zu viele Rechte haben - als Vermieter muss man sich von irgendwelchen sturrköpfigen, nicht zahlenden Assos monatelang für dumm verkaufen lassen bis man mal was dagegen unternehmen kann. Unklarheiten im Mietvertrag werden vor Gericht praktisch immer für den Mieter und gegen den Vermieter entschieden, auch wenn es realistisch und objektiv betrachtet keinen Grund dafür gibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2008
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Wenn hier die Verfechter der Schüsselfreiheit auf dem Balkon ebenfalls -

    (O -Ton - so die Bausubstanz des Gebäudes nicht tangiert ist, kann man auf dem Balkon machen was man will)

    - Urteile und Texte lesen könnten,(besonders die Entscheidung des BGH vom Mai 2007) würden diese hier gebetsmühlenhaft vorgetragenen unsinnigen Behauptungen aufhören.:D
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Fazit:

    Nicht alle Vermieter sind Betonköpfe.
    Nach meinen Erkenntnissen eher Ausnahmen.[/quote]

    Ich kenne auch ein anderes Sprichwort:
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus... ;)
    Andersrum, nur weil Deine bessere Hälfte Vermieterin ist,
    können die anderen doch ruhig weiter Betonköpfe bleiben.
    Warum verteidigst Du diese????

    Ich sage: die meisten Vermieter mit einer analogen
    Dach-Gemeinschaftsanlage in einem DVB-T Gebiet
    sind Betonköpfe, aber was für welche!!!:eek:
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Anderes Sprichwort?:confused:
    Habe kein Sprichwort benutzt.
    Lerne erst mal Texte lesen und lerne wie man Zitauszüge einfügt. Dein Dank für die Beleerung (meintest aber Belehrung) ist angekommen. Hat aber offensichtlich nix bei Dir bewirkt.

    Meine "bessere Hälfte" ist keine Vermieterin und ich auch nicht. Gott sei Dank.(erst lesen/denken und dann posten)
    Was meine Frau aber als V-e-r-w-a-l-t-e-r-i-n so erlebt, toppt eine kürzliche Sendung der ÖR über Mietnomaden und Vandalen ganz erheblich.
     
  9. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Das ist es, die meisten wollen, die „billige“ Balkon Methode aber eben nicht für die teuer Dachmethode bezahlen.. aber der Vermieter darf eben selber entscheiden welchen “Raum“ er freigibt für die Antenne…
    und die die am lautesten vorher gebrüllt haben das sie NIEMALS ohne die anderen Sender leben können und die unbedingt(!) für den Job benötigen, kommen dann auf einmal ganz ohne aus wenn sie als Mieter die kosten tragen sollen… (und das ist eben auch rechtens!) :rolleyes:

    Ich selber habe auch schon mal die Kosten für das verlegen von Kabel getragen, weil ich eben mit dem Antennen Empfang total unzufrieden war … Die meisten Vermieter haben überhaupt kein Problem damit wenn der Mieter die Kosten übernimmt (klar ist für ihn natürlich super.. Verbesserung der Wohnung auf kosten des Mieters… denn die Verbesserung bleibt ja auch – im Gegensatz zu einer Balkon Anlage – nach dem Auszug bestehen..)

    Es muss einem halt klar sein, dass man schon einen Rechtsanspruch auf besseren Fernsehempfang hat aber eben nicht auf kostenlosen bzw. das der Vermieter auch noch die Kosten für diesen Wunsch trägt.. Aber DAS ist es, was die meisten wollen! Den totalen digitalen empfang am besten Kabel und Sat damit der Mieter noch wählen kann… und das soll alles bitte der Vermieter zahlen! :eek:

    Es gibt aber kein deutsches Recht auf eine Sat Schüssel auf dem Balkon! DAS ist eine Tatsache! Es gibt ein Recht auf Informationen und durchaus auch auf Programmvielfalt… aber eben nicht auf kostenlosen und nicht auf die Umsetzung, die der Mieter will!

    Wie schon erwähnt ich kann nur jedem und zwar jedem Mieter empfehlen Mitglied in einem Mieterververein zu werden (da ist die Rechtsberatung und Rechtschutz häufig schon mit drin)
    DA bekommt man so was nämlich auch erklärt und ggf. Hinweise, was da an kosten auf einen zukommt und dann kann man vorher Überlegen ob man Stunk macht wenn man z.B. gar nicht bereit ist die alternativen in Erwägung zu ziehen (wie Dachantenne) und nicht bereit ist, die dazugehöreigen kosten tragen zu wollen!!!

    Wenn also jemand allgemein Fragt
    Darf ein Vermieter die Sat Schüssel auf dem Balkon verbieten? JA er darf!
    Darf er grundsätzlich einen verbesserten Fernsehempfang verbieten? Nein darf er nicht!

    Und Das ist ein gravierende Unterschied… und der Grund, warum hier immer wieder Leute einfach aneinander vorbeireden! :( ;)

    Beispiel:
    Mir z.B. dürfet mein Vermieter ohne Probleme die Sat Antenne auf dem Balkon verbieten … Den er bot mir im Gegenzug einen verbesserten Kabelempfang an…
    Habe ich ein Recht auf die Schüssel auf dem Balkon.. NEIN! Den mein Vermieter hat mir einen einsprechenden empfang angeboten! (und nur auf den Emfpang habe ich einen Rechtsanspruch)
    Den das der eine Empfang monatlich für mich Geld kostet und der andere nicht, spielt z. B. keine Rolle (vor Gericht auch nicht!) .. Es geht nur darum DAS mir das mehr Angebot zur Verfügung gestellt wird, eine Rechtanspruch auf einen ganz bestimmten Sender hat man nämlich auch nicht!

    [[Und die Feinheiten einer fest installierte oder Gummisaugnapf Antenne lassen wir jetzt mal Außen vor (man kann auch Kleinlicher als eine Ameise sein… )]]

    Es gibt definitiv kein Recht auf eine bestimmte Empfangsart und kein Mitspracherecht für Mieter WO diese Empfangsart am Haus umgesetzt wird…

    Und Grundsätzlich ist es IMMER besser, es in einem freundlichen Gespräch zu Regeln als zu drohen oder vor Gericht zu gehen..
    :love:
     
  10. octavius

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    Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T

    Liebe Community!

    Bökelberger schrieb in einem anderen Thread:
    (Quelle: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=191787&page=20)

    Lieber Bökelberger!

    Was Du heute morgen geschrieben hast, ist doch eine ideale Begründung, um Ansprüche nach § 242 BGB geltend zu machen. [​IMG]

    Siehe dazu mein Posting Nr. 10 vom 3. Juni 2008 auf Seite 1 in diesem Thread.

    In diesem Posting habe ich dargestellt, was in Paragraph 242 drin steht - und die Rechtsnorm im Übrigen wörtlich zitiert.

    Ich weise insbesondere auf folgendes hin:
    Mischobo fragte:
    Hier geht es nur noch ums Geld. [​IMG]