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Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Realschulze, 2. Juni 2008.

  1. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Es gibt ja keine einheitlichen Gerichtsbeschlüsse. Jedoch kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass

    1. eine defekte oder nicht auf DVB-T umgerüstete terrestrische Gemeinschaftsanlage für den Mieter kostenlos repariert und/oder auf DVB-T Empfang umgestellt werden muss, so dass alle Sender, die in der Region via DVB-T verfügbar sind, empfangen werden können. Eine zur Zeit des Vertragsabschluss vorhandene Gemeinschaftsanlage ist Teil des Mietvertrags und muss während der Mietdauer vom Vermieter gewartet und zur Verfügung gestellt werden.

    2. bei vorhandenem DVB-T Empfang es im Allgemeinen keine Möglichkeit für den Mieter gibt, einen Kabelanschluss oder die Installation einer Sat-Schüssel gerichtlich durchzusetzen (Ausnahme: Ausländer)

    3. - wenn kein DVB-T verfügbar ist - der Vermieter die Wahl hat, ob er einen Kabelanschluss oder eine Sat-Schüssel genehmigt, wobei der Mieter auf jeden Fall die Kosten und die Haftung für die Anlage übernehmen muss.

    4. eine Sat-Schüssel auf dem Balkon, welche zu weniger als 1/3 von außen sichtbar ist und nicht an Flächen außerhalb des angemieteten Bereiches befestigt ist, nach Ansicht einiger Gerichte zulässig ist.

    @octavius

    Ein Anspruch auf HD oder auf Pay-TV besteht ganz sicher nicht.

    @Nadine

    Der Vermieter muss in der Tat nicht dafür sorgen, dass nach Abschluss des Mietvertrags eine Empfangslösung auf seine Kosten installiert wird. Jedoch muss er dann zustimmen, dass der Mieter auf eigene Kosten eine akzeptable Empfangslösung nachrüstet. Der Mieter hat ein Recht auf eine TV Grundversorgung. Der Vermieter kann entscheiden, ob DVB-T, Sat-Schüssel oder Kabel und er kann entscheiden, wo und wie die Lösungen anzubringen sind. Bei der Möglichkeit zu DVB-T Zimmerempfang muss der Vermieter einer Installation einer Außenantenne oder eines Kabelanschlusses nicht zustimmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2008
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    So isses.

    Nicht mal das generelle Recht auf Aufstellung einer Schüssel auf dem Balkon ist gegeben.

    BGH Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04
    LG Berlin – Urteil vom 1. Juni 2004 - 64 S 117/04.

    Die Beklagten stellten auf dem Fußboden des Balkons ohne feste Verbindung zum Gebäude eine Parabolantenne auf.
    Das Langericht hatte(immerhin) entschieden, dass das nicht zulässig ist.;) Ob die meisten Mieter den Atem haben, bis vor den BGH zu ziehen ist fraglich, weil denen nämlich meistens unterwegs die Puste ausgeht.

    Sowas -
    [​IMG]

    - ist immer eine Beeinträchtigung der Fassade oder eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des/eines Gebäudes.

    Wenn der BGH bejaht hätte, dass eine Antenne auf dem Balkonständer (ohne Eingriff in die Bausubstanz)generell zulässig wäre, hätte der BGH so entschieden und den Fall nicht zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Ein generelles Recht zur Aufstellung einer Antenne gibt es demnach nicht und hängt vom Einzelfall ab.:winken:
     
  3. Kroes

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Erster Schritt: Mit dem Vermieter _ordentlich_ reden und Alternativen (Montage ohne Eingriff in Bausubstanz, Instandsetzung der alten Anlage auf eigene Kosten, ...) besprechen. Wenn das nicht hilft:

    Zweiter Schritt: Wie gut ist der DVB-T-Empfang? Sind alle angebotenen Privatsender (RTL-Gruppe, P7S1-Gruppe, Eurosport, ...) _störungsfrei_ zu empfangen? Wenn nein: Vermieter nett darauf hinweisen, dass der alleinige Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme sicher nicht ausreichend ist. Dann kann man auch das Wort "Klage" in den Mund nehmen und ihm ruhig erklären, dass eben zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Informationsrecht des Mieters abgewogen werden muss. Bei reinem Öffi-Empfang ist sicherlich das Informationsrecht als wesentlich höher anzusehen, bei gutem Empfang der Privatsender würde es aber wohl auf den Richter ankommen. Man muss sich dann schon gute Gründe für den Aufbau einer Satschüssel aussuchen...und sicher dürfte auch Pay-TV dazugehören. Ein Satschüsselverbot bei nicht vorhandenem Kabelanschluss würde ja einem Pay-TV-Verbot gleichkommen...und mangels Alternativen im Free-TV kann das nicht mehr vom Grundgesetz gedeckt sein. Sollte also alles nicht helfen, dann:

    3.Schritt: Mit _Expertenhilfe_ den Klageweg bestreiten. Keinesfalls so einen albernen Brief wie weiter oben an den Vermieter schicken und schon gar nicht auf eigene Faust was montieren. Selbst wenn der Vermieter die Anbringung genehmigen muss, so darf er ganz alleine (im Rahmen des technisch möglichen natürlich) den Aufstellpunkt auswählen, keinesfalls aber der Mieter.

    Allerbeste Lösung aber: Dem Vermieter zeigen, was man von so einem unflexiblen Holzkopf hält und ihm die kalte Schulter zeigen...also zu einem Vermieter mit etwas mehr Hirn ziehen, der eine Satschüssel erlaubt. Solche Fossilien, die Satempfang verbieten, braucht kein Mensch mehr in einer aufgeklärten Welt. Mit anderen Worten: Dein Vermieter ist einfach nur ein A...loch...und das kannst du ihm, wenn alles nicht hilft, natürlich auch gerne (etwas abgeschwächt) sagen. ;)
     
  4. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: Re: Satrecht - Juni 2008

    Wenn man das so interpretiert, bitte! (ich habe es nur gut gemeint und wollte mal ein paar Warnungen zum Nachdenken loswerden… den hat es alles schon gegeben…
    Und ich hatte auch schon viel ärger mit Vermieter wo ich absolut im Recht war, sogar laut Mietverein und Anwalt, musste trotzdem vors Gericht den Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 paar Schuhe! Ich musste vor Gericht gehen um einen Vermieter beizubringen das er auch wenn die Wohnung sein Eigentum ist, er kein Recht darauf hat jederzeit in die Wohnung hinzugehen … wann er will… und ohne das ich davon weiß… )

    aber soll er doch tun was er für Richtig hält … :rolleyes:

    muss ja sowieso unabhängig von Tipps in Foren oder Internet jeder selber auch die Konsequenzen tragen.. vielleicht geht es gut und dem Vermieter ist es Schnurzegal ob da eine Schüssel an der Außenwand hängt oder eben nicht…

    den gang zum Mieterverein kann ich trotzdem nur empfehlen… ist immer gut, wenn man abgesichert ist gegen Vermieter… (hat mir gerade erst letztes Jahr bei Wasser im Keller weil Vermieter die Dachrinne nicht hat reparieren lassen, obwohl der schaden bekannt war, wieder sehr gut geholfen… da sah die Vermieterin nämlich auch nicht ein das SIE verantwortlich war für den Schaden in meinem Keller.. und wollte mir sogar noch einen Mitschuld einreden! Die Mietkürzungen und das androhen das man im Mieterverein ist, hat dagegen wunder gewirkt… )
    Oder sie wollte mir gerade wieder mal einreden, dass von meinem Fahrrad im Keller eine Brandgefahr ausgeht

    Vermieter sind ganz komische Wesen.. und “das mit ist mein Eigentum, damit kann ich tun was ich will“ trägt manchmal ganz seltsame Blüten.. (unabhängig davon was wo im Gesetz steht .. )

    Es ist vor alle dingen immer gut jemand anderes den Brief schreiben zu lassen, der nicht diesen Frust und diese Wut über die Situation im Bauch hat… dann bleibt man auch freundlich und sachlich ;)

    aber muss am ende jeder selber wissenk, weil es am ende auch jeder selber ausbaden muss :eek:
    Unsinn hin, Unsinn her…
     
  5. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Hallo Kroes,

    dass man den Mietern nicht generell erlaubt, Sat-Schüsseln an der Hausmauer zu befestigen, ist doch wirklich nachvollziehbar. Es ist auch eine Frage der Wohngegend - an einem Wohnblock im Scherbenviertel stört sowas vermutlich weniger als in einer gehobenen Wohngegend. Diese Wohnblocks mit Schüsseln an jedem Balkon sehen wirklich furchtbar aus.
    Auch ist die Bezeichnung "Fossilien" für diese Verbotsregeln nicht angebracht, da es fast überall nach wie vor so gehandhabt wird.
    DVB-T, vor allem wenn auch die Privaten darüber empfangbar sind, stellt durchaus eine ausreichende Programmvielfalt im Sinne der Grundversorgung da. Kabel oder Satellitenempfang ist für einige sicherlich ein wichtiges Argument - dann frage ich mich aber, wieso Realschulze nicht in eine andere Wohnung gezogen ist. Schließlich hat er den Mietvertrag unterschrieben und die Hausordnung damit anerkannt. Ich sehe in seinem Falle absolut keine Chance, hier irgendwas gerichtlich zu erreichen, allenfalls wäre eine Verbesserung der Empfangssituation erforderlich, wenn - wie im ersten Thread geschrieben - der ein oder andere DVB-T Transponder nicht sauber empfangbar ist.
    Außerdem bringt es wirklich nichts, seinem neuen Vermieter gleich mit rechtlichen "Droh-Orgien" zu kommen, denn der weitere Verlauf des Vertragsverhältnisses ist ja dann wohl absehbar.
    Natürlich gibt es auch Vermieter und Hausverwaltungen, welche sehr großzügig sind: In meinem Falle wurde die vorhandene 450 MHz Kabelanlage aufgrund meines Kabelinternetwunsches innerhalb eines Monats auf 862 MHz aufgerüstet. Hier war ein höfliches Nachfragen und Darlegen der Gründe der Weg der Wahl, der innerhalb kürzester Zeit zum gewünschten Ergebnis führte.

    @Nadine

    Unfassbar. Warum bist du nicht schon längst ausgezogen? Ich habe als Student in mehreren Mietwohnungen gewohnt und hatte ohne Ausnahme immer ein sehr gutes Verhältnis zu den Vermietern. Da hatte ich wohl Glück.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2008
  6. Kroes

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    @G-Tech: Ist Geschmackssache. Ich wohne - zum Glück - in einem nicht verkabelten Ort und somit sind hier auf fast jedem Haus Satschüsseln zu finden. Hässlich finde ich das jetzt nicht wirklich. Und wo ist bitte der Unterschied zu den früher auf _jedem_ Haus zu findenden terrestrischen Antennen? Ob das Ding jetzt rund oder zackig ist, sollte doch wohl keine Rolle spielen. Eine Antenne gehört zum Fernsehempfang nunmal dazu...also sollte ein Vermieter sowas gefälligst auch erlauben. Die meisten Vermieter verbieten es doch nur, weil Kabelanschluss liegt und sie selbst an den Abschlüssen mitverdienen. Und genau aus demselben Grund hat sich auch kein Gericht bislang getraut, Satschüsseln generell zu erlauben. Um die "Schönheit" der Häuser geht es in den seltensten Fällen...es geht ganz einfach ums Geld. Wenn nämlich jeder eine Satschüssel aufstellen dürfte, dann wären 90% der Kabelnetzbetreiber inzwischen Pleite...
     
  7. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Das glaubst du doch selbst nicht. Erstens ist es ein Unterschied, ob eine einzige Gemeinschaftsantenne auf dem Dach befestigt ist, oder ob an einem 200-Einheiten-Block auf jedem Balkon eine 80cm Schüssel die Außenfassade "ziert". Sowas gibt's in meiner Stadt nur in den ganz speziellen Vierteln und sieht - mit Verlaub - richtig asozial aus.
    Außerdem verdient ein Vermieter am Kabelanschluss nichts mit. Der Kabelanschluss ist Teil der Nebenkosten und wird 1:1 auf den Mieter übertragen, es ist meines Wissens gar nicht zulässig, dass der Vermieter hier einen Aufschlag erhebt.
    Und ja, es geht sehr wohl um die Optik der Häuser. In besseren Wohngegenden wäre das auch für mich (als bekennender Sat-Fan) undenkbar. Solange ich noch in einer Mietwohnung lebe und ein vernünftiger Empfang über Kabel oder DVB-T möglich ist, würde ich mir eine Schüssel nicht einmal freiwillig auf den Balkon stellen, solange ich sie nicht vor mir und vor anderen verstecken kann.

    An Einfamilienhäusern stimme ich dir zu: Wenn ich ein ganzes Haus besitze, kann ich immer irgendwo einen Platz finden (z.B. auf dem Dach), wo eine Schüssel nicht stört. Wer da Kabel oder DVB-T nimmt, ist wirklich selber Schuld.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2008
  8. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Ich bin inzwischen in meiner 4. Mietwohnung (meine Eltern haben aber auch immer mit uns Kindern in Mietwohnungen gelebt, da hat man noch so mehr einiges erlebt mit Nachbarn und Vermietern usw.… … auch mal einen Kampf mit der Eigentümerversammlung um die Anschaffung eine Gemeinschafts- Satanlage)

    Das mit der Brandgefahr die von meinem Fahrrad ausgeht finde ich persönlich noch recht lustig (das ist ja eine relative Harmlose Macke meiner Vermieterin)
    ich lasse mir gerade erläutern wie und wo diese Fälle der Selbstentzündung bei Fahrrädern schon vorgekommen sind.. :D außerdem ist meine Wohnung gerade so Prima von der Lage u.a. und viele alternativen gibt es nicht … (da hat man dann ggf. nur andere Probleme)
    Und der Mietverein hilft ja das ich mein Recht bekomme…

    Da wo der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung zurückbehalten hatte (und den auch gerne mal meine Post durchgesehen hat wenn ich arbeiten war) .. DA bin ich sehr schnell ausgezogen!!!

    Aber zum Beispiel ist mir auch ein gutes Fernsehprogramm wichtig und ich würde immer vorher nach den Empfangsmöglichkeiten fragen und ggf. vor der Vertragsunterschrift diese Dinge vereinbaren… und immer erst im guten Nachfragen und Argumentieren.. Gerichttermine (sage ich jetzt auch aus Erfahrung) wenn es geht vermeiden!

    Aber man lernt halt aus Fehlern und muss seine Erfahrungen machen.. bei der ersten Wohnung ist man immer etwas blauäugiger… und übersieht auch viele Mängel.. für die man dann beim Auszug bezahlen soll ;)

    Bei der nächsten Wohnung wird Dennis [Realschulze] auch ganz sicher auf den TV Empfang achten.. das die seinen Wünschen entspricht..
    Aber wenn die Wohnung sonst Super ist.. man kann sich auch an DVB-T gewöhnen….
    (Filme kann man ausliehen notfalls über eine Flat, Fußball kann bei Freuden schauen (macht auch mehr Spaß)… gibt immer alternativen.. )

    Es ist nur Fernsehen und unser Grundgesetz sollte nicht für das Recht auf Sat anlagen missbraucht werden! Wir leben nun echt in einem Land wo man an jeder Ecke freie Informationen bekommt… DVB-T ist keine Zensur!
     
  9. Realschulze

    Realschulze Junior Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Hi ho,

    1. also es ist KEIN Kabelfernsehen verfügbar erst in etwa 10km gibts wieder Kabelfernsehen.

    2. Den Brief werd ich nicht los schicken, ich werd demnächst erstmal ne Rechtschutz Versicherung abschliessen die Schutzzeit abwarten und dann voll durchstarten.

    3. Ich werde mit ihm noch mal versuchen zureden hab ehh wenig Zeit im moment dafür.

    4. Das DVB-T Signal ist von der Dachantenne genauso schlecht wie mit der Zimmerantenne was sich mit deutlichen Klötzchen und Freezern bemerkbar macht. (KANN! aber auch an meinen geliehenen DVB-T Empfänger liegen)
    Weil 60 - 80% Signalqualität hab ich ja deswegen wunder ich mich....

    5. Ich kann die Muxxe von ARD, ZDF, RTL, Sat1, Hamburg empfangen. Was mich jetzt schon Stört sind die deutlichen Artefakte auf meinem Röhrenfernseher. (Wie sieht DVB-T erst auffem TFT aus.... *grusel*)

    6. Es ist halt eine alte Gemeinschafts Satanlage installiert und wie ich es mir schon denken kann anscheinend eine Einkabellösung oder eine kleine Private Kabelkopfstation. (Da nur die normale TV Dose im Zimmer)

    7. Ich muß mir also erstmal das Recht erklagen um möglicherweise in den Genuss eines Premiere Abos zukommen?

    8. Es ist an einem Haus an der Fassade eine Antennenhalterung angebaut, wo eine UKW Yagi hängt. Das hat die Hausgemeinschaft erlaubt!?

    9. Es dreht sich nicht um den Vermieter der sich Querstellt sondern die Hausgemeinschaftsverwaltung. Dem Vermieter isset relativ egal....

    Gruß erstmal Dennis
     
  10. octavius

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    Liebe Community,

    es gibt offenbar immer noch Unklarheiten darüber, was erlaubt ist - und was nicht.

    Deshalb hier noch mal die wichtigsten Gesetzestexte:
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html

    Kommentierung, 1. Teil:
    Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/deutsches_recht/buergerliches_recht.htm

    Kommentierung, 2. Teil:
    Diese Texpassage stammt aus dem bereits von Volterra zitierten BGH-Urteil

    www.bundesgerichtshof.de »» Urteil des VIII. Zivilsenats vom 16.5.2007 - VIII ZR 207/04

    Siehe dazu auch: LG Konstanz 6 S 52/01 H vom 23. November 2001
    Es handelt sich um ständige Rechtsprechung - kein ernstzunehmender Jurist wird bestreiten, dass es so ist. [​IMG]

    Der Vollständigkeit halber hier noch mal das betroffene Grundrecht:
    Quelle: http://www.artikel5.de/

    Bei der Lektüre dieses Threads stellt sich mir folgende Frage:

    @G-Tech: Warum schreibst Du so einen Müll? [​IMG]

    Bist Du nicht in der Lage, meine Postings zu lesen? Habe ich mich an irgend einer Stelle falsch oder missverständlich ausgedrückt?

    Du bestreitest, dass ich einen Anspruch habe, in jeder x-beliebigen Wohnung in Deutschland die Programme des Pay-TV-Senders "Premiere" sehen zu dürfen.

    Was ist denn mit Dir los?

    1.) "Premiere" ist eine "allgemein zugängliche Informationsquelle" im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist lediglich, dass ich mit "Premiere" einen Vertrag abschliesse. Premiere richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Jeder zahlungsfähige, volljährige Deutsche, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat, kann diesen Vertrag abschliessen.

    2.) "Premiere" ist ohne Zweifel geeignet, mir das Leben in meiner Wohnung erheblich angenehmer zu machen.

    Damit greift die von mir im vorigen Posting dargelegte und hier oben noch mal zitierte und kommentierte Regelung des Paragraphen 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    3.) Ich bin zwar mit den zur Zeit gesperrten Neffen des berühmten "Dagobert" weder verwandt noch verschwägert - aber ich bin schon sehr lange Kunde bei Premiere. Seit über zwei Jahren habe ich einen Vertrag über "High Definition" mit der Bezahl-Fernseh-Firma. Hier im Forum wurde vermeldet, dass es erst ca. 120 000 HD-Kunden von Premiere gibt. Ich bin einer von denen.

    Ausser Premiere HD gibt es praktisch keine HDTV-Programme. Anixe spielt eine Aussenseiterrolle. Ich gucke viel BBC HD - aber das kann man leider nicht überall in Deutschland empfangen.

    Der Genuss und der Mehrwert an Komfort, den mir das super-scharfe Bild bei top-aktuellen Kinofilmen und Sportereignissen bietet, ist so überwältigend, dass ohne jeden Zweifel feststeht, dass ich in einer Wohnung, die Mittelpunkt meiner privaten Existenz ist und wo ich meine Persönlichkeit entfalten kann, "Deutschlands schönstes Fernsehen" sehen darf.

    Ich habe deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, wenn offensichtlich schlecht informierte Forums-Kollegen wie G-Tech solche Basis-Dinge bestreiten und damit manche Forums-Kollegen unnötig verunsichern. [​IMG]

    Es empfiehlt sich, meine Postings sorgfältig zu lesen. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass sich aus dem Anspruch, Premiere sehen zu dürfen, nicht ableiten lässt, dass man eine eigene Parabolantenne anbringen darf.

    Volterra haut mit seinen BGH-Zitaten diesmal in die gleiche Kerbe wie ich: Die individuelle Parabol-Antenne ist häufig ein Zankapfel. In der Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass die Gemeinschafts-Antenne auf dem Dach die Optik weit weniger beeinträchtigt.

    Wer sich die Mühe macht, das von Nadine verlinkte Dokument des Münchner Mieter-Vereins zu lesen: Da steht genau das drin: fachgerechte Monatge der Antenne an einem Ort, den der Vermieter bestimmen darf.

    Das sind etablierte Spielregeln, die natürlich auch Volterra kennt.

    @G-Tech: In meinem vorigen Posting habe ich ausdrücklich geschrieben:
    Wieso bist Du nicht in der Lage, Dich mit sachlichen Argumenten Deiner Forums-Kollegen auseinander zu setzen?

    Ich habe nicht behauptet, dass der Vermieter mir die schönen HDTV-Programme kostenneutral zur Verfügung stellen muss - ich habe ausdrücklich dabei geschrieben, dass ich die Antenne bezahlen muss. Schliesslich will ich die Antenne haben - und der Vermieter erlaubt mir grosszügigerweise, diese Antenne an seinem Haus anzubringen - und zwar an einem Ort, der ihm gefällt.

    Was ist an diesem Sachverhalt schwierig zu kapieren?

    Warum schreibst Du dann so einen Müll? [​IMG]

    Das Problem ist doch folgendes: Eine fachgerechte Montage einer Parabolantenne auf dem Dach ist ein teures Vergnügen.

    Viele Mietrechts-Streitigkeiten gehen darum, dass die Mieter die hohen Kosten, die durch die Dachantenne verursacht werden, nicht bezahlen wollen.

    Denken wir an den Russen, der geklagt hatte, dass er lieber mit einer Parabolantenne als per DVB-C Beistelldecoder die üblichen russischen Standard-Programme sehen wollte.

    Der Vermieter hat Fotos gemacht, auf denen die Antenne zu sehen war. Er fand die Antenne hässlich - und der BGH hat ihm Recht gegeben.

    Eine Dachmonatage der Antenne hatte der Russe gar nicht beantragt. [​IMG]

    Deswegen nahm das Gericht auch keine Stellung zu der Frage, ob der Vermieter einer Dachmontage hätte zustimmen müssen.

    Dass bei einer Dachmonatge die optische Beeinträchtigung des Gebäudes minimal ist - das ist aber inzwischen ständige Rechtsprechung.

    Gibt es dazu noch irgend welche Fragen? [​IMG]

    (Fortsetzung folgt)