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Vermieter verlangt Entfernung der Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von le-sat, 12. März 2007.

  1. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Von welchen Stockwerken gehste aus unseren 4 oder einen 20 Stock ?


    Das bezweifel Ich,
    Wir haben moderne Doppelglasscheiben sodas hinter unseren Fenster bestimmt nichts geht.

    Aber Ich könnte fast paralle vor den Fenster eine Satschüssel anbringen,
    am besten würde das wohl mit einer Easymount-Halterung ohne ohne Eingriff in die Bausubstanz gehen !

    [​IMG]



    Sehr ähnlich wie zum beispiel hier
    nur etwas hochwertiger mit der Easymount:

    [​IMG]



    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  2. potc01

    potc01 Neuling

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Nun ja,
    es gab da mal eine gesetzliche Regelung zur Verbreitung des Kabelfernsehens und der besagte das wenn kabel liegt, Antenne und SAT nicht genehmigt sind außer es besteht besonderes Interesse, in der Form du bist Italiener und kannst kein Heimatprogramm über Kabel sehen.
    Wenigstens entbindet einen Schüssel einen Mieter nicht dei kabel gebühren zu bezahlen, außer in einigen Sonderfällen. Auch kann ein Bebauungsplan der Gemeinde das Anbringen von Satellitenschüsseln oder Antennen verbieten, meisten wurde dann mit der Kabelfirma gekungelt.

    peter
     
  3. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Die Kabelgebühren haben doch überhaupt nichts mit der Miete zutun !

    :winken:

    frankkl
     
  4. György

    György Guest

    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Doch, wenn sie in den Nebenkosten enthalten sind.
     
  5. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Auch die Nebenkosten endhalten normalerweise keine Kabelgebühren !


    :winken:

    frankkl
     
  6. hjw

    hjw Gold Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Wollen wir noch mal die rechtliche Seite beleuchten:
    Hier kommt der Begriff der Informationsfreiheit zum Zuge: Immer mehr Mitbürger sind aus den verschiedensten Gründen an einer umfassenden oder auch fremdsprachlichen Informationsversorgung interessiert. Zu befriedigen ist diese in den allermeisten Fällen nur über Satellitenempfang. Selbst die in das Kabel eingespeisten fremdsprachlichen digitalen Zusatz-Programm-Pakete (Extra Kosten!) genügen nicht dem Recht auf Informationsfreiheit gemäß dem deutschen Grundgesetz (Artikel 5 GG) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10 EMRK). Daraus lässt sich herleiten, dass jeder Mieter das Recht hat, sich eine Sat-Schüssel zu montieren (Urteil des Berliner Landgerichts vom 30.11.2004 , AZ 65 S 229/04 mit weitreichenden europäischen Folgen). Gewisse ästhetische Gesichtspunkte sind dabei allerdings zu berücksichtigen.

    Wer dies seinem Vermieter klarmachen kann, sollte keine Schwierigkeiten mit Duldung oder Genehmigung haben.
    Klauseln in Mietverträgen dürften den beiden genannten Vorschriften widersprechen und damit schlicht und ergreifend nichtig sein, da die beiden Partner beim Aushandeln des Mietvertrages nicht unbedingt gleiche Chancen haben, eine Regelung durchzusetzen.

    Gruß Hajo
     
  7. Schlosser

    Schlosser Gold Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    @frankkl: Hast Du den Empfang hinter Glas probiert? Ich empfange hier seit fast 3 Jahren Astra relativ problemlos, bei weitaus schlechterer Lage, hinter Doppelfenstern. Meine Lage ist deshalb schlecht, weil das Haus mehr südwestlich ausgerichtet ist und die Antenne deshalb schräg durch das Fenster schauen muss, was den Weg des Signals durch das Glas vergrößert (wodurch die Dämpfung steigt), aber es spielt auch die Abschattung des Mauerwerks und der Fensterrahmen eine größere Rolle. Dennoch geht es! Dass man hinter Doppelfenstern nichts empfangen kann, höre ich immer nur von Leuten, die es nicht probiert haben. Gewiss, bedampfte Scheiben sind ein anderes Thema und Doppelglas mag nicht gleich Doppelglas sein. Aber bevor man es nicht probiert hat, sollte man nicht sagen, "es geht nicht."

    Wenn der Vermieter fragt, wie groß die Antenne ist, dann ist es egal, ob sie 33cm oder 36cm oder 40cm ist. Es reicht, wenn man einen Karton von einer Digidish 33 vorzeigen kann. Die heißt doch nicht umsonst Digidish 33, die ist 33cm! :D Wenn es eine 40er wäre, hieße sie ja Digidish 40!

    Ich hatte zwar früher in einer anderen Wohnung auch mal eine 55er in die Fensteröffnung geklemmt, jedoch war das in den Hinterhof zeigend, so dass ich bezweifle, dass der Vermieter das jemals gesehen hat. Also wenn es um die Fassade geht, würde ich die kleinstmögliche Antenne halbwegs mobil anbringen und dann alles abstreiten, so lange es geht: "ist nur hingestellt, ist ein Aschenbecher, brauche ich für DSL, brauche ich für die Wetterstation, ist ein Vogelhaus, ist vom Dach gefallen....." dann kann man das Teil ja auch mal für ein paar Tage herein nehmen (z.B. im Urlaub oder bei sonstiger Abwesenheit). Man muss vor allen Dingen immer wieder betonen, dass "alles nur hingestellt" ist und dass vor allem keine Löcher gebohrt wurden. Wenn man die Antenne einfach so an die Fassade schraubt, dann muss man schon wirklich geduldige Vermieter haben, die das einfach so hinnehmen. Ehrlich gesagt, wenn ich Vermieter wäre, würde es mir auch nicht gefallen, wenn alle Leute einfach so Löcher in die Fassade bohren würden, um die Schüsseln daran zu befestigen. Abgesehen davon würde ich als Vermieter natürlich eine Schüssel auf das Dach setzen und entsprechend der Mieterwünsche das Signal verteilen, aber das ist ein anderes Thema. Ich denke, wo kein Schaden entsteht (und wo entsteht ein Schaden bei einer hingestellten Mini-Schüssel, deren Kabel mit Fensterdurchführung in die Wohnung geleitet wird?) wird der Vermieter zumindest wenn er gute Rechtsberater hat, zögerlich sein, wirklich ernsthafte Schritte in Richtung Klage auf Entfernung der Antenne zu unternehmen.

    Der Tenor ist, niemand sollte Anstoß an einer mobilen 33er Antenne nehmen, und wenn es doch Gründe gibt, die dagegen sprechen, sollte man prüfen, ob nicht der Empfang hinter Glas möglich ist. Prüfen heißt, von Bekannten oder Freunden Antenne und Receiver leihen und ausprobieren.
     
  8. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Nein,
    das es recht moderne Doppelglasfenster sind wäre ab einer 80 cm Schüssel vielleicht was möglich,
    da die Fensterscheibe aber eine grösse von ca. 80 x 95 cm hat würde Ich im Wohnzimmer fast im dunkeln sitzen !


    Um fragen geht es ehr nicht
    je grösser eine Satschüssel ist um so schneller wird diese als störend empfunden !


    Bei mir ist es auch die Rückseite,
    an unseren Wohnblock hängt sowieso alles mögliche z.b.Flaggen,Blumenkästen,Leuchtwerbung,Satschüsseln u.s.w.


    Brauche da keine Ausreden ,
    eine kleine 'mobile' Satschüssel ohne beschädigung des Gebäudes sollte doch rechtlich inordnung sein oder... !?

    Habe noch sehr grosse bedenken
    den wohne erst knapp 14 Jahre in der 3 Zimmer Wohnung.


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2007
  9. jni

    jni Silber Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Naja - bei mir schon. Ist das nicht normal ?
     
  10. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Nein !


    :winken:

    frankkl