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Vermieter verlangt Entfernung der Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von le-sat, 12. März 2007.

  1. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Ich wiederhole mich gerne nochmals: Wenn man sein Eigentum vermietet, so muß man damit leben, daß der Mieter in Grenzen dies nach seinen Wünschen umgestaltet.

    Da können zwei gegensätzliche Welten aufeinander treffen, um man ist gezwungen, einen Kompromiss zu finden.

    BTW, § 5 GG kann man sich in die Haare schmieren, denn hier geht es darum, die Rechte und Belange des Mieter mit denen des Vermieters in Einklang zu bringen.

    Da gibt's dann auch kein pauschales: "Mein Recht ist mehr wert als dein Recht", sondern es muß abgewogen werden.

    Nochmals: mittlerweile hat man sich im Allgemeinen darauf geeinigt, daß die Installation einer Schüssel auf dem Dach nicht untersagt werden kann. Dafür muß der Mieter sämtliche Kosten für Bau und Rückbau tragen, und i.d.R. sich selbst gegen Schäden, die die Schüssel verursachen könnte, versichern und den Vermieter/Eigentümer von seiner Haftung befreien.

    Anders sieht es auf dem Balkon aus. Hier stehe ich, auch als Vermieter, auf dem Standpunkt, daß eine Schüssel genauso 'Balkonmöbel' ist wie ein Sonnenschirm oder der Wäscheständer. Das hat man hinzunehmen, und Gerichte entscheiden oftmals in diese Richtung. Dabei !sollte! es auch egal sein, ob ein Breitbandkabel im Haus liegt.

    Sein wir doch mal ehrlich: die meisten Vermieter haben Sorge, daß ihr teueres Wohnobjekt als Assi- und Ausländerbunker verschrien wird, wenn sich die Schüsseln auf den Balkonen häufen. Oder daß sich die Nachbarn beschweren, was man aus der schönen Wohngegend macht. Hab ich alles schon erlebt.

    Manche Leute sollten auch überhaupt nicht vermieten, die schreiben dann in ihre Mietverträge von der Heiztemperatur im Winter bis zur Wandfarbe auf dem Klo alles bis ins letzte Detail vor - lächerlich und rechtlich nicht haltbar.

    Ich für meinen Teil halte den Wunsch nach einer Schüssel für redlich, habe selbst bei 'vernüftiger' Installation nichts dagegen und würde nie in eine Wohnung ziehen, in der ich eine angemessene Schüssel nicht auf den Balkon stellen dürfte.
     
  2. petja

    petja Silber Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Dieser Satz sagt eigentlich Alles. Leider beachten das sehr viele nicht und hinterher kommen dann x-fach Beschwerden.
     
  3. AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    @DudeEckes

    Da gebe ich dir vollkommen recht.

    Mich stören nur diese Leute, die in "Leck-mich-am-Ar..." Manier ohne Rücksicht auf Verluste die Hütte verbasteln.
    An fachgerechte Installation (kostet Geld und will niemand bezahlen) und Versicherungsproblematik denken die doch nicht. Meist ohne entsprechenden finanziellen Background zahlt dann im Schadensfall der Eigentümer die Zeche.

    Mit einem sachlichen Gespräch lässt sich immer noch vieles klären.Man muss nicht von vornherein mit irgendwelchen ausgedruckten Urteilen wedeln und lautstark auf sein (angebliches) Recht pochen. Eigene Pflichten aus dem Mietvertrag werden dann gern vergessen.:)

    Gerichtsentscheidungen als letztes Mittel sind auch immer noch Einzelfallentscheideungen....soweit muss es aber meist nicht kommen.
    Vorher denken und der richtige Ton helfen sehr oft ;)
     
  4. Fishb0ne

    Fishb0ne Senior Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Ja, sonst geht es mir gut.

    BTW: Brauchst nicht den Oberlehrer raushängen zu lassen. Kehr mal erst auf deinem eigenen Hof bevor Du anderen irgendwelche "Tipps" gibst.
     
  5. Fishb0ne

    Fishb0ne Senior Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland


    Ich glaube, dass sehen einige Gerichte anders. Ich werde mir jedenfalls von keinem Vermieter der Welt verbieten lassen eine Schüssel aufzustellen. Ggf. würde ich es mir erklagen.

    Aber da ich bisher immer vorher gefragt habe, ob ich ne Schüssel installieren darf, kam es nicht soweit.

    Bestes Beispiel:
    Unser Haus hat Kabelanschluss. Über Kabel wären theoretisch viele ausländische Sender empfangbar, so dass es eine Schüssel überflüssig wäre.

    Meint ihr, die Hausverwaltung juckt das? Nicht wirklich. Die wollen KabelBW die Gestattung nicht unterschreiben... Mir wäre es sogar lieber, die würden die Hausanlage modernisieren lassen... dann könnte ich günstig ins Internet und auf eine Schüssel verzichten.

    Aber daran sieht, wie altmodisch die Eigentümer und der Verwalter sind. Leben noch alle hinterm Mond und würden sich wohl am liebsten mit Rauchzeichen verständigen, als auf irgendeine neuartige "Technik" umzusteigen.

    Daran sieht man, dass es der Vermieter/Verwalter auch herausfordert.
     
  6. AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Gestattungsvertrag von KabelBW, schon mal durchgelesen ? :(
    10 Jahre Knebel und noch nicht mal Ausbaugebiet (kein Internet, kein Telefon), nein Danke. Da kann ich viele Eigentümer verstehen.

    Für die großen Kläger unter der Sonne entscheidet das Gericht auf fachgerechte Installation, bitteschön. Nach dem Kostenvoranschlag war nie wieder was gehört....:) Nicht immer gleich mit der großen Pauke erscheinen :D

    Es ist vieles machbar, aber Löcher in der Fassade, durch die der Frost dann Regenwasser in putzsprengende Kraft verwandelt oder rostige Ablaufspuren , verursacht durch billigste Abenteuerkonstruktion, würde ich nicht dulden.
    Müßte ich auch nicht.

    Bis jetzt hat immer noch der Ton die Musik gemacht.;)

    PS: Das "altmodisch" könnten auch schlechte Erfahrungen sein. Da kann man nicht alle Vermieter über einen Kamm scheren. Obwohl ich da auch
    Ar.......löcher kenne. Das ein Vermieter kein caritativer Verein ist, dürfte ja ohnehin bekannt sein.:)
    Wenn ich vorhabe, in der neu zu mietenden Wohnung eine größere Hobbyanlage aufzubauen, sollte ich mich VORHER über die Möglichkeiten kundig machen. Im nachhinein klagen, finde ich persönlich unfair.
     
  7. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Vermieter verlangt Entfernung der Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    fishb0ne

    Das kommt jetzt drauf an.

    Bei einfachen Installationen auf dem Balkon würde es in erster Linie darum gehen, ob das zur gewöhnlichen, vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache zählt. Da kannste mit dem GG um dich schlagen wie du willst, das interessiert hier nicht.

    Ähnlich verhält es sich mit der Installation auf dem Dach: wenn der Mieter dem Vermieter ein fertiges Konzept zur Nachrüstung einer Schüssel unter dem Dach vorlegt, eine Versicherung abschließt, Kaution für den Rückbau anbietet UND keine größeren Eingriffe in die Bausubstanz nötig sind, dann kann der Eigentümer dies schlecht ablehnen.

    Sind Kabalschächte vorhanden? Müssen gar Decken, Wände durchbrochen werden? Ist die Feuersicherheit danach noch gegeben? Wer haftet bei Baumängeln, Sturm-/Personenschäden?

    Dazwischen gibt es noch 100 verschiedene Abstufungen und daher auch 100 verschiedene Urteilsbegründungen.

    Wichtig hierbei ist vor allem das Vorlegen eines soliden Plans. "Hallo Herr Vermieter, ich will hier mal eine Schüssel auf dein Dach stellen." reicht i.A. nicht.

    Wenn Person A zu Person B sagt "Du *****loch" dann wird Person B wohl kaum sich aufs GG berufen, um Unterlassung und Schmerzensgeld zu fordern ;)

    Wie auch immer: Bei einer Wohnung mit Balkon Südseite vertraue ich als Mieter darauf, daß zumindest eine kleine Schüssel auch ohne Genehmigung aufgestellt werden kann, da diese keine oder nur eine kleine Beeinträchtigung der Fassade nach sich zieht.

    Wenn das nicht möglich ist, dann wird es entweder teuer und kompliziert (1000 EUR zzgl Versicherung sind da schnell beisammen) oder ich suche mir eine passende Unterkunft.

    Eine (kleine) Schüssel auf dem Balkon würde ich mir nicht verbieten lassen, und ist auch kaum zu untersagen, aber ich würde auch nie wieder eine Wohnung _ohne_ Südbalkon nehmen ;)

    Das was atze93 schrieb, hat durchaus Hand und Fuß und ist nicht überzogen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2007
  8. Fishb0ne

    Fishb0ne Senior Member

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    AW: Vermietr verlangt Entfernungd er Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland


    Ähm, ich glaub Du verwechselst was. Der Gestattungsvertrag von KBW

    -muss nicht zwangsläufig auf 10 Jahre abgeschlossen werden (minimum 1 Jahr)
    -mach nur Sinn, wenn man ausgebaut ist (d.h. Internet+Telefon verfügbar)

    Die meisten ausländischen Sender bekommt man ja auch nur, wenn man ausgebaut ist, folglich geht dann auch Internet+Telefon. Im nicht-ausgebauten Kabel ist die Auswahl auf premiere, ARD/ZDF, RTL und Pro7 und noch ein paar verschlüselte Sender beschränkt.

    Ich habe über ein halbes Jahr lang mit Vermieter und Verwalter versucht denen das modernisierte Kabelnetz schmackhaft zu machen. Ich hätte auch mit einer Wand reden können, wäre auf das gleiche hinaus gekommen. Stur ohne Ende.
     
  9. Fishb0ne

    Fishb0ne Senior Member

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    AW: Vermieter verlangt Entfernung der Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland


    Deswegen schrieb ich ja, dass ich auch nicht in eine Wohnung ziehen würde wo mir der Vermieter es nicht gestattet. Da sprat man sich schon mal ne Menge Ärger.

    Meine bisherigen Vermieter waren in der Hinsicht allesamt korrekt drauf. Denen war es egal, ob es eine Schüssel dran ist oder nicht... solange die Miete monatlich aufs Konto geht war es denen wurscht. Hab meinen Vermieter seit mittlerweile 3 Jahren weder gesehen, gesprochen oder sonst wie in Kontakt gewesen.

    Es gibt halt solche und solche.
     
  10. AW: Vermieter verlangt Entfernung der Schüssel mit Verweis auf Kabel Deutschland

    Aha, ich gebe zu, die Ansicht der letzten Vertragsvordrucke von KabelBW liegt ca. 4 Jahre zurück.
    Da sich an der Ausbausituation hier nichts geändert hat, bleibt das auch weiterhin uninteressant für mich ;)