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Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von tesky, 31. Januar 2012.

  1. Fitzgerald

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Siehe dazu Beitrag Nr. 7. Es handelt sich bei allen Mietrechts-Streitigkeiten zum Thema Fernsehempfang immer um eine Abwägung zwischen 2 Grundrechten:

    1. die Informationsfreiheit
    2. das Recht auf Eigentum

    Ganz wichtig ist es, die Argumentation des Vermieters zu verstehen: wie argumentiert der?

    In deinem Beitrag fehlt der ganz entscheidende Hinweis, was denn der Vermieter vorschlägt, wie der TV-Empfang erfolgen soll.

    In Beitrag Nr. 1 hatten wir die Situation dass das Haus nicht ans Kabel angeschlossen war. Kabel TV: nicht vorhanden!

    Wie ist das in deinem Fall? Gibt es Kabel? Wer ist der Anbieter?

    Ganz konkret: um welche TV-Sender geht es? Was will dein Verwandter sehen? Nenn bitte Roß und Reiter!

    Gibt es die gewünschten Programme im Kabel? Ja oder nein?

    Wir haben ein Urteil des BVerfG dass Zusatzkosten bis 10 € im Monat für einen digitalen Dekoder und das Paket TV RUS zumutbar sind.

    Der Beitrag von Volterra, der über mir steht, trifft zu 90% zu. Besonders das Bild von Volterra ist gut. Warum soll die Antenne nicht auf dem Fußboden des Balkons stehen?

    Ich schrieb bereits dass der BGH Antennen im hinteren Balkondrittel erlaubt. So hat Karlsruhe das formuliert. Bitte nehmt das zur Kenntnis.

    Die Kritik von Vollterra an Nellis Beiträgen trifft zu 100% zu. :p

    Als ich den Unsinn, den Nelli geschrieben hat, zum 1. Mal las, dachte ich mir: was ist denn jetzt los? :eek: :confused:

    Nix für ungut. In dem Moment, wo die Schüssel den optischen Eindruck des Wohngebäudes stört, ist man bei der Güterabwägung aus Satz 1.

    Zurzeit vermisse ich bei den Sat-Fans, dass diese nicht vernünftig vortragen, worin die Grundrechtsverletzung besteht.

    Deshalb ist es zwingend erforderlich, sich damit zu beschäftigen, welche Programme im Kabel angeboten werden. Genau an der Stelle mauern die Sat Fans und daran scheitern zurzeit fast alle Anfragen der Schüssel-Freunde.

    Wenn ich die Grundrechtsverletzung nicht genau bezeichne, kann ich die Güterabwägung nicht gewinnen. Das geht nicht. Ich muss auf meine Waagschale was drauflegen.

    Oder die Schüssel befindet sich im hinteren Balkondrittel und stört nicht.

    Nelli ist ein erfahrener User und sollte es eigentlich besser wissen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2012
  2. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Also es geht um die russisch-sprachigen Sender, die man auf Hotbird empfangen könnte.
    Kabelanschluss ist zwar vorhanden (so ein örtlicher Kabelаnbieter), aber es lässt sich nur der erste kostenlos empfangen (vergleichbar mit unserem ARD) und ein paar ukrainische Musiksender.
    Für 14 €/mon könnte man weitere 6 Sender per Kabel empfangen, und für 15 €/mon (+ ca. 70 Euro Anschaffungskosten für den Receiver) könnte man über IPTV gleich fast so ziemlich alle russisch-sprachigen Sender empfangen, die es auf der Welt gibt (sind getestet über 120 Sender).

    Wenn ich das richtig sehe, könnte der Vermieter also argumentieren, dass man die Sender über Kabel oder IPTV bekommt und eine Schüssel nicht braucht, richtig?

    Bleibt also nur noch übrig die Schüssel von außen unsichtbar zu installieren. Mein Cousen will ja keine laufenden Kosten.

    Eine OT-Frage hätte ich: Weiß jemand, ob die Selfsat auch vertikal bzw. senkrecht zu installieren geht?
    Und noch eine Frage völlig OT (sorry, dass ich sie her stelle - aber ich merke hier gibt es erfahrene User): Wie sieht es mit einem 1x1m Solarmodul aus? Den kann man unmöglich von außen unsichtbar an die Balkonaußenwand anbringen.
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Von mir würdest Du dafür niemals eine Erlaubnis erhalten
    und auch von keinem VM / HV.

    Möglicherweise aber von einem VM - wo das Haus so aussieht:
    [​IMG]
     
  4. goto2

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Es kommt immer auf den Standort der Wohnung an ,
    das ist pech wenn man die Schüssel nur außerhalb der Wohnung anbrigen kann
    also bei mir funktioniert auch eine Schüssel innerhalb der Wohnung also hinter dem Fenster ,
    das kann man ja mal ausprobieren wie das bei TE ist ?

    mit einen Sat Finder mal test was und wo was geht !
    ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


    ich denke mal bei ungenügender TV Versorgung zu wenig DVB-T Sender oder schlechtem Kabel Empfang kann keiner einem eine Sat Schüssel verbieten , zu mal es das Grund Recht auf Information gibt, wenn man sich s,b, für anders Sprachige Kulturen interessiert ,
    außerdem gibt es auch Sat Schüsseln in verschieden Farben man sollte also eine nehmen die die gleiche Farbe wie das Haus Hauswand hat und nicht so eine häßliche graue.
    Schüssel aufs Dauch bauen dann sieht sie keiner ? *g* Haus Fassade bleibt dann ja unverändert
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2012
  5. Fitzgerald

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Rechtsschutz gibts aber nur wenn auch ein Recht verletzt wurde. :eek:

    Genau damit tun sich die Schüsselfreunde wahnsinnig schwer.

    Der Vermieter stellt dem Mieter die Möglichkeit zur Verfügung, in der Mietwohnung 6 russische TV-Programme zu gucken, darunter einen hochwertigen Spielfilm-Kanal, der auch über Sat verschlüsselt ist und monatlich Geld kostet.

    An welcher Stelle verletzt der Vermieter jetzt die Grundrechte des Schüssel-Fans? :confused:
     
  6. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ich befürchte unter den genannten Umständen bleibt wirklich nur die Option nach einer "unsichtbaren" Montagemöglichkeit zu suchen.
     
  7. Discone

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    SAT-Chair, oder eine Cubsat (z.B. getarnt, auf dem Balkontisch).
    Wer beim Vermieter oder bei der Hauseigentümergemeinschaft dumm nachfragt,
    kann das Verbot nochmals schriftlich erhalten!

    Oder beim gegenüberliegenden Nachbar (in dessen eigenem Haus) dann einen SAT-Receiver betreiben, Übertragung der Programme mit Richtantenne, via Highspeed-WLAN mit Kanalbündelung (2,4 GHz oder 5 GHz).
    http://www.stern.de/digital/computer/WLAN-Reichweite-erhoehen-surfen-ohne-grenzen-1787131.html
    http://www.wireless-24.de/wlan-reichweite/

    Anysee Njoy Networkreceiver DVB-S2 mit CI-Schacht und Kartenleser - Dealcat.de dazu noch eine Boxee-Box.
    Eine technisch reizvolle Lösung, mit vielen Nutzungserweitungen :cool: => http://forum.digitalfernsehen.de/fo...11-12-dreambox-homestreaming.html#post5638497

    Mindestens einmal im Jahr mit den netten Nachbarn Essen gehen, wegen den Stromkosten,
    die Kabelgebühr kann man dann ja ggf. Einsparen :LOL:!
    Verbraucherzentrale rät Kabel-TV-Kunden zu Satellit oder IPTV :D!

    Discone :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2012
  8. goto2

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    so einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen,
    über Wlan kann man keine TV Sender empfangen und nicht jeder TV hat Wlan ,


    das mit den Sat Schüsseln ist immer ein streitiges Thema zu mal es dazu
    keine Richtige Grundsatz Entscheidung gibt,
    ich meine damit im Klar Text den Strom/Gas und Telefon/Internet Anbieter kann man frei wählen,
    die TV Versorgung schreibt die Hausverwaltung vor nee so geht das nicht ,
    und schon gar nicht wenn diese TV Versorgung sehr ungenügend ist z,b, man nur 7 DVB.T Sender bekommt und keine Privaten , Kabel nicht vorhanden is t oder dieser Anschluß sehr minderwertig ist , HW auffordern diesen Magen zu beheben wenn nicht Schüssel aufbauen fertig ,
    Recht auf Nachrichten und Informationen NOCH ein Grund Recht in Deutschland .
    was meiner Meinung nach ein Eingriff in das Privat Eigentum so wie Persönlichkeits Rechte darstellt, wenn einem dies verweigert wird.

    das Recht den Strom/Gas/Telefon/Internet Anbieter frei zu wählen beim TV Empfang schreibt es
    die HW vor ? hallo ? ich würde Klagen , das bringt aber nur was evtl. wenn es keine gute TV Versorgung im Haus gibt z.b. das mit dem DVb-T und nur 7 Sender das muß man nicht so hinnehmen

    TV über Telekom kostet 39 € im Monat sehr teuer wenn man noch wo anders Internet hat zahlt man doppelt das ist auch kein TV Anschluß sondern TV üver Internet das zählt also nicht , der TV Anschluß muss im Haus für alle zugänglich sein ohne hohe Extra kosten also Sat oder Kabel,
    ich rede hier von einem Wirtschaftlichen zumutbaren TV Zugang ,
    einen guten und und Wald und wiesen Anwalt braucht man hier ggf. schon
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2012
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Wenn man keine Ahnung hat / oder mit der Technik auf Kriegsfuß steht, sollte man sich besser zurückhalten und nicht solche schwachsinnigen Kommentare abgeben.

    => anysee E7 T2C - Terrestrial & Cable (DVB-T/T2, DVB-C), Common Interface Slot
    Njoy Anysee DVB-S2 Netzwerk Tuner für Boxee - Boxee Live TV - BOXEE Forum
     
  10. goto2

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    genau wenn man keine Ahnung hat so wie du z.b.
    bei uns wird das aufstellen von Sat Schüsseln auch nicht gerne gesehen z.t. verboten,

    ich hatte das aufstellen wie oben "Begründet" und mit Klage gedroht,
    Infomations Freiheit und minderwertiger DVB-T/Kabel Empfang wo für ich 6 Zeuge habe .

    und wenn ich dir jetzt sage das ich eine Schüssel aufbauen darf ohne Ärger zu bekommen ,
    "ich soll nur nicht in die Steine bohren sondern nur in die Fugen" bei der Halterrung ,
    weil man das einfacher wieder auf den normal Zustand machen kann ohne dasss das Mauer Werk schaden nimmt ,
    ich werde mir erst ma eine ausleihen und testen bevor ich eine kaufe
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2012