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Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von tesky, 31. Januar 2012.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Wen er Interesse aus Migrationsgründen oder beruflichen Gründen an den Sendern von Hotbird hat, darf er immer aufstellen.
    Bitte aufstellen nicht mit festmontieren verwechseln.
     
  2. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ist dieses "immer" so zu verstehen, dass die SAT-Anlage auch sichtbar sein darf?
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Wen da " möglichst unauffällig" steht, und es halt nicht anderes geht.
    Ich würde sagen machen und sehen ob sich wer aufregt.
    Abbauen und wieder verkaufen kann man ja immer noch.
     
  4. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Die Frage ist ja, wie man den Vermieter zwingen kann, dass er die SAT-Anlage duldet.
    In der Nachbarschaft hat sich bereits rumgesprochen, dass der Hausmeister sofort vorbei kommt und zum Abbau der Anlage zwingt, sobald er bei jemandem auf dem Balkon nur den Rand einer Schüssel sieht.
    Mein Cousen hat einen Migrationshintergrund (irgendwann vor Jahrzehnten - auf dem Papier) und würde gerne so eine SelfSat-Antenne montieren, aber die würde man ja von außen sehen und der böse böse Hausmeister...
     
  5. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Grundsätzlich geht es bei der Frage ja eher darum, ob durch die Sat-Antenne auf dem Balkon (keine feste Montage immer vorausgesetzt) das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird. Allein der sichtbare Rand einer Sat-Schüssel wird hierzu, zumindest meiner Meinung nach, wohl eher nicht ausreichen. Im Zweifelsfall wird hierzu immer ein Gericht entscheiden müssen.

    Der Hausmeister kann im Übrigen auch nur im Auftrag des Vermieters freundlich darum bitten die Schüssel wieder zu entfernen. Selber Hand anlegen am Eigentum des Vermieters darf er z.B. nicht, insbesondere wenn die Schüssel auf einem Balkonständer befestigt und kein Eingriff am Gebäude erfolgt ist. Ggf. muss der Vermieter seine Forderung zur Entfernung der Anlage gerichtlich durchsetzen, wobei dann die Interessen (Informationsbedürfnis des Mieters vs. Eigentumsrechte des Vermieters) gegeneinander abgewogen werden müssen.

    Insofern muss halt auch jeder selber für sich abwägen, was für Prioritäten er setzen will:
    - Gutes Verhältnis zum Vermieter vs. eigenes Informationsinteresse
    - Ggf. ausreichender finanzieller Background (Rechtsschutzversicherung), um den Rechtsstreit durchzufechten
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Dann kann ihn der Hausmeister mal gern haben.
    Er möchte seine Heimatsender empfangen und fertig.
     
  7. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Das habe ich ihm auch gesagt, aber er hat Angst vor Gerichten & Co.
    Die Frage ist ja, ob der Vermieter dann klagen kann (und am Ende auf Cousen's Kosten gewinnt).
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Bis es vor Gericht geht ist ein weiter Weg.
     
  9. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    In paar Monaten ziehe ich um. Dann habe ich den selben Vermieter und kann die geplante Selfsat nur sichtbar aufstellen. [OT]: Außerdem will ich an der Balkonaußenwand auch noch 1x1 m Solarmodul anbringen. [/OT]
    Mal schauen wie der Vermieter reagiert.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Das ist eine völlige Falschinformation.
    @Fitzgerald
    Wo bleibst, wo bist Du?:winken:
    @PsychoMantis
    Es ist längst entschieden, dass Ausländer in Bezug auf die Aufstellung einer
    Antenne keine Sonderrechte haben.

    Stört eine Balkonständer - Schüssel das äußere Erscheinungsbild
    eines Hauses nicht oder ev. nur geringfügig,
    könnte Dein Verwandter auch vor Gericht (bis hin zum BGH) Erfolg haben.

    Könnte eine Schüssel so platziert werden -
    [​IMG]
    - hätte man relativ gute Karten.

    Ich habe aber schon erlebt, dass Vermieter einem Mieter
    nach vorherigen vom Mieter ignorierten Abmahnungen
    (erfolgreich) gekündigt hatten, obwohl die Balkon-Ständerschüssel nur eine Handbreite
    über die Balkonbrüstung geragt hat.

    @Nelli
    Für Posemuckel mögen Deine Aussagen zutreffen.
    Für ein MFH in guter Wohnlage eben nicht.