1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von mx0, 31. Oktober 2004.

  1. thowi

    thowi Guest

    Anzeige
    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Hast Du falsch verstanden, Du kannst argumentieren das die Einbauküche nun mit dem gemieteten Wohngegenstand fest verbunden ist (so wie ausgetauschte Heizkörper, Gastherme, Boiler,.. - sofern für deren Austausch der Vermieter dafür nicht sowieso im Zuge der Erhaltungspflicht zuständig ist), Du kannst daher dafür Ablöse verlangen - Anschaffungswert minus 20% glaube ich pro Jahr, also nicht zu spät ausziehen ;-)

    Wenn Du das Bild festschraubst dann schon, ansonsten ist es beweglicher Hausrat und der gehört immer Dir - ist übrigens auch wichtig bei Versicherung - reißt der Wandhalter bei Sturm von der Wand zahlt die Hausversicherung des Vermieters (so wie bei abgedecktem Dach), fällt die Schüssel runter ist Deine haushaltsversicherung dran - aber wir wollen ja jetzt keine Haare spalten, es gin ja ursprünglich drum ob man die Schüssel seinem Vermieter praktisch schenkt was eben nicht der Fall ist, wenn man den Wandhalter abmontieren (darf) und die Löcher wieder verschließt ist das auch erlaubt.