1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Juli 2010.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

    Registriert seit:
    15. November 2005
    Beiträge:
    18.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten


    Der hatte wohl vermutlich seine Schüssel direkt an der Balkonsubstanz befestigt und das ist nicht erlaubt wenn der Vermieter dies nicht genehmigt.
    Ich würde die dann schon aus Prinzip an einer Art Balkonsschirmständer befestigen, dann wars das für den Vermieter, Pech gehabt.


    Das stimmt, aber nur wenn man auf dem Balkon stehende Wäscheständer oder Balkonsonnenschirme auch nicht sehen kann ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2010
  2. UltimaT!V

    UltimaT!V Board Ikone

    Registriert seit:
    19. Juni 2009
    Beiträge:
    4.967
    Zustimmungen:
    514
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    na bestens, dann ist das ja mit den schüsseln geklärt, wenn der vermieter für ersatz zu sorgen hat. immer noch besser als kabelempfang. mehr ist dem nicht hinzuzufügen aus meiner sicht.
     
  3. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    826
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    100% Zustimmung. Als ich Anfang letzten Jahres nach einer neuen Wohnung suchte, habe ich damals den Vermieter gefragt, wie das mit Sat-Empfang aussieht. Er sagte, dass die meisten DVB-T hätten. Da habe ich ihm deutlich gesagt, dass ich eine Schüssel bräuchte mit der ich mindestens Astra 1 und 2 empfangen könne. Er sagte mir, dass dies möglich sei, wenn die Schüssel auf dem Dach von einem Fachmann montiert wird. Zwei Tage später kam der Mietvertrag, und auch dort stand die Absprache drin. Ich würde mir nie eine Wohnung mieten, wenn ich keine Schüssel bekommen kann. Andere Vermieter haben auch schöne Wohnungen und stellen sich nicht so an.
    Jeder muss selber wissen, was einem lieber ist. Wer sich gegen eine Schüssel entscheidet, muss die Konsequenzen tragen und damit leben.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    Wenn man damit Programme empfangen kann die über Satellite verschlüsselt sind macht es schon Sinn.
     
  5. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Re: Vermieter darf Sat-Schüsseln nicht verbieten

    Liebe Community!

    Dies ist mal wieder ein typischer "Antennenprobleme bei Migrationshintergrund" Thread - also für die Mehrzahl der deutschsprachigen Zuschauer völlig uninteressant. [​IMG]

    [​IMG]

    Die wirklichen Probleme, über die wir im Forum tagtäglich diskutieren, sind in der Urteilsbegründung nicht mal ansatzweise skizziert worden.

    Der DF-Newsticker hat aus einer vermieter-freundlichen Lobbyisten-Zeitschrift einen Artikel rausgefischt und mit einer reisserischen Überschrift versehen. Das kennen wir - ist aber für die Praxis völlig irrelevant.

    Wenn man nicht gerade marokkanischen Migrationshintergrund hat, kann man daher dieses Urteil getrost überlesen. [​IMG]

    Diskussionen zum Sat-Recht gibt es hier:

    [​IMG]

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...eter-verweigert-satschuessel-wegen-dvb-t.html
     
  6. ronfruehling

    ronfruehling Senior Member

    Registriert seit:
    16. März 2004
    Beiträge:
    152
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    Hallo,
    m.E. geht es um adäquaten Ersatz. Das geht schon bei der optimalen Ausrichtung des Spiegels (Signalstärke, -qualität bei Schlechtwetter, nach Stürmen) durch den Vermieter los, vielleicht ist gar noch so ein analoges Teil installiert an einem gelochten, rostigen Spiegel (alles auf meiner aktuellen Inlinestrecke in DD zu besichtigen) und wer zwei Kabel an ´nem Twin-Receiver klemmen hat, ist sicherlich auch nicht gerade "amused", auf eins zurückzubauen. Bei meinem bevorstehenden Umzug ist freie Sicht auf 19,2°/ 30°+ Elevation und Satellitenantenneninstallationserlaubnis ein absolutes "Muss" :confused:
     
  7. Markus_x

    Markus_x Gold Member

    Registriert seit:
    7. August 2005
    Beiträge:
    1.789
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Empfang: Kabel + Sat
    mit einer TV Box SC7CI HDGB auf einen Panasonic Plasma TV
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten


    Es kommt darauf an, wo die Grenze ist bei dem Begriff " seinem Balkon" .

    Einfaches Beispiel: Das man eine Markise anbringen darf, darf der Vermieter nicht verbieten. Aber der Vermieter darf bestimmen, welche Farbe die Markise haben soll. So kann z.b. in einer Gemeinschaft festgelegt wurden sein, daß alle fest angebrachte Markisen/Sichtschutze dieselbe Farbe, passend zur Hauswand haben müssen.
     
  8. AndyO

    AndyO Senior Member

    Registriert seit:
    25. Dezember 2002
    Beiträge:
    412
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    Wir hatten als Vermieter mal "keine Tierhaltung" drinnen stehen. Als es hart auf hart kam urteilten die Gerichte, dass diese Klausel unzulässig wäre. Es wäre die Freiheit des Mieters, hausübliche Tiere tu halten. Das wäre z.B. eine Dogge aber kein S chwein.
    Soweit zu Mietverträgen, die nur schön sind, wenn der Mieter glaubt, sich dran halten zu müssen.

    Meine Meinung ist wie folgt:

    Solange es sich um keinen denkmalgeschützten Bereich handelt, ein sachlicher Grund für den Betrieb der Anlage besteht und durch die Befestigung am Haus nichts beschädigt oder geändert wird, ist die Montage zulässig. Wer eine Flachantenne oder eine Digiglobe als störend empfindet, der kann sich auch über einen Blumenkübel oder einen Aussenlampe aufregen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2010
  9. herzog1950

    herzog1950 Senior Member

    Registriert seit:
    26. Februar 2008
    Beiträge:
    239
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    Über Sat sind diese Programme kostenlos, und über Kabel kostenpflichtig. Ich würde auf meine Sat Schüssel bestehen.
     
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten

    Das mit den kostenlosen Sat Empfang ist immer so eine Sache bei Mietwohnungen.

    Das ist genauso wenn das Haus ein Rasen besitzt.

    Entweder man mäht selber den Rasen oder man lässt den Rasen durch ein Dienstleister mähen. Diese Kosten vom dienstleister darf auf die Mieter umgelegt werden.

    Wenn der Vermieter meint eine Sat Schüssel von ein Dienstleister aufstellen zulassen inclusive 24 Service falls was kaputt gehen sollten dann darf man die Kosten auch auf die Mieter verteilen.

    Dann ist Sat plötzlich nicht mehr Kostenlose.