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Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von holzuhr, 14. November 2006.

  1. holzuhr

    holzuhr Junior Member

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    Hallo,

    mein Vermieter bekommt es einfach nicht auf die Reihe dafür zu sorgen, dass seine SAT-Antennenanlage von einem ortsansässigen "Antennenfachmann" ordnungsgemäß installiert wird (Digitaler SAT-Empfang).
    Das Theater geht jetzt schon fast drei Jahre!
    Ich vermeide Einzelheiten, da dies für den Leser unglaublich ermüdend sein würde.:D
    Heute habe ich ihm am Telefon gesagt, dass ich, wenn sich bis Monatsende nicht definitiv was bewegt hat, eine eigene Antenne installieren werde.
    Er meinte, dass ich das nicht dürfe und ich meine aber doch!?
    Wir bezahlen in der Miete monatlich mit für die Antenne.
    Außerde habe ich einen Vertrag mit ARENA (Bundesliga).

    Meine Frage:

    Darf ich in diesem Falle auch ohne Zustimmung des Vermieters eine SAT-Antenne zum Empfang digitaler Programme installieren?
    Wenn ja, muss er die Kosten dafür tragen, da wir ja eigentlich für fehlerfreien Empfang mit der Miete bezahlen?


    Danke und Grüße, holzuhr
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

    Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Frage ist, ob ein Fernsehanschluß (GA/BK) vertraglich festgehaltener Mietgegenstand ist. Falls ja, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Dir auf seine Kosten eine Satantenne installieren zu lassen, denn dem Grundbedürfnis nach Informationsfreiheit im Sinne des Art. 5 GG trägt er ja Rechnung. Hast Du nun ein begründetes Interesse am Empfang von Programmen, die der Vermieter technisch nicht bereitstellen kann, ist die Frage, welche Möglichkeiten es innerhalb des Verteilnetzes gibt, Dir die "digitale" Sat-ZF zugänglich zu machen. Das solltest Du gemeinsam mit dem Vermieter und ggf. seinem technischen Partner ausloten. Eines der Stichworte könnte Kathrein UFOmicro plus lauten.
     
  3. holzuhr

    holzuhr Junior Member

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

    Na, danke für die Antwort, aber das geht an meiner Frage weit vorbei.
    Mein Vermieter hat eine Antenne für digitalen SAT-Empfang, an der wir mit dran hängen!!!
    Ich kann also keinen Einfluss in jeglicher Form nehmen.
    Eine eigene Antenne hatte ich bis dato nicht.
    Insofern gewährt mir mein Vemieter also nich das Recht auf uneingeschränkten Informationszugang!
    Ist das so klarer?!
     
  4. Starfighter

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    ...steht in der Sig.
    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

     
  5. holzuhr

    holzuhr Junior Member

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

     
  6. Course

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    DM 800S (500GB HDD)
    DM 7025-SS (250GB HDD)
    DM 7000-S (250GB HDD)
    Nokia dbox 2
    Philips dbox 2
    Sagem dbox2
    Homecast S 5001 CI
    Technisat DigiBox Beta 2
    Strong SRT 6420

    Module:
    Alphacrypt (3.20)
    Astoncrypt 1.07 (2.18)

    Pay-TV:
    Canal Digitaal Basis-Pakket
    Freesat from Sky
    TNTSAT
    Al Jazeera Sports
    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

    Kannst du das näher beschreiben?

    PS: Ein Satzzeichen am Ende reicht.
     
  7. Starfighter

    Starfighter Gold Member

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

     
  8. heulnet

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!


    RICHTIG geantwortet @ Starfinder.
    wer hier ankommt und hilfe erwartet und leute so ( grundlos, denn jeder kann sich irren ) anblafft, ist es nicht wert, dass ihm geholfen wird. ich bitte deshalb dringendst darum den user zu ignorieren. zumindestens solange, bis er sich entschuldigt
     
  9. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Vermieter bekommt SAT-Empfang nicht hin! Was nun?!

    Mein Gott, nun macht mal aus einer Mücke keinen Elephanten.

    Kommentare zu Rechtsfragen sind eh immer so ein Ding...

    Prinzipiell kann man sagen, daß der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, daß die Mietsache in ordnungsgemäßen Zustand ist. Der Mieter darf darauf pochen, sprich schriftl. dazu auffordern inkl. angemessener Frist, und ggf. die Miete kürzen.

    Fraglich ist, ob die Satanlage wirklich so im Mietvertrag steht, oder das eine pauschale Aussage ala "jaja, das ist im Mietpreis mit drin".

    Ansonsten ist das ein beliebter Irrglaube, daß man das Recht auf ne Schüssel hat.

    Aber, lieber Fragesteller, mit Honig fängt man mehr Fliegen als mit Essig. Das solltest dir vielleicht mal zu Herzen nehmen.