1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Verlorenes Paket taucht wieder auf

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schnellfuß, 21. Januar 2016.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

    Registriert seit:
    28. Dezember 2001
    Beiträge:
    7.977
    Zustimmungen:
    6.391
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    LG 49SM8500
    Fire TV Stick 4K
    iPad mini 2
    Anzeige
    Richtig, warte erst einmal ab. Manchmal kann es etwas zäh werden, wenn du nicht gleich auf den richtigen Sachbearbeiter triffst. Du musst nur hartnäckig sein und natürlich kooperativ.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und dabei noch liebenswert freundlich. So bin ich. :)
     
    genekiss, rolaf und rabbe gefällt das.
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

    Registriert seit:
    28. August 2005
    Beiträge:
    8.754
    Zustimmungen:
    2.206
    Punkte für Erfolge:
    163
    Die für mich spannende Frage ist aber, wo war das Paket die ganze Zeit? Vielleicht bei einem Zusteller im Keller? :whistle:
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Finde ich auch. Denn wenn man ein Recht einmal zugesprochen bekommen hat kann man es doch nicht wieder Rückgängig machen. Welche Rechtssicherheit hast DU denn, wenn du eine Gutschrift bekommst aber nicht ausgeben kannst? Ist doch alles absurd -AGBs hin oder her! :(
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    So sieht die weiterführende Logik in Form eines Fertigtextes aus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben gegen die Rückforderung der Ersatzleistung Widerspruch eingelegt. Nach
    erneuter Prüfung können wir Ihnen leider nur das bereits erteilte Ergebnis als korrekt
    bestätigen.
    Eine Ersatzleistung ist jedoch ausgeschlossen, da eine garantierte
    Laufzeit kein Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der DHL ist.
    Eigene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schadensfall sind mittelbar und
    unterliegen nicht der Ersatzpflicht.
    Auf Grund dessen bleibt die Rückforderung bestehen.
    Wir bedauern, Ihnen abschließend keinen anderen Bescheid geben zu können.
     
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Das heißt erst begleicht man dir den Schaden nur ausgeben darfst du das Geld nicht, weil könnte ja irgendwann wieder auftauchen das Paket?
     
  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

    Registriert seit:
    28. Dezember 2001
    Beiträge:
    7.977
    Zustimmungen:
    6.391
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    LG 49SM8500
    Fire TV Stick 4K
    iPad mini 2
    Erst einmal (ist alles) wie erwartet (eingetreten), denn die (Rück)Forderung an sich ist berechtigt. Wie gesagt, da du offensichtlich das erstattete Geld für einen gleichwertigen Ersatz ausgegeben hast, biete die Zusendung desjenigen an. Sofern er mehr gekostet hat, weise darauf hin und bitte neben der Abholung bzw. unfreien Zusendung dessen noch um einen Wertausgleich. Den Ersatz hast du ja sicherlich auch wieder von privat gekauft und hier sicherlich in bar bezahlt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2016
    rolaf gefällt das.
  8. rolaf

    rolaf Gold Member

    Registriert seit:
    18. Juni 2011
    Beiträge:
    1.122
    Zustimmungen:
    798
    Punkte für Erfolge:
    123
    Ja, das können die natürlich so schreiben, nur wenn man sich gleichwertigen Ersatz besorgt hat bleibt man dann auf zwei Gerätschaften sitzen? Das kann so nicht richtig sein. Bin der Meinung, das sie den Ersatz bezahlt haben, diesen aber dann auch zurück nehmen müßen statt des Geldes. Ihr Fehler hat es schließlich verursacht, sich Ersatz besorgt zu haben. Sonst könnten die ja nach Jahren noch ein Paket zustellen, dessen Inhalt schon unbrauchbar ist und dann das Geld zurückfordern.

    Ich würde da in jedem Fall noch ein paar Zermürbungs-Briefchen auf die Reise bringen. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2016
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ja, so deute ich das.

    Da ist doch eine Versicherungsleistung (für die man ja schließlich auch bezahlt) wertlos, wenn man praktisch nicht darüber verfügen kann.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich habe natürlich der vollständigen Rückzahlung widersprochen und angeboten, die Sendung beim Empfänger abzuholen und frei darüber zu verfügen. :)

    Mal sehen...