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Verkehrsvorschriften

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Freetimer, 7. September 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Okay, das klingt logisch.
    Bei Rennräden gilt aber noch das Argument mit dem Gewicht. Da finde ich's dann immer lustig, dass man diese Extremsportler bei Regenwetter an der malerischen Drecklinie am Rücken erkennt...
     
  2. Gorcon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Die Stollenbereifung verhinder einen gleichmässigen kontakt.
    Die Gabeln sind viel zu breit um den Dynamo anzuschrauben.(bei mir ginge es auch nicht vorne zu breit da Carbon Gabel und hinten zu schmal.)

    Gruß Gorcon
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Die hast du mit Schutzblechen aber genauso da bei der Geschwindigkeit ein Schutzblech praktisch keinen Nutzen mehr hat. (Habe ich selbst ausprobiert)

    Gruß Gorcon
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Ich verzichte nur ungern auf die Schutzbleche, vor allem am Vorderrad, und das hat ganz handfeste Gründe. Manchmal befinden sich Dinge auf der Straße die man nur ungern im Gesicht hat.;)

    Gruß
    emtewe
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Hmmm... Irgendwie raff ich das jetzt nicht. Der Felgendynamo liegt doch an der Reifenflanke an -- da gibt es kein Profil, wofür auch?
    Klar, spritzen tut's da immer ein wenig. Aber ich möchte mal sagen, dass es da schon einen Unterschied gibt. ;)

    Gag
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Hmm, also meine aktuellen Reifen haben in der Mitte eine fast durchgehende Lauffläche, mit 5 Bar aufgepumpt sind die sogar auf Straße sehr leichtlaufend, aber die Ränder und Flanken sind mit sehr grobem Profil. Lustig wenn man es nicht gewöhnt ist und damit auf Straße in eine Kurve fährt, plötzlich fühlt es sich an wie auf Schotter.
    Das hat den Sinn dass die Reifen auch in lockerem Sand oder Matsch noch packen, sowie die Reifen anfangen in losem Untergrund zu versinken, bekommen die plötzlich genug Grip um sich da wieder herauszuwinden. Die für einen Dynamo nutzbare Flanke ist dabei einfach viel zu schmal, man hängt entweder im Seitenprofil der Reifen oder auf der Felge.
    Dann muss der Dynamo auch noch sehr beweglich sein, damit man den bei verschiedenen Bereifungen auch immer schnell anpassen kann, also kurz: Es ist zu unpraktisch, ich habe mich mit so einer Lösung viele Jahre herumgeärgert, ein Nachrüsten mit einem Nabendynamo war mir zu teuer.

    Gruß
    emtewe
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Bei meinem jetzigen Rad könnte ich auch keine Schutzbleche anbauen da ichgerade 5mm zwischen Reifen und Felgenbremse habe, Wenn ich dann bremse gehen die Backen seitlich noch zusammen so dass das Schutzblech nur so breit sei dürfte wie der Reifen (16mm), da macht es nun überhaupt keinen Sinn da Schutzbleche anzubauen Ausserdem sind Schutzbleche für Rennräder hinten viel kürzer da man keine Möglichkeit hat sie an der Hinterachse mit einer Gabelhalterung zu befestigen, vorn das gleiche.

    Und die "Stummelbleche" bringen eben garnichts.

    Gruß Gorcon
     
  8. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Was ich hier ausgelöst hab ;)
    So gleich nach der Arbeit werd ich wieder zum Briefkasten und dann einfach direkt gegenüber rüber anstatt um die Ampel, wenn das den lieben Herren besser gefällt... Mal abwarten.
     
  9. Mammi2000

    Mammi2000 Senior Member

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Zurück zum Sachverhalt. Der Radweg darf in beiden Richtungen benutzt werden, wenn dieser durch Zeichen 237 dafür freigegeben ist:

    [​IMG]

    Regelmäßig ist dieses Vz für die Richtungsfahrbahn auf der rechten Seite aufgestellt. Steht dieses Zeichen aber auch auf der linken Seite, dann darf der Radweg auch auf der linken Fahrbahnseite genutzt werden.

    Der hupende Polizeibeamte kann sein Verhalten schonmal dadurch erklären, dass er das Warnsignal benutzte, um andere und den ordnungswidrig fahrenden Verkehrsteilnehmer auf die gegenwärtige Gefahr (öffentliche Sicherheit und Ordnung) aufmerksam zu machen.

    Das Anbrüllen allerdings hätte er sich sparen können, das gebe ich zu. Wäre ees dir lieber gewesen, er wäre eingeschritten und hätte dir die 15 Euro abgenommen? Nebenbei bemerkt kostet das Benutzen des Gehwegs bei vorhandenem Radweg nur 5 Euro!
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften

    Wenn der für beide Richtungen freigegeben ist, dann ist da meist noch so ein Doppelpfeil in beide Richtungen darunter, oder der Weg wird gleich selber markiert, wie hier:
    [​IMG]