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Verkehrsvorschriften Teil 2

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Franky, 27. Juli 2007.

  1. Creep

    Creep Guest

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Nicht? Noch nie zugeparkte Bürgersteige gesehen? Da kann ich ein Lied von singen. Hier führt in der verkehrsberuhigten Zone der Gehsteig direkt zum Eingang des Parkhauses. Da manche Autofahrer zu faul sind, reinzufahren oder sich einen anderen Parkplatz zu suchen, wird neben der EInfahrt quer über diesen Gehsteig geparkt, so daß man auf dem Weg zum eigenen Auto dann mit den Wasserkisten über die Motothaube krabbeln muß - oder einen Umweg über die Straße nehmen. Ich mache meist ersteres.
    Dabei ist das bedenklicherweise anscheinend nicht einmal böse Absicht, sondern komplette Gedankenlosigkeit - "Wie, es gibt auch Menschen, die sich zu Fuß bewegen?" Ich hab mir angewöhnt, einen nett formulierten Hinweiszettel mit Pritt an die Windschutzscheibe zu pappen. So merken die Leute, wie es ist, wenn man belästigt und behindert wird und werden sich erst einmal bewußt, daß so etwas jemanden stört. Und es hilft.

    Kurz: Ja, bin schon auf dem Gehweg von Autofahrern belästigt wurden :D
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Ich habe mir witziger Weise gedacht, dass ich jetzt einfach nur mal so direkt ohne jede Umschweife auf das Threadthema eingehe; weiter nichts. Und los geht es.

    Ich meine, dass es vielleicht übertrieben wäre zu verlangen, dass Radfahrer in jedem Fall an einer Haltestelle absteigen sollen. Wenn weit und breit kein Bus zu sehen ist und sich auch kein Passant an der Haltestelle befindet, wäre es doch übertrieben, wenn man trotzdem absteigen würde.

    Andererseits gehen manche Verkehrsplaner davon aus, dass manche Radfahrer geistig so unterbemittelt sind, dass sie ggf. die Haltestelle nicht richtig als besondere Gefahrenstelle wahrnehmen könnten; bzw. einfach davon ausgehen, dass sie sich schließlich (auch) auf einem Radweg befinden würden: und deswegen das Recht hätten, sich ggf. fahrend durch die Passanten an der Haltestelle schlängeln zu dürfen.

    Also ist doch die naheliegendste Variante so einem Irrglauben vorzubeugen, dass man einfach ein Schild dort hinmacht, dass man absteigen soll. An alle Neunmalklugen: Was sollte man sonst auf so ein Schild schreiben, um eine solch aufklärerische Wirkung zu erzielen?

    Nebenbei möchte ich aber auch erwähnen, dass es hier in Leinefelde solche Schilder vor Bushaltestellen nicht gibt, wo sich Haltestellen auf einem Radweg befinden; bspw. die Haltestellen an der Heiligenstädter Straße.

    Das ist nicht deswegen so, weil hier noch keine Verkehrsplaner auf so eine kluge Idee gekommen sind, sondern weil es in dieser Stadt (eingeschlossen meine Wenigkeit) ganz einfach keine intellenzmäßig Unterbemittelten gibt, dass solche Schilder hier nötig wären. :)

    [​IMG] [​IMG]
     
  3. NFS

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Man könnte ja den Gefahrenbereich mit gelben Punkten markieren, die wiederum eine schwarze Umrandung erhalten.
     
  4. AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Das ist auf jeden Fall sinnvoller, als geschriebene Schilder.
    Dazu müßte man deutsch lesen können.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Ich wäre für schwarze Punkte mit gelber Umrandung.
    So etwa.
    [​IMG]

    Ach Mist, gibt es schon.
    Da war einer schneller.
     
  6. Franky

    Franky Silber Member

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Der Bürgersteig ist halt ein Rad-und Fußweg, dahinter ist eine Bushaltestelle, deshalb steht das Schild!