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Verkehrsvorschriften Teil 2

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Franky, 27. Juli 2007.

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Kann man (leider) ignorieren ...
    Da fehlt noch ein Schild.
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Nicht unbedingt, weil nach § 1 StVO jeder Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verpflichtet ist.

    Also wäre zumindest in diesem Sinn ggf. ein Absteigen erforderlich. Das aber wiederum bedeutet auch nicht, dass man unbedingt absteigen muss, wenn kein Bus in der Nähe und keine an dieser Haltestelle wartende Person ist.

    Aber im Sinne der verbindlich vorgeschriebenen Vorsicht und Rücksichtnahme hat so ein Schild ggf. zumindest einen Einfluss auf das Verhalten, was der Gesetzgeber in diesem Sinn verlangt.

    Bspw. in einem Rechtsstreit, wo ein Radfahrer jemand an so einer Haltestelle anfahren würde, ist bei Vorhandensein so eines Schildes eine strengere Strafe zu erwarten, weil der Radfahrer durch dieses Schild auf die besondere Gefahrensituation aufmerksam gemacht wurde.

    Im übrigen glaube ich, dass die Aufsteller dieses Schildes sich das nicht so gedacht hatten, dass in absolut jedem Fall abgestiegen werden müsste; auch wenn kein Bus und keine wartende Person sich dort befindet.
     
  3. Muck06

    Muck06 Gold Member

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Irrtum. Autofahrer begehen vorsätzlich weit weniger Delikte im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Radfahrer.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Autofahrer sind aber wenn man bedenkt das sie einen Führerschein machen mussten hier definitiv nicht das unschuldslamm.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Dafür gibt es das Warnschild " Achtung Fußgänger" Zeichen 133 der STVO.
    [​IMG]
    Wen darunter das Zusatzeichen von oben angebracht ist, dann ist das was anderes. Da das Warnzeichen dadurch näherbeschrieben wird.
    Aber allein ist das Ding eben nichts.
     
  6. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Nelli; das kann schon sein, dass dieses Schild nicht unbedingt befolgt werden muss, weil es nicht als zusätzliches Hinweisschild zu einem offiziellen Verkehrszeichen in Erscheinung tritt.

    Deswegen weist es den Radfahrer aber trotzdem auf eine Gefahrenstelle hin, die eine Bushaltestelle eben nun mal unbestreitbar ist. Somit würde es im Falle eines Unfalls und eines Rechtsstreits auch einen negativen Effekt auf die zu erwartende Strafe haben.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Das Zeichen gibt es aber in der STVO nicht und was es in Deutschland nicht offiziell gibt, ist auch nicht da. Alte Bürokratenregel.
     
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Deswegen ist es aber trotzdem da. Auch wenn anstatt dieses Schildes nur ein Zuruf von Passanten wäre, die den Radfahrer vor dieser besonderen Gefahrenstelle warnen würden; und es würde trotzdem ein Unfall durch den Radfahrer schuldhaft verursacht werden; hätten auch solche Zurufe einen negativen Einfluss auf das Urteil.

    Ich glaube, Du verwechselst da was. Der Grundsatz, dass, was nicht unmittelbar in einem Gesetz verankert ist, nicht existiert, gilt selbstverständlich vor Gericht nicht. Vor Gericht gilt alles.
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Das er wen es bumst Schuld hat ist außer Frage.
    Hat aber mit dem Schild nichts zu tun. Auch ohne Schild hat er Schuld, da es ja eine Haltestelle ist. Das Haltestellenschild ist in dem Sinne ein Warnschild.
    Also ist das Schild so oder so überflüssig.
    Rausgeschmissene Steuergelder.
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    AW: Verkehrsvorschriften Teil 2

    Das hat eben doch was mit dem Schild zu tun. Je auffälliger eine Gefahrenstelle als solche zu erkennen ist, umso härter ggf. das Urteil, falls es kracht. Und da trägt eben so ein Schild entscheidend dazu bei.