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Verkehrsschild Frage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 17. Juli 2013.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ja hast Du.:winken:
    § 9 STvO.
    Als Linksabbieger ist es völlig Wurst aus welcher Straße Du kommst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2013
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    Das gilt aber nur, wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist.
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Das ist falsch. Bist Du auf der Vorfahrtsstraße hast Du stets Vorfahrt. Auch wenn Du die Vorfahrtsstraße nach links verlassen willst.

    Der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer hat ein Vorfahrt-Achten Schild, was seine Gültigkeit nicht verliert, nur weil der Teilnehmer auf der Vorfahrtsstraße nach links verlassen will. Das Vorfahrt-Achten-Schild gilt für jeglichen Verkehr, der auf der Vorfahrtsstraße geschieht!

    So einfach ist das.

    Abbiegen aus nach rechts abknickender Vorfahrtsstraße nach links, wer hat Vorfahrt? - JuraForum.de
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Nein, das gilt Grundsätzlich.
     
  5. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Deine Sichtweise ist schlichtweg falsch!
    Offensichtlich weil Du die tatsächliche Definition von Vorrang und Vorfahrt nicht kennst.

    Derjenige der auf der Vorfahrtsstraße fährt, braucht nur denjenigen Vorrang zu gewähren, welcher ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße unterwegs ist. Im von Gag bebilderten Beispiel kommt der von gegenüber fahrende Fahrer eben nicht von einer Vorfahrtsstraße, folglich braucht man keinen Vorrang gewähren.

    Hier ist das vollumfänglich beschrieben:

    http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17293&forum=4

    (letzter Post).
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2013
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Die StvO ist da eindeutig.

    § 9 Absatz 3.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Verkehrsschild Frage

    Der Absatz behandelt aber nur gleichberechtigte Straßen.
     
  8. KlausAmSee

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Sorry, dann müsstest du auch halten, wenn du von A nach B wolltest, und dem ist nicht so.
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ja, sie ist eindeutig. Allerdings nur, wenn es sich um Straßen handelt, welche gleichberechtigt ist.

    Eine Vorfahrtstraße heißt so, weil sie anderen Straßen, welche nicht Vorfahrtstraßen sind, gegenüber vorranging sind. Der gegenüber von einer Nicht-Vorfahrstraße kommende Verkehrsteilnehmer muss warten!

    Du liegst leider im konkreten Fall absolut daneben. Das musst Du einsehen.
    Auch wenn es schwerfällt: Du hast leider Unrecht.
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Da gibts keine Einschränkungen.

    Die Schilder regeln die Vorfahrt wen man von B nach A will. So wie es dargestellt ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2013