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Verkehrsschild Frage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 17. Juli 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Wenn in dem von mir geschilderten Fall der Wagen, der von der Vorfahrtstraße kommt, nicht im letzten Moment eine Vollbremsung macht, während du ihm gerade die Vorfahrt nimmst.

    Es gibt nämlich auch Sturköppe auf der anderen Seite. Nur dumm, dass er dann im Recht ist und du den Schaden zu tragen hast.
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Verkehrsschild Frage

    Aber wozu gibts dann Schilder für abknickende Vorfahrtsstrassen?

    Sind doch dann nichtig?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Die "Befehlsgewalt" besteht grundsätzlich in folgender Reihenfolge:

    1. Weisung durch Polizeibeamte
    2. Lichtzeichenanlagen
    3. Verkehrszeichen
    4. Allgemeine Regeln

    Ergo:
    Die allgemeinen Vorfahrtsregeln werden durch ein Verkehrsschild, eine Lichtzeichenanlage oder durch die Weisung eines Polizisten aufgehoben.
    Ein Verkehrsschild wird durch eine Lichtzeichenanlage oder durch die Weisung eines Polizisten aufgehoben.
    Eine Lichtzeichenanlage wird durch die Weisung eines Polizisten aufgehoben.

    Deshalb befinden sich an jeder Ampelkreuzung auch zusätzlich noch Vorfahrtsschilder. Die gelten automatisch dann, wenn die Ampel ausgefallen, aber nicht, so lange sie in Betrieb ist.
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Wer nimmt die Vorfahrt? Der Linksabbieger gewährt die Vorfahrt. Auch wen er Deiner Meinung nach Vorfaht haben sollte.
    Nur Murx was Du schreibst ohne Logik.

    http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/598-vorfahrt-gehabt-und-trotzdem-teilschuld
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2013
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Wenn du der Wagen bist, der von D kommt und mich, der von B kommt und nach C fährt, nicht passieren lässt, dann nimmst du mir die Vorfahrt.

    Du hast ein Schild "Vorfahrt gewähren". Das hast du zu befolgen.

    Wenn dem nicht so sei, wie du behauptest, dann erläutere mir, wozu es dieses Schild gibt und warum im § 39 Abs. 2 der StVO steht, dass Verkehrszeichen den allgemeinen Regeln vorrangig gelten.

    Erkläre es mir.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Es geht um den Linksabbieger B.
    Um nichts anderes.
    Du blickst offensichtlich nicht durch in Deinem eigenen geschilderten Fall.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Nein, es geht um das Fahrzeug von D, das vor sich dieses Schild stehen hat:

    [​IMG]

    Bitte beantworte meine Frage und erläutere mir, wieso dieses Schild entgegen der eindeutigen Aussage in § 39 Abs. 2 der StVO hier nicht gelten soll.
     
  8. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Wo ist das Problem?

    Einfach in den offiziellen Prüfungskatalog gucken:

    Welches Verhalten ist richtig?

    Die werden es wohl wissen.


    Kleiner Hinweis.
    Die Frage wäre falsch beantwortet, wenn man es so machen würde wie Nelli:

    [​IMG]

    ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2013
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Verkehrsschild Frage

    Sie ist nicht "irrig vertreten" sondern verordnet. Dass Du das ignorierst, ist nicht unser Problem, sondern Deine irrige Annahme, Du seist im Recht.

    Bist Du aber nicht, egal wie oft Du das wiederholst.
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Verkehrsschild Frage

    Ich meinte Lichtzeichen mit Pfeilen.
    Die Schilder mit grünem Pfeil kenne ich, und zwar die "DDR-Variante", als auch die neue Variante. In meiner Geburtsstadt Flensburg wurden sie im "Westen" zuerst testweise eingeführt. Daneben hing dann sogar ein Schild mit Erklärung, wie man sich zu verhalten hat (hätte man vielleicht zweisprachig machen sollen...).