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Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag okay aber eine Sache stört

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juli 2018.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Muss man doch auf eine AfD Regierung warten.
     
  2. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Weil die dann über dem Gesetz stünde und ein BVG-Urteil außer Kraft setzen könnte?
    Träum' mal gerne weiter deine Allmachtsfantasien, wenn die AfD regiert...
     
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  3. Wambologe

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    Natürlich war klar, dass die da nicht Hand anlegen... der öffentlich-rechtliche Rundfunk an sich stand ja gar nicht zur Debatte. Dass es irgendeine Art öffentlich-rechtliches Rundfunksystem geben muss, wurde schon vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht festgelegt. Einen Spielraum gibt es lediglich in der Ausgestaltung, sprich dieses Rundfunksystem muss nicht zwangsläufig so ausschauen, wie das, was wir heute haben. Es muss aber Bedingungen erfüllen, die der private Rundfunk in seiner jetzigen Form nicht erfüllt.

    Debattiert wurde nur, wie er finanziert wird und Finanzierung ist ein Bereich, in dem die Gesetzgeber ja durchaus weite Spielräume und nur relativ wenig Einschränkungen haben. Wie schwierig es ist, rechtlich (lies: rechtlich, nicht politisch) gegen die Finanzierung des ÖR vorzugehen, zeigt sich ja auch daran, dass in erster Linie mit dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz argumentiert wurde. Aber auf dieser Grundlage können ohnehin nur Ausnahmen für einzelne Fälle gewonnen werden, aber keine Befreiung für die Allgemeinheit.

    Und ohne dir auf die Füße treten zu wollen: Wenn du die Verfassungsrichter für korrupt und dich in diesen Fragen für wesentlich kompetenter hältst, solltest du deine Knochen mit mehr Fleisch in den Ring werfen. Wo erklärt das Grundgesetz z.B., dass für bloße Möglichkeiten (bei Aufgaben, die Bund oder Länder verfassungsrechtlich haben) keine Beiträge erhoben werden dürfen?

    Das kannst du nicht und alles, was du stattdessen antworten kannst: "Ja, sorry, aber das ist doch Blödsinn. Dann können die auch für die Möglichkeit, dieses und jenes zu tun, abkassieren". Und das mag tatsächlich sein (zumindest, wenn es Aufgaben gibt, bei denen staatliche Garantien verfassungsrechtlich geboten sind), aber bringt uns zum entscheidenden Punkt: Ob etwas Blödsinn ist oder nicht, ist eine politische und keine rechtliche Frage.

    Und das ist wiederum das, was ich hier in den letzten Jahren öfters schrieb: Wer gegen den Rundfunkbeitrag oder die aktuelle Ausgestaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Rundfunksystems argumentiert, muss das letztlich auf politischer Ebene tun.
     
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  4. Punktesammler

    Punktesammler Silber Member

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    Ob der Rundfunkbeitrag Verfassungsgemäß ist oder nicht, darum ging es nicht! Es ging darum ob dieser dem GLEICHHEITSGRUNDSATZ entspricht, weil es nicht sein kann, das z.B in einer WG nur einer zahlen muss und die anderen gucken mit ihren Geräten umsonst! Und das wurde nicht bemängelt, obwohle es gegen den genannten Grundsatz verstößt! Denn dann müssten alle zahlen!
     
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  5. tomsrot

    tomsrot Platin Member

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    Sinnvoller wäre es doch, wenn es eine einheitliche EU-Regelung geben würde.
     
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  6. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Wieso?
    Damit wir dann für den ORF oder RAI auch noch mitbezahlen?
     
  7. yannikk

    yannikk Senior Member

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    Richtiges Urteil, meiner Meinung nach.

    Und was diejenigen betrifft, die scheinbar nicht wirklich nachvollziehbar eine komplette Abschaffung des Rundfunkbeitrages durch dieses BVerfG-Urteil erwartet haben: Die politischen Debatten zu diesem Thema sind damit doch nicht automatisch beendet.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Du nichts ahnender. Die sind dann der Gesetzgeber.:p
     
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  9. Cumulonimbus

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    Die Öffentlich Rechtlichen sind sehr wichtig. RTL 2, VOX und dieser ganze Privatsender Müll lässt die Menschen verdummen. Auf Arte, 3Sat findet man öfters interessante Filme und Konzerte. :)
     
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  10. Terranus

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    Tja, das ist der Knackpunkt, es geht 80% nicht darum den ÖR abzuschaffen oder seine Finanzierung, sondern um die Art der Ausgestaltung (zu aufgeblasen) und die Art wie der Beitrag erhoben wird.
    Aber dagegen muss man eben politisch vorgehen, nicht rechtlich. Das Grundgesetz erlaubt den ÖR in dieser Form nun mal -was nicht heißt, dass man ihn nicht anders ausgestalten könnte. Das geht aber nur über die Länder. Und es gibt ja schon hier und da Intiativen, wie man reformieren könnte. Klagen hilft da nichts, man muss politisch aktiv werden. Es muss sich für die Parteien an der Wahlurne lohnen, etwas zu ändern.