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Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. März 2016.

  1. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Tja, sie denken aber egoistisch. Dann kommt es auch zu lächerlichen Fällen das Herr Mustermann mit seinem Samsung Fernseher Made in China, dem Made in Malaysia Hemd und dem Made in Korea Auto der Meinung ist das TTIP ja die Sozial und Unweltstandards unterlaufen würde... :confused:
    Es ist richtig, weniger Egoismus und mehr Selbstreflektion würde helfen, das erreicht man aber nicht durch Volksabstimmungen.
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

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    Tun sie ja auch, neben den Rechtsstandards und der Demokratie. Das ändert sich auch durch dein Ignorieren nicht.

    Wäre ja auch noch schöner, wenn das Volk auch zwischen den Wahlen entscheiden dürfte, wie es regiert werden will.
    Am besten §20 (2) GG abschaffen. Zumindest den Teil mit den Abstimmungen.
     
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  3. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    Dann darf der Gesetzgeber auch davon ausgehen das jeder ein Auto fährt und endsprechend KFZ Steuern verlangen. Und nun kommst du und sagst, "ich habe gar kein Auto". Du könntest aber fahren. Kauf dir ein Auto und nutze es. Genauso wie die Rundfunkteilnehmer die sich keinen Fernseher leisten können trozdem zahlen müssen.

    Das ganze System hinkt. So geht es nicht. Es gibt keine Möglichkeit für die "wirklichen" nichtnutzer sich aus dem System zu befreien. Aber das hat Herr Kirchhoff gefordert. Umgesetzt wurde es nicht. Alle Rosinen wurde schön raus gepickt. Und darum wird das Ding auch nicht vor dem BverfG standhalten.

    Quelle: gez-boykott
     
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  4. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Dann braucht man also nur abwarten und muss nicht länger das ungelegte Ei begackern.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Nein. Der Verbreitungsgrad von Empfangsgeräten ist ein ganz anderer als der von KFZ. Schon deshalb funktioniert dein Vergleich nicht.

    Es geht nicht nur um Fernseher, es geht um Empfangsgeräte, sprich auch Radios und Computer.

    Was sollte da hinken? Die Variante, dass nur zahlt, wer entsprechende Geräte besitzt, wurde genauso kritisiert, wie die jetzige Variante, die in meinen Augen deutlich praktikabler ist. Es wird immer ein paar Leute geben, die behaupten, es sei ungerecht - egal, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk organisiert ist. Das ist normal, aber kein Grund, deswegen wieder etwas zu ändern.
     
  6. hg313

    hg313 Foren-Gott Premium

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    Das Grundgesetz besteht aus Artikeln nicht aus Paragraphen.

    *KLUGSCHEISSER MODUS AUS*

    :whistle:
     
  7. uklov

    uklov Platin Member

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    :p Mir doch gleich, wie sich die Paragraphen nennen. ;)
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Im Textverständnis hapert es aber gewaltig. Versuch noch mal zu erfassen worum es im Beitrag geht, bevor du Sachen schreibst die überhaupt nichts damit zu tun haben.
     
  9. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Wenn denn ein Auto als Grundversorgung gesetzlich festgelegt worden wäre schon, ja.
     
  10. uklov

    uklov Platin Member

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    Das Textverständnis ist schon da, obwohl du mit deinem Satz dieses schon auf eine arge Probe stellst. Zwei Komma mehr hätten dem abgeholfen.
    Ich will damit sagen, dass die Ansicht des Herrn Mustermann überhaupt nicht lächerlich ist, weil sie ganz einfach stimmt. Unabhängig von egoistischem Denken.