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Verfassung wählen

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 7. März 2012.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verfassung wählen

    Und so den Gesetzgebungvorgang unnötig verlängern und unnütze Kosten verursachen. Nach sätzungsweise 10 Volksabstimmungen haben die Leute die Schnauze voll und gehen nicht mehr hin.
    Nicht umsonst sind viele Volksabstimmungen in den Ländern an mangelnder Beteiligung gescheitert.
    Der Bundestag ist die gewählte Volksvertretung
    Und somit die letzte Bremse eines Gesetzgebungsvorgangs ausschalten.
    Die Repräsentationsaufgaben macht die Bundeskanzlerin gleich mit oder wie?
    Wer Ernennt dann die Minister? Sie sich selbst??
     
  2. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Verfassung wählen

    Ich sehe hier die Schweiz als Vorbild. Eine zu geringe Beteiligung wird eben als "Nein" gewertet. Jedenfalls ist die Akzeptanz der Entscheidung größer, wenn das Volk entschieden hat, als wenn dies die "Volksvertreter" getan haben. Aktuelles Beispiel: Das zweite Rettungspaket für Griechenland hätte im Volk wohl keine Mehrheit gefunden-

    Der Bundespräsident ist unnötig wie ein Kropf. Die Minister ernennt dann eben der Bundestagspräsident und als Staatsgäste sind ohnehin Minister mit Macht lieber gesehen, als irgendwelche (macht-)kastrierten Präsidenten oder Monarchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2012
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verfassung wählen

    Ich halte das Amt des Bundespräsidenten für sinnvoll, wenn es u.a. wie von Horst Köhler ausgefüllt wird und als Kontrollinstanz der Politik verstanden wird. Es sollte meiner Meinung nach zu den Pflichten gehören, dass der Präsident vor der Unterzeichnung eines Gesetzes dieses auf Verfassungsmäßigkeit überprüft.
    Dazu wäre es auch sinnvoll, wenn der Präsident per Definition un- bzw. überparteilich ist.
     
  4. Pillendreher

    Pillendreher Gold Member

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    AW: Verfassung wählen

    Der Bundespräsident als Amt ist ein Auswuchs der Gewaltenteilung des GG. Der wird nicht einfach abgeschafft, nur weil er in seinen Funktionen beschnitten wurde (siehe Weimarer Republik). Dass der BP die letzte Kontrollinstanz beim Gesetzgebungsverfahren ist hat dir wohl auch noch keiner verraten, oder?
     
  5. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Verfassung wählen

    Wie oft haben Bundespräsidenten denn schon ein Gesetz abgelehnt? Das kann man an einer Hand abzählen. Das Verfassungsgericht hat schon so viele Gesetze gekippt, und das, obwohl die Gesetze auch vom Bundespräsidenten kontrolliert wurden. Das ist auch sein Versagen, man kann dann wohl getrost auf ihn verzichten.
     
  6. Pillendreher

    Pillendreher Gold Member

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    AW: Verfassung wählen

    Der Bundespräsident hat das Recht, Gesetze sowohl formell (also das Verfahren) als auch materiell(also den "Inhalt"; aber nur wenn ein Verstoß evident ist) zu prüfen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

    Und da du das BVerfG ansprichst: Es ist ja gerade die Aufgabe des BVerfG, auf Antrag die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu kontrollieren. Dass so viel abgeschmettert wird, ist ja nicht die Schuld des BP, sondern die der Legislative, die verfassungswidrige Gesetze erlässt.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Verfassung wählen

    Er wird von immer mehr gesehen - vor allem durch die Abgabe von Hoheitsrechten auf die EU. Gerade was jetzt mit dem "Fiskalpakt" verabschiedet wird, kratzt gewaltig an den Grundfesten des Grundgesetzes. Nicht wenige Verfassungsrechtler sehen da im Grunde eine Volksabstimmung als notwendig an, die 2/3 Mehrheit reicht da nicht mehr.
    Denn das Grundgesetz verlangt Deutschland als souveränen Nationalstaat mit dem alleinigen Haushaltsrecht beim Bundestag. Falls man weitere Kompetenzen in dem Bereich an die EU abtreten will, muss das Grundgesetz geändert werden, und zwar derart, dass eine Volksabstimmung darüber notwendig wird.
     
  8. Pillendreher

    Pillendreher Gold Member

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    AW: Verfassung wählen

    Auf welchem Art. basiert denn die Annahme, dass eine solche Abgabe von Fiskalkompetenzen zu einer Volksabstimmung führen müsste? Mir ist keiner bekannt:confused:
     
  9. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Verfassung wählen

    Vielleicht sollte man erst mal den Artikel 15 des GG anwenden.
    Und zwar flächendeckend.
    Danach kann man sich dann eine neue Verfassung geben.

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2012
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Verfassung wählen

    Ihr Stellvertreter, der Herr Ratzinger.

    Steht ja auch so in der Präambel.:)

    ...Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...