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Verfahren um Linux-Abmahnungen verunsichert Elektronikbranche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. März 2018.

  1. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

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    Das Thema Urheberrecht ist etwas anderes und auch sehr kompliziert. Und selbst ohne Copyrighthinweis kann ein Werk geschützt sein (außer vor 1968 in den USA und wenn alle Beteiligten in den USA handelten etc. etc., ansonsten gibt es Ausnahmen...).

    Auf der anderen Seite gibt es Werke, die trotz Hinweis durchaus kopiert werden dürfen. So gesehen ist da nichts einfach. Das ist ein hochkomplexes Thema.

    Der private "Rauzbkopierer" handelt in der Regel im Bewusstsein seiner illegalen Handlung. Das ist ein großer Unterschied. Wie kann man dessen Handlung gut verteidigen?
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich denke viele Firmen legen den Code ihrer Treiber absichtlich nicht offen da ist es ihnen lieber verklagt als kopiert zu werden. Denn dann ist der Schaden so groß das sie ihr Produkt vergessen können.
    Ich glaub bei Receiver Herstellern ist es gang und gäbe den Code erst Jahre später offen zu legen. Bei TV Geräten sicher garnicht. (sonst gäbe es da sicher schon andere Linux Softwareversionen die mehr ermöglichen würden)
     
  3. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Das dürfte dann auch eine Rolle spielen. Was sind schon die 10.000 Euro Prozesskosten in dem Fall? Gut, es wäre billiger gwesen, sich nicht gegen die EV zu wehren und mit einer Abschlusserklärung zu reagieren.

    Manche Firmen entwickeln dann ein eigenes Betriebssystem aus Unix, wie z.B. Apple.
     
  4. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Es geht hier um nichts anderes als Urheberrecht und das geht für den Verwender sehr einfach: So gut wie alles, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde vom Urheber, ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten.

    Wenn ein Autor das Manuskript seines Buches ins Netz stellt, heißt das eben nicht, daß die "Elektronikbranche" sich daran nach Herzenslust bedienen darf. Sondern erstmal darf man damit gar nichts, außer das urheberrechtlich geschützte Werk nach einem versehentlichen Download unverzüglich wieder zu löschen.

    Und das gilt exakt genau so auch für den Linux-Kernel. Deshalb verstehe nicht, worauf die Branche jetzt hofft.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Das sehen aber offensichtlich auch seine Mitprogrammierer anders: "McHardy wird allerdings vorgehalten, aus den Verstößen persönlich Profit zu schlagen, anstatt das Geld der Gemeinschaft der Linux-Entwickler zukommen zu lassen."
     
  6. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    OK, in dem Moment als ich das schrieb, dachte ich, es ging um eine Hardwarekomponente. Du hast Recht.

    Mit der Aussage, das alles verboten sei, was der Autor nicht erlaubt, beweist Du allerdings, dass es Dir noch etwas an Wissen fehlt. So wäre das bei Werken vor 1989 z.B. nicht zutreffend, auch wenn die Schöpfungshöhe nicht ausreicht, ist dies nicht zutreffend, ferner en thält das deutsche Urheberrecht sog. Schranken des Urheberrechts. Der Einsatz im Bildungswesen wäre so eine Schranke.

    Allerdings in dem konkreten Fall war die Abmahung (da hätte man bereits nachgeben können) bereits Anlass, das eigene Verhalten zu überdenken und eben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Ein Schaden wäre ohnehin eher nicht nachweisbar gewesen...daher wäre es wohl bei den Anwaltskosten für die Abmahnung von ca. 1800 Euro geblieben (wenn ich richtig gerechnet habe, ich unterstelle einen Streitwert von ca. 50.000 Euro).