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Verbraucherzentrale mahnt Unitymedias WiFi-Pläne ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Mai 2016.

  1. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    Ja, richtig. Aber das ist ja - wie Du schon schreibst, freiwillig. Das ist ja auch so in Ordnung.

    Aber was da die Unity Media macht, wird wohl zu Recht von der Verbraucherzentrale angemahnt. Ich stelle mein WLAN immer noch nur dem zur Verfügung, wem ich will.
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Das verbietet dir doch keiner. Schalte die Funktion ab und fertig. Manche machen mal wieder aus einer Mücke einen Elefanten.
     
  3. FilmFan

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    Der Hotspot ist nicht Dein WLAN. ;)
     
  4. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    Das WLAN ist in erster Linie dazu da, um meinen Geräten einen bequemen Internetzugang zu gewähren und zur Kommunikation zwischen meinen Geräten. Und das Gerät steht in meiner Wohnung. Ich bin zwar kein Jurist, aber die ungefragte Nutzung empfinde ich als einen Eingriff in meine Privatsphäre. So würde ich dann doch zumindest umgangssprachlich von "meinem" WLAN reden.

    Nicht, dass ich grundsätzlich dagegen wäre. Aber gefragt werden sollte man trotzdem.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Auch wenn der letzte Satz richtig ist, machst Du den Fehler, nicht zwischen Deinem WLAN und dem Hotspot-WLAN zu unterscheiden.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Router ist aber nicht dein Eigentum, sondern ist im Eigentum von Unitymedia. Außerdem wird nicht dein WLAN genutzt, sondern das von Unitymedia.

    Unitymedia erweitert nun deinen Internetvertrag mit einem zusätzlichen Service, der dich nichts extra kostet. Du bekommst im Prinzip einen zusätzlichen 10Mbit/s-Internetanschluss, den du überall nutzen kannst, wo du in Reichweite eines Unitymedia-WiFi-Hotspot bist. Das gilt natürlich auch für den bei dir aufgestellten Unitymedia-Router.

    Für diesen Service gelten besondere Geschäftsbedingungen. Darüber muß Unitymedia die betroffenen Kunden infomieren und ihnen eine angemessene Widerspruchsfrist einräumt. Widerspricht der Kunde nicht, treten diese besondern Geschäftsbedingung in Karft. Da ist die allgemein übliche Vorgangsweise. Letztendlich ist das auch nur eine Formalität, denn der Kunden kann diesen zusätzlichen Service jederzeit deaktivieren. Die Folge: der Kunde kann die Unitymedia WiFi-Spots nicht mehr nutzen.

    Wenn der Kunde den besonderen Geschäftsbedingungen nicht widersprochen hat, sich aber nicht an die Bedingungen hält, dann wird er früher oder später von diesem Service ausgeschlossen. Das hat dann auch keine weitere Auswirkungen auf den für den Internetanschluss zu Grunde liegenden Vertrag hat. Der Kunde muss also nicht die Kündigung seines Internetvertrages fürchten, wenn er sich nicht an die WiFi-Hotspot-Geschäftsbedingungen hält.

    Technisch ist der Internetanschluss für den WiFi-Hotspot unabhängig vom Kunden-Internetanschluss. Damit gibt es mit Aktivierung des Hotspot auch keine Geschwindigkeitseinbußen.

    So wo es derzeit aussieht, hat Unitymedia zwar in Sachen Geschäftsbedigungen eingelenkt und hat Nachbesserungen gelobt, aber an der technischen Umsetzung will Unitymedia festhalten.
    Daher kann man davon ausgehen, dass die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage einreichen, in der sie nachweisen muß, dass die betroffenen Kunden unzumutbar benachteiligt werden. Und das dürfte sich für die Verbraucherzentrale schwierig gestalten.

    Die Verbraucherzentrale macht einen gravierenden Fehler: sie vergleichen die Wifi-Hotpsots von Unitymedia mit den WLAN to go Hotspots von der Telekom. Da letztere über DSL versorgt werden, hat das natürlich auch Auswirkungen auf die Geschwindigkeit des DSL-Anschlusse, zumindest wenn der DSL-Kunde bereits die max. mögliche Bandbreite an seinem Anschluss ausnutzt. Bei Unitymedia gibt es keine Kunden, die die am Kabelanschluss technisch max. verfügbare Bandbreite.
     
  7. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    Das einzige Problem was doch viele sehen ist. Keiner will das über einen Software Hack des Unitymedia Wifi Hotspots jemand sich Zugriff auf das private WLAN machen kann. Viele haben mit der Trennung Angst, dass eventuell doch irgendwann jemand fremdes im eigenen Netz unterwegs ist.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nun ist es soweit: Jetzt müssen Gerichte entscheiden, ob Unitymedia rechtswidrig handelt -> Verbraucherzentrale verklagt Unitymedia WLAN-Hotspot nur mit Zustimmung des Kunden - Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
     
  9. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    im § 6.5 liegt die Lösung: Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden.
    6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den
    Zugang des Kunden zu WifiSpot umgehend zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde die Nutzung seines Homespots
    nicht nur kurzfristig, z. B. zum Neustart des Routers, beeinträchtigt oder unterbricht.

    - wenn dann alle den Saft abdrehen, und Unitymedia den Zugang sperrt, dann haben die auch für Dritte den Hotspot nicht mehr. So einfach ist das.
    Man hat zwar selbst kein Internet mehr, aber die dann auch keinen Ausbau ihres Zeugs. Mir kanns egal sein, ich hab Entertain.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Und was nimmst Du nachts?

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