1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Verbraucherschützer: AGBs von App-Stores mangelhaft - Klage

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. August 2012.

  1. timecop

    timecop Board Ikone

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    4.618
    Zustimmungen:
    2.136
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Golden Media 990 Spark Reloaded/LG OLED55C97LA/Xoro HRT8770
    Anzeige
    AW: Verbraucherschützer: AGBs von App-Stores mangelhaft - Klage

    Ich bin ja auch der Meinung, mit gesundem Menschenverstand bekommt man das meiste selbst gebacken, wenn ich aber wie vorhin beim schauen in Mobilfunk Tarifangebote, sowas "harmloses" wie ne Fußnote entdeckt habe, wo früher kurz und knapp etwaige Einschränkungen oder Ergänzungen genannt wurden und dann heute nur zur "1" im "Kleingedruckten" ca. 1 1/2 Seiten Bedingungen vorfinde :eek: ist manchmal etwas "Hilfestellung" nicht schlecht. ;)
     
  2. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Verbraucherschützer: AGBs von App-Stores mangelhaft - Klage

    Hier ein paar Links:
    http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/218771A.pdf
    http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134562277215092/link925311A
    http://www.vz-nrw.de/UNIQ134562290314861/link587181A
    http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134562277215092/link743941A
    https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/186201A.pdf
     
  3. spocky83

    spocky83 Platin Member

    Registriert seit:
    29. Oktober 2008
    Beiträge:
    2.375
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Gibertini OP 85L
    Vu+ Duo 2x DVB-S2, 1x DVB-C, 1x DVB-T
    Panasonic P50UT50E
    AW: Verbraucherschützer: AGBs von App-Stores mangelhaft - Klage

    Dagegen gibts an und für sich nichts einzuwenden und in der Mehrheit der Fälle geschieht das auch wirklich aus gutem Grund.

    In letzter Zeit muss man hier aber immer öfter beobachten, dass Abmahnungen der Verbraucherzentralen in Einzelfällen einen ziemlich konstruierten Charakter haben, bisweilen gar schikanös und willkürlich erscheinen.

    Schändlich finde ich es vor allen Dingen dann, wenn in der Öffentlichkeitsdarstellung Dinge, die vielleicht nicht unbedingt irrsinnig nett sind mit tatsächlich gesetzeswidrigen Aspekten vermengt werden. Auch hier passiert das in gewisser Weise: mir ist kein Gesetz bekannt, dass pauschal "zu lang formulierte Vertragsbedingungen" verbietet (alleine die Definition von "zu lang" dürfte Regalmeter füllen). Es wird aber in einem Atemzug (und das würde ich gar nicht mal DF anlasten) mit einem fehlenden Impressum (und das ist bekanntermaßen wirklich nicht gestattet) genannt, man suggeriert also, es sei ebenso illegal die AGB "zu lang" zu formulieren und das ist halt einfach (in dieser Pauschalität) nicht wahr.

    Ich möchte die betroffenen Firmen, schon gar nicht ohne genaue Kenntnis der monierten Formulierungen, in Schutz nehmen, aber in letzter Zeit kommen mir die Gebahren der VBVZ schon ein wenig wie die der Abmahnindustrie vor. Kritik, so berechtigt sie denn auch sei, würde am VBVZ komplett abprallen, würde irgendjemand es auch wagen das zu tun - die zu erwartende Schmierenkampagne dürfte auf dem Fuß folgen, nicht unähnlich zu Stiftung Warentest. Abmahnungen und eingereichte Klagen werden medienwirksam breitgetreten, wenn die Verbraucherzentrale aber wieder wie ein geprügelter Hund nach dem Gerichtsverfahren von dannen zieht, ist oft der einzige Weg das herauszufinden das Durchforsten der Gerichtsakten.

    In meinen Augen zeigt sich hier eine etwas beängstigende Tendenz: die Verbraucherzentralen nutzen Teile des bisweilen völlig aus dem Leim gegangenen bürgerlichen Rechts (auch hier dürfte es sich wieder mal um eine Auslegungfrage handeln, alleine die Formulierung "Zudem werden nach Ansicht des VZBV sogar Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher eingeschränkt" spricht hier Bände*) NICHT (ausschließlich) dazu dem Verbraucher mehr Rechte einzuräumen, sondern bestenfalls aus politischen Gründen.

    So sehr man bis vor ein paar Jahren im tiefsten Dornröschenschlaf war und der ganze Spuk i.d.R. schon vorbei war, bis man sich überhaupt mal zu einer Erklärung aufgerafft hat, so sehr schießt man nun wild um sich, völlig gleichgültig ob zu Recht oder eben nicht.

    * Edit: übersetzt soll das wohl heißen: "Wir haben hier eine Minderheitsmeinung gefunden, die sich zwar mit etwas völlig anderem befasst, sind aber der Meinung, dass man mit ein paar Winkelzügen da was basteln könnte."
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. August 2012
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Verbraucherschützer: AGBs von App-Stores mangelhaft - Klage

    Hmm.... ich erinnere mich da den Test "Sicherheit in Stadien" der Stiftung Warentest. Was gab es damals einen Aufschrei, so nach dem Motto: Die Stiftung Warentest solle sich doch bitte auf Waschmaschinen o.ä. beschränken. Wer es nochmal nachlesen will: Sicherheit in Stadien - Sicherheit in WM-Stadien - Test - Stiftung Warentest

    Komischerweise hat man noch vor der WM in einigen Stadien ein "paar Veränderungen" bei der Sicherheit vorgenommen, die natürlich (offiziell) NICHTS mit dem Test der Stiftung zu tun hatte. :winken:

    Es ist ja nicht so, dass in einem Fussballstadion noch nie was passiert wäre, z.B. Sheffield (Hillsborough).....