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Verbot von Außenantennen zulässig?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wu-mc, 9. April 2011.

  1. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Es geht hier nicht um Mietrecht.

    Nicht die Gemeinde würde klagen; sie würde einen Bescheid erlassen, wonach der TE die Schüssel beseitigen soll. Dagegen müsste er dann klagen. Tut er es nicht, erfolgt die Zwangsvollstreckung.
     
  2. octavius

    octavius Board Ikone

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    Liebe Community,

    meine Position habe ich klar und deutlich dargestellt. [​IMG]

    Ich würde in dieser Gemeinde *kein* Haus kaufen.

    Es handelt sich offensichtlich um ein infrastrukturschwaches "Nest", was nicht an das Breitbandkabel der Firma "Kabel Deutschland" angeschlossen ist.

    Welche Internet-Geschwindigkeit wird erreicht? Was ist konkret machbar? Und wie soll das in Zukunft ausgebaut werden?

    Ich bin (bisher) kein Kunde von Unitymedia, aber ich finde es ganz beruhigend, dass ein Hausübergabepunkt von Unitymedia im Keller liegt und dass ich von dieser Gurkentruppe 128 MBit/sek High-Speed-Internet haben könnte, wenn ich das wollte.

    Ich habe lange genug in infrastrukturschwachen Nestern gelebt. Ich rate davon dringend ab.

    Diese lokalen Gemeinschaftsantennen auf der Grundlage von Frequenzumsetzer-Anlagen, wie sie offenbar auch in o.g. "Nest" zum Einsatz kommen, sind in meinen Augen der allerletzte Schéiss.

    [​IMG]

    Ich rate davon dringend ab.

    Ich bin kein Freund von Kabel Deutschland, aber die aktualisieren regelmässig ihr Programm-Angebot und empfangen Sender von ganz verschiedenen Orbitpositionen.

    Durchschnittlich schauen die Menschen zwei Stunden Fernsehen pro Tag. Das ist eine ganze Menge.

    Ich habe seit 1993 miterlebt, wie exponentiell der von mir favorisierte Pay-TV-Anbieter sein Angebot ausdehnt - da ist man als Kunde einer Frequenz-Umsetzer-Anlage auf verlorenem Posten.

    [​IMG]

    Wenn es irgendwie geht:

    Kaufvertrag *nicht* unterschreiben und woanders weitersuchen.

    Meine Voraussage: Ich glaube nicht, dass Du als studierter Akademiker in diesem infrastrukturschwachen Provinznest auf Dauer glücklich wirst. Falls Du es ausprobieren willst: Ich bin voraussichtlich in zehn Jahren in diesem Forum immer noch da. Du kannst Dich dann gerne zurückmelden.

    Ich schreibe gelegentlich die vom Forum bzw. die von der vBulletin-Software vergebenen Attribute dazu. Das mache ich nicht nur bei Neulingen. Wenn Du Dich dadurch abgewertet fühlst, ist das Dein Bier - von mir ist das definitiv nicht so gemeint.

    Daraus abzuleiten, ich sei ausländer-feindlich, ist eine Logik, die in grobem Widerspruch zu Deiner Selbsteinschätzung steht, Informatiker zu sein.

    [​IMG]

    Anton 551 schrieb:
    Okay, ich sehe, Du bist einer der ganz wenigen, die diesen Unterschied verstanden haben.

    Ich vermute, 95% der Leser dieses Threads haben das nicht verstanden.

    Deshalb danke ich Dir, dass Du hier Aufklärungsarbeit leistest.
    Also da kann ich Dir jetzt nicht mehr folgen. Das halte ich für sachlich falsch. Schau Dir mal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes an, weshalb türkische Mitbürger mit der Minimal-Auswahl im Kabel leben müssen und keine eigenen Parabolantennen aufstellen dürfen.
    Grundsätzlich möglich, aber ...

    möchtest Du, wenn Du Dich in einer fremden Stadt neu niederlässt, gleich von Anfang an jahrelange Prozesse an der Backe haben?

    Ausserdem: Warum sollte der Bescheid verfassungswidrig sein? Der Käufer hatte die Möglichkeit, nicht hierhin zu ziehen, sondern sich eine andere, liberalere Kommune bzw. Stadt zu suchen.

    Ich wäre da vorsichtig und würde mir den Stress nicht antun.
    Ein sehr wichtiger Einwand, der deutlich zeigt, dass wir uns in der Nähe von Korruption befinden. Siehe dazu folgendes Statement von Wu-mc:
    [​IMG]

    Ich bleibe dabei: In einer Gemeinde, die sich so detailliert in das Leben der Eigentümer einmischt, möchte ich nicht wohnen.
     
  3. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Re: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Wir haben unsere Gründe, warum wir dieses Grundstück in der Gemeinde kaufen wollen, denn bei uns überwiegen andere Sachen als Breitbandinternet und der Kabelanschluss. Dennoch würde ich mich freuen, wenn es eine Möglichkeit gäbe, trotz Verbot, eine Schüssel zu installieren aus bisher genannten Gründen. Dennoch ist das Grundstück so interessant für uns, dass wir es auch kaufen werden wenn das nicht möglich sein sollte.

    Okay, du willst Zahlen haben. Momentan sind über die Telekom 6 MBit/s verfügbar. Das ist nicht die Welt, aber für unsere Nutzung im privaten Bereich mehr als ausreichend. Da ich vom Fach bin weiß ich selber, dass die Internetgeschwindigkeit ein wichtiges Standortkriterium ist. In der Gemeinde werden gerade in Kooperation mit einigen Nachbargemeinden neue Glasfaserleitungen eingezogen. Bis diese allerdings zu den Hausanschlüssen gelegt sind und da tatsächlich Daten drüber laufen wird es sicher noch 2 bis 3 Jahre dauern. Da mir die Geschwindigkeit momentan ausreicht und es in absehbarer Zeit eine deutliche Verbesserung geben wird, ist die Internetverbindungsfrage für mich ausreichend geklärt. Also zerbrich dir darüber nicht meinen Kopf, ich habe mich schon über das Grundstück und die Gemeinde informiert.

    Diese Meinung ist dein gutes Recht. Ich lebe seit meiner Geburt in der Umgebung dieses "Nests" und war immer sehr zufrieden damit. Das Antennenverbot nervt mich zwar, aber wie gesagt, es gibt sehr viele Vorteile die wir zu schätzen wissen. Auch wenn dich das nichts angeht, wir haben z.B. einen Hund. Mit dem verbringe ich mehr Zeit im Garten, auf Wiesen und in Wäldern am Tag, als ich vorm Fernseher oder privat vorm Internet verbringe. Da ist es mir wichtiger, das ich ein 1200 qm Grundstück zu einem sehr vernünftigen Preis bekomme, in einer Gemeinde wo es viele Waldwege und Wiesen gibt, als dass ich unbedingt 128 MBit/s Internetverbindung benötige und die habe ich zur Not auf der Arbeit.

    Zu Kabel Deutschland kann ich nichts sagen. Habe derzeit mein Internet bei KabelBW und bin zufrieden. Ein Bekannter sieht über KabelBW fern und hat eben nicht alle Sender. Prosieben HD z.B. kann er nicht empfangen, da die Leitungsinfrastruktur der KabelBW in seinem Gebiet zu schlecht ist. Das ist auch einer der Gründe, warum ich erstens diese Gemeinschaftsantenne an sich ganz brauchbar finde, ich aber zum anderen auch unabhängig von dem ganzen Kabel Gedöns sein möchte.

    Da gebe ich dir recht, aber ich bin auch durchschnittlich 3 Stunden am Tag mit dem Hund draußen und verbringe durchschnittlich 2 Stunden am Tag auf meiner Terrasse (im Sommer bestimmt 4 bis 6, im Winter eher unter einer Stunde).

    Es ist schön, das du hier deine Ansicht kund tust, das ist auch ganz in Ordnung. Nur bitte, es ist nicht meine. Es geht mir in diesem Thread nicht darum zu erfahren, wie toll es doch woanders ist, denn sonst müsste ich nach Bora Bora ziehen. Ich möchte nur eine Antwort auf die Frage, kann ich trotzdem das es im Bebauungsplan steht damit rechnen, irgendwie eine Sat Schüssel zu bekommen. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn nein, dann auch okay. Bleibt mir immer noch die Selfsat oder Cubsat Lösung, für deren Hinweis in diesem Thread ich sehr dankbar bin. Falls es doch eine Möglichkeit gibt, eine Schüssel aufs Dach zu bekommen, dann freue ich mich darüber.

    Wenn dem so ist, dann ist ja alles gut. Kam nur etwas anders rüber, das mag aber auch an dem fehlenden Unterton dieses Kommunikationsmediums liegen.

    Dennoch wäre ich dir dankbar, nicht auf der Entscheidung für oder gegen das Grundstück rum zu reiten, sondern mir bei meiner eigentlichen Fragestellung zu helfen sofern du kannst und willst.

    Gruss, Niko
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Hallo,

    leider wurde meine gestrige Antwort auf den (wie immer) überheblichen und anmassenden Beitrag von octavius gelöscht..........ebenso wie octavius' ursprünglicher Beitrag. Ich werde mir nicht die Mühe machen, nochmal auf alles einzugehen, nur auf eines möchte ich ansprechen:

    Es ist traurig, das jemand mit dem Fachwissen einen octavius so wenig Ahnung vom realen Leben hat. Und noch weniger von zwischenmenschlicher Kommunikation. Kommunikation ist das "Austauschen" von Informationen und läuft nicht nur in eine Richtung.

    Wie schon gestern geschrieben, halte ich octavius' mehrfache und masslose "Abkanzelung" der Wohnortwahl und Lebensphilosophie des Themenstellers Wu-mc für arrogant, anmassend, überheblich und unverschämt.

    Die mehrfache Wiederholung seiner Meinung dient hier nicht der Unterstreichung, sondern der Selbstdarstellung.

    Ist es denn so schwer zu akzeptieren, das Wu-mc sehr gerne ist diesem strukturschwachen, rückständigen, korrupten und zukunftslosen "Provinznest" leben möchte ?

    Ist es so schwer zu verstehen, das es ein (weitaus wichtigeres) Leben gibt, das sich nicht durch TV-Sender und DSL-Datenraten definiert ?

    *kopfschüttel*

    Gruss

    PS: Wu-mc, ich kann deine Entscheidung voll und ganz nachvollziehen !
     
  5. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Re: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Man muss hier unterscheiden: die ganz überwiegende Mehrzahl der von den Gerichten entschiedenen Fälle waren privatrechtliche Streitigkeiten. Hier standen sich Vermieter und Mieter gegenüber. Im Gegensatz dazu ist es vorliegend die öffentliche Verwaltung, die dem TE die eigene Antenne verwehren will.

    Zu beachten ist ferner, dass die Grundrechte von ihrer Konzeption her Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sind und nicht unmittelbar zwischen den Bürgern wirken. Im Zivilrecht können die Grundrechte nur als Hilfe bei der Auslegung von sogenannten Generalklauseln, z. B. "Treu und Glauben" oder "Sittenwidrigkeit" herangezogen werden.

    Das ist der Grund, weshalb unser TE sich gegenüber seiner Gemeinde auf Art. 5 GG berufen kann, der türkische Mitbürger kann dies gegenüber seinem Vermieter nicht. Bei der Beurteilung der Frage, wie das Informationsinteresse eines Mieters gegenüber dem Interesse des Vermieters am äußeren Erscheinungsbild der Mietsache zu gewichten ist, berücksichtigen die Gerichte zwar die in den Grundrechten zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Wertentscheidungen des Staates, sie wenden die Grundrechte aber nicht direkt an.

    Die Gemeinde, in der unser TE lebt, muss aber, sobald sie hoheitlich tätig wird, z. B. einen Bebauungsplan erlässt, die Grundrechte unmittelbar beachten. Aus diesem Grunde hat es der TE auch erheblich leichter, als ein Mieter.

    Gewiss führt niemand gern einen Prozess gegen seine Gemeinde. Wenn man aber weiß, wie es geht, hat man eine ganz andere Verhandlungsposition, sobald man eine Ausnahmegenehmigung beantragt, als diejenigen, die das nicht wissen.

    Verfassungswidrig dürfte hier bereits der Bebauungsplan sein. Eine Gemeinde, die dies nicht erkennt oder beachtet, handelt rechtswidrig, wenn sie eine Beseitigungsverfügung erlässt.

    Der Hinweis, der TE könne ja woanders hinziehen, hilft hier nicht weiter. In Deutschland darf jeder wohnen, wo er gerne möchte, und die Grundrechte gelten überall.

    Gewiss würdest du auch nicht sagen, wenn der Bürgermeister eines Ortes die Meinungs- und Versammlungsfreiheit untersagt, das sei schon rechtens so, wems nicht passt, der könne ja gehen.
     
  6. AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ich auch.
     
  7. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Vielen Dank @anton551 für deine Bemühungen, das ist wirklich mal eine schöne Nachricht und sehr konstruktiv. Dann werde ich es doch mal versuchen aufgrund des GG eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Falls diese erteilt wird, kann sich die Nachbarin dann noch beschweren oder hat sie dann keine Chance?
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Beschweren und Einspruch einlegen kann man (fast) immer. Aber selbst wenn das möglich wäre in diesem Fall, sind die Erfolgschancen (nach Erteilunge der Ausnahmegenehmigung) imho verschwindend gering.

    Gruss
     
  9. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Wenn man von der Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanes ausgeht, dann kann sie sich nicht beschweren, denn sie hat keinen Anspruch auf rechtswidriges Handeln ihrer Gemeinde.

    Vielleicht macht sie bei der Gemeinde Schadensersatz geltend. aber worin sollte der Schaden bestehen? Ein materieller Schaden läge gewiss nicht vor, und immaterielle Schäden werden nur in ganz speziellen, ausdrücklich im Gesetz aufgeführten Fällen ersetzt. "Hässliche" Parabolantennen fallen nicht unter diese Kategorie.
     
  10. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    das hört sich doch gut an, vielen Dank für die Antworten.