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Verbot von Außenantennen zulässig?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wu-mc, 9. April 2011.

  1. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Es wurde doch noch gar nichts umgestellt. :eek:
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    @dragon

    Doch, bei ihm im Dorf wurde ja umgestellt.
     
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Dieses Argument hatte ich mir auch schon zurechtgelegt, da ich ein schwarzes Dach habe, obwohl der alte aber noch gültige Bebauungsplan ein rotes vorschrieb. Mein Architekt sagte mir, das die Gemeinde so etwas gar nicht mehr vorschreiben darf. Somit brauch ich nicht zu argumentieren.
    Mein Nachbar ist übrigens der Bürgermeister, der wohnt etwas höher als ich und schaut mir quasi genau auf mein schwarzes Dach, hat sich aber noch nicht beschwert und wird es sicher auch nicht tun, denn er weiß bestimmt, das er es eh nicht durchsetzen könnte. In den Bauanträgen war das Dach auch schon immer schwarz und niemand hat gemeckert.
    Gegen meine Antennen hat auch noch niemand etwas gesagt, die sind aber auch eher unauffällig montiert.
    Ich denke, das, solange man die Antenne nicht in hässlichster Form direkt an die Fassade klatscht, niemand etwas gegen eine ordentlich angebrachte Parabolantenne hat. Ein umgeklappter Gartentisch kann esthetisch viel mehr stören.

    Klaus
     
  4. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Bei einem Monatsbeitrag von unter 10 Euro würde ich mich an die Kabelanlage anschliessen lassen,
    weil man das Signal sehr einfach und leicht verteilen kann.
    Eine Satantenne würde ich trotzdem aufstellen, aber irgendwo in eine Ecke hinterm Haus.
    (wo man sie von vorn nicht sieht, denn rechtlich ist dagegen nur schwer vorzugehen, mir fallen dann keine Argumente ein)
     
  5. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Werden wir auch so machen. Ich will nur im Wohnzimmer und im Technikraum wo die Multiroomaudioanlage gespeist wird nen Sat Anschluss. Bad, Schlafzimmer und Kinderzimmer bekommen Kabel. Außerdem haben wir keine Wahl, im Kaufvertrag des Grundstücks steht das wir uns an die Antenne anschließen lassen müssen und auch die 6,50 im Monat auf jeden Fall fällig werden. Über den Sinn dieses Passus kann man bestimmt auch streiten, aber der stört mich nicht.

    @Klaus,

    das mit dem schwarzen Dach kommt auch noch auf uns zu. Sehe hier aber auch weniger bei der Gemeinde sondern mehr bei den direkten Nachbarn das Problem.
     
  6. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ja ja, so ist halt das Leben im Ländle.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Kann man das nicht im Vorfeld ggf. bei einem oder zwei nicht ganz kleinen Gläsern Bier klären ?

    ;)
     
  8. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Glaub mir, die trinken kein Bier sondern Blut ;-)
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Uuuuppppps
     
  10. colipena

    colipena Guest

    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ach ja, das gute alte Problem mit den Satellitenschüsseln. Da darf man sich nicht wundern, wenn z.B. England eine sehr hohe Prozentzahl an Leuten hat, die digital fernsehen. War vor ca. 1 Jahr in London und dort hängt wirklich an fast jeder Fassade eine Parabolantenne. Anscheinend macht es den Leuten nichts aus.

    @Wu-mc

    Ich würde an deiner Stelle einfach die Schüssel hinstellen und warten, bis jemand kommt und aufmuckt. Denn auf den "offiziellen" Weg übern Bürgermeister wirst du, so glaube ich, keinen Erfolg haben. Wenn man ganz brav fragt, kriegt man so gut wie nie Recht und wird zusammengeschissen.

    Falls sich dann aber zu große Tumulte anbahnen, einfach die Schüssel auf einen Balkonständer in den Garten stellen (soweit das theoretisch Möglich ist, siehe DishPointer.com). Denn dann kann dir wirklich keiner was, da die Schüssel nicht mit der Fassade verbunden ist oder sie schädigen kann.

    Was der Gemeinde letzendlich bleibt, ist vor Gericht zu gehen. Und das kann ich mir bei aller Liebe nicht vorstellen. Zumal du dann diese Klausel mit der Zwangsverkabelung anprangern könntest.