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Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von extasy, 15. November 2008.

  1. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    Nur wenns nicht klappt kannst Du das Modul in die Tonne hauen wenn Du dann die Karte nicht mehr nutzen kannst, weil sie mit den neuen Versionen nicht mehr unterstützt wird.

    Wie gesagt ich hatte es probiert und alle Hinweise auch von Macom waren diesbezüglich eindeutig. (Das ein Downgrade nicht möglich ist).

    Das man ab der Verion x.17 das geändert hat ist ja ganz neu (und die KDG wird da sicher nicht von begeistert sein) aber dafür ist es jetzt erstmal zu spät.:p:D
     
  2. Lara

    Lara Silber Member

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    Die Sperre rausnehmen war sehr schlau.
    Ist ja auch Witz was sich da KD so einbildet um ihren Schrott zu
    verkaufen.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    ... Mascom hatte per Pressemitteilung u.a. folgendes veröffentlicht:
    ... steht so auch eigentlich unübersehbar auf www.mascom.de .
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    ... es lag auf jedenfall eine Patenterechtsverletzung vor, denn sonst hätten sich Kudelski und Mascom nicht außergerichtlich geeinigt. Details dieser Einigung sind nicht bekannt und werden auch nicht bekannt werden.
    Selbst wenn Mascom auch Patente im Zusammenhang mit Premiere HD und den UM01-Karten von Unitymedia verletzen sollte, wird das in der außergerichtlichen Einigung Berücksichtigung gefunden haben.

    Die Verletzung eines Patentes wurde wohl der KDG aufgedeckt. Welches Patent verletzt wurde, ist nicht bekannt.

    Der KDG ist das Alphacrypt wohl ein Dorn im Auge. Das ist auch wenig verwunderlich, weil die KDG auch CI plus ins Leben gerufen hat. Eine andere, wenn auch nicht offizielle CI-Lösung würde die Durchsetzung von CI plus-Modulen unnötig hemmen. Also sucht man nach etwas, was die Nutzung einer inoffizielle CI-Lösung unterbindet. Die KDG ist da wohl fündig geworden. Und wer weiß, vielleicht hält die KDG selbst ein Patent an den D09-Karten.

    Allerdings wundert es mich, dass die D02-Karten überhaupt noch ausgegeben werden. Letztendlich dürfte das aber Premiere zu verdanken sein, dass diese Karten weiterhin ausgegeben werden. Nach dem Premiere-Kartentausch sind die alten Betacrypt-Kabel-Premiere-Receiver nicht mehr für Premiere geeignet. Eine Ausnahme bilden hier die dBoxen.
    Warum wird im Netz der KDG Premiere nicht automatisch auf D09-Karten freigeschaltet ? Warum gibt es hier noch eine Unterscheidung ?

    Bei Unitymedia sind 2 Kartentypen erforderlich, weil die UM0x-Karten nicht in Premiere-Receivern funktionieren, sondern nur die Ixx-Karten. Die K09 bzw. D09-Karten funktionieren dagegen in allen Nagravision-Premiere-Receivern. ...
     
  5. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    Dass ein Patentstreit Gegenstand der Auseinandersetzung war, ist allgemein bekannt. Aber auch dort steht nirgendwo etwas davon, dass tatsächlich eine Patentrechtverletzung vorgelegen hätte oder der entsprechende Vorwurf in irgendeinerweise anerkannt/bestätigt worden wäre.
     
  6. freetgy

    freetgy Junior Member

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    nun ja ich werde bald meinen KD Vertrag kündigen.
    ich kriege die selbe Leistung per Telekom über IP-TV sogar günstiger und dort gibts es nicht solche gängelein, ala Smartcard , CI , CAM.

    LAN Kabel rein fertig.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    ... was ist denn bei T-Entertein keine Gängelung ? Du kannst auch da nur nutzen, was dir die Telekom vorschreibt. Freie Receiverauswahl ? Fehlanzeige. Bei der KDG gibt es immerhin Möglichkeiten den Wunschreceiver zu kaufen und nutzen. Damit kannst du dann auch die eine oder andere Sendung auf DVD archivieren, was bei T-Entertain ohne Qualitätsverlust nicht möglich ist.
    Davon mal abgesehen ist es bei IPTV ganz einfach möglich deine Sehgwohnheiten auszuwerten. Die Kabelnetzbetreiber haben keine Möglichkeiten festzustellen, wann welches Programm geschaut wird. Für die Telekom ist es dagegen ein leichtes das festzustellen ...
     
  8. freetgy

    freetgy Junior Member

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    dann sollen sie halt meine Sehgewohnheiten sehen, wenn sie meinen daraus irgendwelche tollen Informationen filtern zu können.
    Bei KD nutze ich auch nur den billig thompson receiver, zum aufnehmen hab ich bisher die TV Karte genutzt.
    Damit ist aber erstmal Schluss.

    Da der Telekomreceiver ne Festplatte hat seh ich da auch kein großes Problem.
    Vorteil ich kann die verschiedenen Zubuchpakete Monatlich kündigen. (Fremdsprachenpakete)

    Das ist z.b. ein Nachteil bei KD mit jeweils 12 Monaten vertragslaufzeit.
    -keine Problem mit Kabelsignalverteilung in die Räume.
    -Die Option zu Wlan steht offen.

    Dem gegenüber steht das IP-TV natürlich noch relativ frisch ist wärend KabelTV natürlich ausgereift.
    Aber ich denke das sollte mittlerweile kein Problem sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2008
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    ... mein von dir zitierter Beitrag bezog sich auf einen Beitrag von kleberri, in dem er danach fragte, wo die Theorie mit der Patentverletzung überhaupt hergekommen sei.

    Aber du hast Recht, denn es wurde nicht eindeutig geklärt, ob es sich wirklich um eine Patentverletzung handelt oder nicht und wir werden es wohl auch nie erfahren. Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Aber warum kommt es zu einem Patentstreit und warum einigt man sich außergerichtlich ?
    Wenn die Sache glasklar ist, warum lässt es Mascom oder Nagravision nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen, in der die Angelegenheit eindeutig geklärt wird ?

    Aber Patentverletzung hin oder her: ich persönlich denke, dass bei dieser außergerichtlichen Einigung auch andere Interessen eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Es liegt auch in der Natur von außergerichtlichen Einigungen, dass beide Parteien Zugeständnisse machen.

    Ob Patentverletzung oder nicht, spielt nach der außergerichtlichen Einigung sowieso keine Rolle mehr. Mascom darf im Alphacrypt weiterhin alle, mit Ausnahme der K09 und D09-Karten der KDG, bisher unterstützen Nagravision-Smartcards weiterhin unterstützen, selbst wenn damit noch dieses strittige Patent verletzt werden sollte.

    Wenn Mascom wirklich eine Sperre aufgehoben hat, damit man auf 3.16 downgraden kann, sollte man das nicht an die große Glocke hängen, denn das könnte Mascom schlimmstenfalls in Zugzwang bringen, die Möglichkeit des Downgrades künftig zu unterbinden ...
     
  10. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    AW: Verbot von Alphacrypt Modul bei Kabel Deutschland, die Konsequenzen ?

    @freetgy

    Das mit der Auswertung der Sehgewohnheiten über Rückkanal ist zwar bei T-Home wegen dessen Zwang zu propitären Boxen leichter möglich. Und aus sonst steht dort die Gängelung der bei KDG um nichts nach. Aber das muss auch bei IPTV nicht zwangsweise so sein, sondern liegt an der konkreten Umsetzung der Anbieter.
    Die Signale werden bei IPTV dort über ein Broadcast-Protokoll verteilt, bei dem nicht notwendiger Weise das Headend den Abruf registrieren muss, lediglich der mächst gelegene Knoten des Backbones. Bei Alice gibt's ja sogar 'ne Smartcard (von Kudelski :rolleyes: ). Und das DVB-IP der ö.-re. geht tatsächlich als Broadcast über den Backbone, lediglich zwischen Vermittlungsstelle und der Box ist offensichtlich, welchen Stream Du abrufst. Aber für grundverschlüsseltes und das PAY-TV bleibt deren Zwangsbox erforderlich, die sogar analoge Mitschnitte unterbindet...
    Andererseits ginge bei Kabel (zumindest in modernisierten Netzen) ebenfalls ein Rückkanal, wenn er denn von (propitärer) Boxensoftware und Netzbetreiber genutzt werden würde.
    Will sagen: bei propitären Zwangsgeräten ist IMHO der Unterschied zwischen den technischen Übertragungsmedien (Kabel oder IP) nicht so wesentlich, die Frage ist, wie die Betreiber ihre Dominanz im jeweiligen Verbreitungsweg nutzen, um propitäre Technik zu etablieren...

    @mischobo
    Dass "andere Interessen eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben" vermute ich genauso. Aber über Details können wir nur spekulieren...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2008