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Verbot der Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Holger36, 25. März 2005.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Es geht hier um Satschüsseln und nicht um Mobilar.

    Wenn eine kleine Schüssel am Balkonständer montiert wird -

    [​IMG]
    bedeutet das nach der neusten Rechtsprechung des BGH vom Mai 07 nicht, dass die Schüssel an beliebiger Stelle eines Balkons stehen darf.

    Wäre es anders, dann hätte der BGH entschieden, dass eine solche Schüssel überall auf dem Balkon stehen darf und hätte den Rechtsstreit nicht an die Vorinstanz zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

    Die Vorinstanz (Landgericht)hatte überigens das Recht auf Balkonaufstellung verneint.

    Wer aus dieser Passage der BGH - Entscheidung

    Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

    - ein Recht auf beliebige Aufstellung der Schüssel auf dem Balkon ableitet, sollte einen VHS Kurs buchen: Texte lesen, Texte verstehen.
    Nach VDE muss/müssen das/die vom LNB(ab Twin LNB) abgehenden Kabel mit dem PA(u.U.ein Heizungsrohr aus durchgehend Metall) eines Hauses per 4mm Kupferdraht verbunden werden. Egal wo sich die Schüssel befindet. Darauf kann jeder Vermieter bestehen und muss Fummeleien am PA seines Hauses durch Nichtfachleute nicht dulden, so denn der Vermieter vom Gericht zur Duldung der Schüssel auf dem Balkon gezwungen wurde.
    Dazu etwas Lesestoff:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=2919436&postcount=2

    Die meisten Vermieter kennen diesbezüglich die VDE nicht.
     
  2. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    "Die Neueste Rechtsprechung" scheint bei den "Gegnern" immer die zu sein die gerade passt.
    Aber jeder Experte in Magazinen, Berichten egal auf welchem Sender oder Webseite oder Zeitschrift sagen dass man auf dem Balkon aufstellen kann was man will.
    Egal wie häßlich es ist.
    Und es gibt sicher weitaus häßlichere Möbel als Satschüsseln.
    Das mit den 50% ist auch Blödsinn.
    Nur weil ein Richter sich das mal ausgedacht hat wird es nicht verbindlich.
    Ich würde mir einen großen grellen Sonnenschirm kaufen und den auf dem balkon aufstellen. Natürlich geknickt, ist ja auf dem Balkon normal. Und das risiege Signalfarbene Teil ist noch vom Ende der Straße aus zu sehen.....
    Aber leider hatte ich nicht die Gelegenheit mich anzulegen. Ich bin einfach aufs Satteldach in 19m Höhe gestiegen und habe eine 100cm-Schüssel angebracht. Das Kabel das Dach runter durch das Fenster (direkt unter dem Dach, sonst liefe es noch weiter die Hauswand runter).

    Aber noch mal zurück zu "Fachleute":
    Jeder kann ein Gewerbe anmelden und diese Tätigkeit anbieten.
    Mir würde (und wird) es Spaß machen für zweistellige Beträge Satanlagen zu installieren, und daran zu denken dass "Fachleute" (die ja auch einfach nur ein Gewerbe angemeldet haben) aus der Gegend die davon leben daran keinen Cent verdienen.

    Und wenn der Vermieter aus Willkür auf eine solche Erdung besteht, dann verbinde ich einfach die Isolierung des Koaxkabel mit der Schutzleitung des Hauses.
    Der Vermieter muss es akzeptieren. Er kann ja eine Kopie der Rechnung bekommen die ich dem Kunden dann gebe. Wie geschrieben, Steuern zahlen reicht aus. Jeder darf Satanlagen installieren.

    "Die meisten Vermieter kennen diesbezüglich die VDE nicht."
    Zum Gölück, Muhartharhar ;-D .
    Naja, ist ja kein Problem es zu erden ;-) .....
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    @Tobias Claren

    Was Du hier von Dir gibst ist völlig absurd.

    Hast schlicht - von nix Peilung.

    Aktuelle andere Beiträge von Dir in Bezug auf das gleiche Thema in diesem Thread -
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=3004308&postcount=32

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=3004309&postcount=33

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=3004310&postcount=34

    - wurde von einem Member mit Müll bewertet.

    Wurde allerdings zensiert.
    Aus meiner Sicht zu Unrecht.
    Hast Dich wohl beim Mod ausgeweint.

    Hast Dir aber unser Mitleid verdient.

    Machste nix dran
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2008
  4. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    "Volterra" ist in diesem Strang doch bekannt.
    Berührt mich also wenig.

    Volterra hat also zugestimmt dass ein Vermieter das Rauchen verbieten darf.

    Was "ein Member" "mit Müll bewertet" (der Satz macht irgendwie keinen Sinn), ist relativ.

    Hat die NPD eine fachliche Kompetenz, wenn sie die Merkel verbal angreifen?
     
  5. octavius

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    Re: Verbot der Sat-Schüssel auf dem Balkon

    Lieber Tobias,

    ganz kurz nur: Es geht um den vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung. Es ist völlig egal, was Du glaubst, was Du darfst. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

    Erzähl doch mal, wie Du wohnst, und wer aus Deiner Familie den Mietvertrag unterschrieben hat.

    Was Dein Vater unterschrieben hat, das gilt auch für Dich. Jedenfalls solange Du noch bei den Eltern wohnst. :p
     
  6. octavius

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    Re: Verbot der Sat-Schüssel auf dem Balkon

    Lieber Tobias,

    zu Deinem Gewerbe: Mach das mal! :p

    Wenn Du eine Rechnung schreibst für eine Antenne, die falsch geerdet ist, und der Blitz schlägt ein...

    dann kriegst Du Post vom Rechtsanwalt mit einer Schadensersatzforderung über 10 000 €.

    Was machst Du dann? Woher nimmst Du die 10 000 €.

    Ein Freund von mir war mal im Gefängnis, weil er seine Rechnungen nicht bezahlen konnte. Ich sag Dir: das ist überhaupt nicht spassig. Das ist einfach nur Schéisse. :mad:

    Du hast im Parallelthread vorige Nacht drei lange Postings geschrieben, worauf hin nicht nur Volterra darüber nachgedacht hast, wie viel Alkohol Du am Abend vorher konsumiert haben könntest... :eek:

    Vielleicht hättest Du besser meine Postings gelesen, z.B. Nr. 10 und Nr. 20 (im anderen Thread).

    Da steht drin, wie die Rechtslage in Deutschland ist. Ich glaube, ich hab' das ganz gut zusamnengefasst.

    In einer verkabelten Gegend ist es ausserordentlich schwierig, eine Parabolantenne durchzuklagen - insbesondere wenn man keinen Südbalkon hat.

    Lies einfach mal meine Postings. Wenn Du Fragen hast - wir helfen Dir gerne.

    Aber was Du hier in den letzten 48 Stunden veranstaltet hast, nützt niemandem. Die Welt funktioniert nicht so, wie Du Dir das in Deinem jugendlichen Übermut ausdenkst.

    @Volterra: Erst dachte ich: ob das wohl eine Re-Inkatnation von Simpelsat ist?Zumal er von Köln und von DVB-T schrieb... es fehlte eigentlich nur noch die Stabantenne... :D

    Dann sah ich, dass Tobias sich schon 2001 angemeldet hat. Daher ist er bestimmt älter als "Lexikon" Sebastian. :eek:
     
  7. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Jo, und wenn Du dann noch Lotto spielst und am selben Tag den Hauptgewinn kassierst......

    Also ich kenne KEINEN derartigen Fall.....Blitz in Sat-Antenne

    Der Blitz will ja in die Erde, das ist klar, und wenn die Antenne dann noch fein geerdet ist, liegt die Chance natürlich um einiges höher,das er sich den Weg da drüber sucht.

    Schon mal davon gehört das die Möglichkeit grösser ist das die Spannung über die Erde dann zur Antenne gelangt? Also von "unten nach oben"?

    Da hast Du aber einen wiederspenstigen Freund? Es geht keiner ins Gefägniss weil er seine Rechnungen nicht bezahlen kann, sondern nur dann wenn er sich dagegen wehement wehrt, und NICHTS bezahlen will.

    Sobald man "zahlungswillig" erscheint, egal in welcher Form, geht man auch nicht ins Gefägniss.

    Auch quatsch. Ist man selber Ausländer, oder mit einem Ausländer verheiratet stehen die Chancen recht gut. Die Zuweisung eines geeigneten Standort´s, wenn man keinen Balkon mit Südlage hat, ist eine andere Sache.
     
  8. octavius

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    Re: Verbot der Sat-Schüssel auf dem Balkon

    Vielleicht hast Du gehört, dass es im Kabel inzwischen Ausländer-Pakete gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es völlig legitim ist, wenn man einen Türken oder einen Russen auf einen vorhandene Kabelanschluss verweist. War also nichts mit der eigenen Parabolantenne - bloss weil man Ausländer ist.

    Deine Rechtsauffassung ist falsch. Im Übrigen hat Tobias mit recht darauf hingewiesen, dass es eine Diskriminierung der Deutschen wäre, wenn es so wäre, wie Du schreibst.

    Der häufigste Fehler ist, dass die Sat-Freunde das Kabel unterschätzen. Deshalb hab' ich in Posting Nr. 10 geschrieben, dass man sich unbedingt mit dem Angebot des Kabels beschäftigen muss.

    Hier in Hagen gibt's dazu 'ne wunderschöne Webseite:

    www.mischobo.de

    Der Autor steht zur Verteidigung von Unitymedia hier im Forum jederzeit zur Verfügung. :D :eek: :eek:

    Opa 38 hat voriges Jahr richtig vorausgesagt, dass die Luft für uns Sat-Freunde schon bald sehr dünn werden würde.

    Wie Opa 38 schreibt, hat das HDTV-Zeitalter bei Unitymedia inzwischen begonnen. Der ARD-Hörfunk-Transponder wird neuerdings auch eingespeist. Im Bonus-Paket gibt's inzwischen France 2, das maximal 2% der Satelliten-Haushalte sehen können.
    Was wollt Ihr eigentlich noch? :p
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    @Octavius

    Wir waren vor Jahren(im Gegensatz zu heute) in Bezug auf ungenehmigte Errichtungen von Satanlagen völlig unterschiedlicher Affassung.
    Wer gegen den Willen seines Vermieters ein Schüssel auf dem Balkon aufstellen will, sollte sich darüber klar sein, dass der Weg durch die Instanzen teuer - sehr teuer wird.
    Weiß aus erster Hand, dass sobald das erste Anwaltschreiben eintrifft, sind von außen voll oder halb sichtbare Balkonschüsseln einige Tage später verschwunden.

    Aufgrund der BGH Entscheidung vom Mai 07, sollten dagegen kleine fast unsichtbare Schüsseln geduldet werden. Das scheitert allerdings leider oft an den baulichen Gegebenheiten, da keine freie Sicht zum Satelliten besteht.

    Es macht aber keinen Sinn mit den vor Unwissenheit strotzenden Membern @DocHoliday1 und @Tobias Claren in einem technischen Forum zu disskutieren.

    Die sollten unter Small Talk und Witzecke posten. Das könnte noch angehn.

    Member @Seelitz hatte hier treffend geantwortet.

    Sein Beitrag wurde aber zensiert. Bei Dir @Octavius hat man im anderen Thread Hinweise auf Müllpostings nicht zensiert.;) :(
    Sowas ist an Unsachlichkeit kaum überbietbar und ist bezeichnend. VDE Vorschriften gelten für solche "Ratgeber":eek: nicht.
    Erfreulicherweise haben wir hier fachkundige Member.
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=192259
     
  10. viceroy

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    wie, so etwas gibt es hier im forum, dachte seit die d.d.r. nicht mehr existiert darf man im osten die wahrheit sagen!?!?:eek:
    was sagt man dazu?:D