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Verbot der Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Holger36, 25. März 2005.

  1. MarkusM

    MarkusM Guest

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Hallo Leute, danke für eure Antworten.
    Ich bin deutscher Staatsbürger, ja.
    Ich habe eine Erlaubnis beantragt (2001), habe aber bis 2005 gewartet und sehr oft nachgefragt, nie eine ANTWORT.
    Also ich peile ja den Astra 19 + Astra 2 D an. Die anderen Mieter tlw. Hotbird, Türksat. Und alleine in meinem Haus ( 8 Stockwerke + EG/ je 2 Wohnungen pro Stock ) haben 6 Leute eine Satschüssel montiert.

    @ viceroy: Hast du nichts besseres zu tun, als rumzumeckern.
    Natürlich hat der Thread schon was auf den Buckel, aber der Titel hat gut gepasst und vielleicht kann man einige Tips hier sammeln, anstatt wieder laufend neue Threads zum selben Thema zu öffnen.

    PS: Leider habe ich ja keinen Südbalkon und muss daher an der Wand was montieren, sonst würde ich ja die Satschüssel auf den Balkon aufstellen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. September 2008
  2. Feng

    Feng Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Dann sehe ich nur schwarz für dich.

    1. Keine Erlaubnis, obwohl es beantragt wurde(was eigentlich eine Frechheit ist, die hätten dir nämlich mindestens eine Antwort geben können)


    2. Mietvertrag sieht keine Satelitenschüssel vor


    3. Kein Ausländer


    4. An einer Wand montiert (Sicherheits/Versicherungstechnisch unmachbar)



    In Deutschland ticken die Uhren wohl anders und die sitzen am längeren Hebel


    Hast du mindestens eine Kabelversorgung in deiner Wohnung?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2008
  3. viceroy

    viceroy Talk-König

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    nein, habe ich nicht!:D oder glaubst du es ist interessant so einen alten mist zu lesen?
     
  4. viceroy

    viceroy Talk-König

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    wo hast du diesen schwachsinn her?:D
     
  5. MarkusM

    MarkusM Guest

    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Das habe ich schon befürchtet. Ja, ich habe leider Kabel. Aber Kabel Deutschland ist ja auch ein Mist. Da gibts kein Canal Digitaal, ORF, BBC. Das findet man nur über Sat.

    Die Uhren ticken für Sat-Zuschauer schlecht. Aber heute im ZDF kam wieder was, wo Mieter so viele Rechte haben, das eine Vermieterin schon sich nicht mehr zu helfen weis. Es ist doch komisch, dass man wegen einer Lapalie, wie eine Satschüssel nur diskriminiert wird und keine Rechte hat. Und wenn man seit Monaten keine Miete zahlt immer noch nicht bestraft wird. Logik wo bleibst du?
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Ich nicht. Mündliche Zusagen/Duldung haben Gültigkeit.
    Gleich kommt bei Kerner im ZDF Dieter Nuhr. (wenn man keine Ahnung hat - einfach mal.....
    Aber ich Dir erweitert helfen:
    http://sat.beitinger.de/
     
  7. MarkusM

    MarkusM Guest

    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Danke Volterra, zumindest ein bisschen Mut für mich. Sehr hilfreiche Seite.
     
  8. Feng

    Feng Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Es ist schwer eine Ferndiagnose zu stellen.

    Bitte beachten: Der Inhalt dieses Artikels ist nur eine laienhafte Zusammenfassung der rechtlichen Situation und stellt auf keinen Fall eine verbindliche Rechtsberatung dar!!


    Aber so wie es in Deutschland läuft, werden sich am Ende noch die Nachbarn beschweren und jemanden denunzieren. Ist doch immer das selbe!
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    @Feng
    Lass es besser stecken.:eek:
     
  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    @ essta
    Auf dem Balkon kann der Vermieter keine "Abnahme" verlangen.
    Fehlt noch, dass der die Abnahme einer Sitzbank auf dem Balkon verlangt.
    Da kann man hinstellen was man will.
    Ausserdem wer soll das "abnehmen"?
    Eine "Abnahme" kann doch Jeder machen.
    Dafür braucht es keine Ausbildung usw..
    Jeder "Niemand" kann gegen Bezahlung Schüsseln montieren.
    Gewerbeschein, steuern zahlen, fertig.....

    Und lasst doch mal die Frage weg ob er Dt. Staatsbürger ist.
    Schon den Artkel 3 des GG vergessen?
    Da darf auch ein Ausländer nicht bevorzugt werden