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Verbot der Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Holger36, 25. März 2005.

  1. essta

    essta Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Ich habe in der Wohnung Kabelanschluss, den der Vermieter installiert hatte. Hatte beim Einzug also keine Wahl ob ich Kabel nehme oder nicht. Um Sender aus meiner Heimat zu empfangen habe ich eine Sat Schüssel auf dem Balkon angebracht. Der Vermieter verlangt die Abnahme. Als Alternative bietet er mit den Kauf eines Decoders (30 Euro) + Monatsgebühr von 15 Euro. Für mich sind's nur 2 zusätzliche Programme. Kann mir jemand sagen, ob es gerechtfertigt ist. Dabei fallen die Kosten des Kabelanschlußes nicht weg.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2005
  2. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Welches Paket kostet denn da 15 Euro ? ist ja schon wucher.

    Ob du die Satschüssel so lassen darfst, kommt vor allem darauf an, wie du sie installiert hast.
    Wenn sie irgendwo fest montiert ist, du also Löcher gebohrt hast, kann der Rückbau durchaus verlangt werden. Wenn sie mobil auf einem Balkonständer steht, ist es kein Problem. Um dir jedoch weiteren ärger zu ersparen wäre es vielleicht auch ratsam, die Schüssel dann so tief wie möglich hinter der Balkonbrüstung zu installieren, sodass man die Schüssel garnicht mehr sieht.

    Aber auch wenn sie teilweise sichtbar ist und du die Bausubstanz weder zum Fixieren der Schüssel noch zur Kabeldurchführung (ggf. fensterdurchführung verwenden) beschädigt worden ist, hast du rechtlich gute Karten.
     
  3. hjw

    hjw Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Neuere Rechtsprechung gibt den Mietern deutlich mehr Rechte:
    Die Informationsfreiheit wird höher eingeschätzt als das Recht des Vermieters auf unversehrte Schönheit seines Hauses!!!
    Und auch die europäische Union mit ihren Richtlinien wirft hier einen sehr deutlichen Schatten zu Gunsten der Mieter.

    Damit haben alle Mieter gute Karten.

    Der Vermieter sollte sich schleunigst mit dem Gedanken vertaut machen, seine Vogel-Strauss-Haltung aufzugeben und "aufrüsten, bevor er einen Schüsselwald an seinem Haus hat.

    Egal ob 6, 12 oder 40 Sender im Kabel zu bekommen sind, das ist eindeutig nicht hinreichend im Simme der Informationsfreiheit.!!!

    Gruß Hajo
     
  4. essta

    essta Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Meine Sat-Schüssel ist am Balkongeländer montiert und von der Strasse her sichtbar. Egal. Nachbarn haben ihre an einem Ständer auf dem Balkon. Sie ist durch das Gitter des Balkongeländers auch sichtbar. Sie sind auch zur Abnahme aufgefordert worden. Ich meine, muss ich die Schüssel ganz entfernen, wenn ich eine (immerhin) kostenintensive Alternative vom Vermieter bekommen habe, wie Decoder?
     
  5. Roger 2

    Roger 2 Guest

    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Kabelanschluß ist kein gleichwertiger Ersatz für Sat-Empfang, das wirst Du ja sicher selbst schon festgestellt haben. Versuche, Dich mit Deinem Vermieter gütlich zu einigen, wenn es irgendwie geht, dann stell' Deine Schüssel so auf, dass sie nicht gleich ins Auge fällt, ansonsten bleibt Dir nur der Gang vor Gericht, da wird dann genau festgelegt, ob eine Schüssel angebaut werden darf, wie und wo... Danach dürfte das Verhältnis zu Deinem Vermieter allerdings mehr als gestört sein... :(
     
  6. hjw

    hjw Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Hier habe ich die Hinweise auf die Rechtslage:
    http://www.wiethoff-elektrotechnik.de/html/grundlagen.html

    Vor das Gericht muss dein Vermieter, wenn er die Schüssel weg haben will.
    Nicht du, weil du eine hin haben willst!
    Das ist entscheidend für die Beweislage.

    Gruß Hajo
     
  7. MarkusM

    MarkusM Guest

    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Hallo Leute, ich habe folgende Sachlage:

    Im Mai kam eine höfliche "Mahnung", in der Stand, dass man eine bestimmte Frist einhalten soll und wegen der "äußerlichen Verschönerung" die Satschüssel abmontieren sollte.

    Nun kam die ernste Mahnung, wo drin steht, dass ich bis 10. Oktober die Schüssel wegbauen soll. Weiter steht drin, dass man viele ausländische Programme über Kabel Deutschland bestellen sollte und weiter wird mir sonst mit rechtlichen Mittel gedroht.

    Diesen Brief haben alle in meinem Wohnblock bekommen, die eine Satschüssel besitzen.

    Nun folgende Situation:
    Ich habe an der Mauer 2006 eine Satschüssel montiert. Ein Herr ( von der WSB ) sagte mir damals, dass ich nur die Baumängel nach der Abmontage, bzw. beim Umzug zu verbessern habe. Danach dachte ich mir, es sei ok. Und viele andere hatten seit Jahren eine Satschüssel an der Mauer. Ich habe von 2001 bis 2005 versucht, bei der WSB die Erlaubnis einzuholen, aber mein Anliegen wurde NIE BEARBEITET. Tolle Hausverwaltung.

    Nun die Frage: Habe ich kein Recht auf die Satschüssel? ( Mein Hauptanliegen der Schüssel ist der Empfang von allen deutschen Programm, sowie BBC, Canal Digitaal und natürlich ORF. Die Schüsselgröße beträgt 88cm.
    Im Mietsvertrag steht übrigends drin, dass ich keine Satschüsseln montieren darf, der ist jedoch schon fast 10 Jahre alt.
    Mein Anwalt ist zwar eingeschaltet, doch ich möchte eure Meinung hören, da Anwälte meistens diesem Thema nicht so bewandt sind.

    Danke für eure Hilfe.
     
  8. Feng

    Feng Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Hast du vor der Montage eine Erlaubnis deiner Hausverwaltung beantragt/bekommen? Wenn ja, dann lässt sich vielleicht was machen.
    Ansonsten hast du rechtlich gesehen wenig Spielraum.

    PS: Bist du deutscher Staatsbürger?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2008
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Wenn im Mietvertrag über eine Satantenne nix steht, wenn da nix über die Versogung über ein BK Netz steht, ein Mitarbeiter der Hausverwaltung der Anbringung der Schüssel an der Mauer unter Auflagen zugestimmt hat und noch weitere Schüsseln dort montiert wurden, könntest Du relativ gute Argumente/Karten haben.

    Noch bessere Argumente hättet Ihr, wenn nur noch eine Schüssel an der Mauer verbliebe und alle anderen Satnutzer darüber versorgt würden. Es sei denn der Satellit Türksat wird angepeilt oder die anderen Mieter peilen Exotensatelliten an.

    Dass sogar die Aufstellung einer Antenne sonnenschirmständerähnlich auf dem Balkon problematisch sein kann, kannst Du hier nachlesen:
    http://www.areadvd.de/news/2007/200705/16052007002_BGH_SAT.shtml

    Was dazu sonst hier im Thread steht, ist Schnee von gestern.
     
  10. viceroy

    viceroy Talk-König

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    @MarkusM

    sag mal fällt dir nichts besseres ein als 3 1/2 jährige leichen auszugraben, oder bist du historiker?:rolleyes: