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Verbot der Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Holger36, 25. März 2005.

  1. cost

    cost Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wir wohnen im Süden (Alpennähe). Da dämpft sich natürlich die Hoffnung sehr. Eine große Schüssel würde leider den Balkonnutzen zunichte machen (Wäscheständer, auf Balkon sitzen). Nun, dann können wir uns wohl vom Gedanken des Wechsels verabschieden. Trotzdem danke. Hat uns vor kostspieliger Fehlinvestition abgehalten.
     
  2. octavius

    octavius Board Ikone

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    Powerplay schrieb:
    Hallo Leute,

    da wäre ich sehr vorsichtig. Neuling Holger36, der sich erst im Januar hier registriert hat, beschreibt eine Situation, wo der Mietvertrag eine eindeutige Klausel enthält.

    Es stellt sich die Frage, warum Holger36 bei Abschluss des Mietvertrages diesen Vertrag in dieser Form unterschrieben hat.

    Wir müssen auch wissen, wann dieser Mietvertrag geschlossen wurde.
    Wo hast Du denn diese Interpretation her? Lies mal hier im Forum die einschlägigen Threads zum Thema Sat-Recht, zum Beispiel diesen hier:

    forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=68370
    Hallo Powerplay,

    ich befürchte leider, Du hast nicht annähernd verstanden, wie die Rechtslage in Deutschland ist.

    Ich fände es schön, wenn Du recht hättest, weil ich grundsätzlich ein Anhänger des « free flow of information» bin - und in dieser Hinsicht hat Satelliten-Fernsehen viel zu bieten.

    Für einen Neuling wie Holger36 ist der Weg zur eigenen Satelliten-Schüssel leider mit erheblichen Hindernissen gespickt.

    Im Klartext: Holger hätte diesen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben dürfen!

    @Holger: Was sind für Dich die drei wichtigsten Gründe, Dir eine eigene Sat-Schüssel zu kaufen?

    Nenne doch mal bitte 1., 2. und 3.

    Wie viel Geld würdest Du für Deine eigene Sat-Schüssel auf den Tisch legen? Wärest Du z.B. bereit, 2000 Euro zu zahlen, damit Du Deine eigene Schüssel bekommst?

    Siehe dazu: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&client=10&nr=31829

    und www.infosat.info/Meldungen/PDF/satellitenempfang_is204.pdf

    derspi fragte:
    Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten: Der Vermieter gewährt dem Mieter die Möglichkeit, das begehrte Premiere-Abonnement in vollen Zügen zu geniessen.

    Gemäss der Werbe-Aktion für die Premiere-Aktien hat dieses Pay TV in Deutschland eine Markt-Penetration von 8%. Umgekehrt heisst das: etwa jeder zwölfte Haushalt schaut Premiere.

    In einem Vier-Familien Haus ist die Chance, dass keiner Premiere gucken will, immer noch 75%.
    Na klar kann er das. [​IMG]

    Dumm gelaufen. [​IMG] - Premiere ist nämlich mit jedem Kabelanschluss empfangbar. Der Vermieter kommt seinen Verpflichtungen nach, wenn er den Mieter auf einen vorhandenen Kabel-Anschluss verweist.

    Dass für den Kabelanschluss eine zusätzliche (und völlig unnötige) Strafgebühr von 14½ Euro im Monat fällig wird, spielt keine Rolle. Premiere ist Luxus, und wenn dieser Luxus noch etwas teurer wird, schadet das nicht.

    Sollte das Haus nicht an das Breitband-Kabelnetz angeschlossen sein, haben wir eine andere Situation. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Premiere-Freund Zugang zur horizontalen Astra 19 Sat-ZF im Bereich von 1100 bis 1500 MHz zu gewähren. Hierzu eignet sich zum Beispiel eine 80 cm Satelliten-Antenne mit Einkabel-Lösung.

    Der Mieter hat einen Anspruch darauf, Premiere abonnieren zu dürfen. Sollte das Haus nicht an das Breitband-Kabelnetz angeschlossen sein, bleibt eigentlich nur Satellit übrig, da Premiere derzeit nicht über DVB-T sendet.

    Der Mieter hat aber nicht das Recht, eine eigene Sat-Schüssel aufzustellen. Es reicht vollkommen, auf das vorhandene Hausanntennen-Kabel die Satelliten-ZF draufzumixen. Hauptsache, der Kunde kann Premiere sehen. Egal wie. [​IMG]
     
  3. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Re: Verbot der Sat-Schüssel

    Aber man kann das Aufstellen in der Regel mit einem ruhigen Gewissen vereinbaren, wenn die Schüssel nicht mit der Bausubstanz befestigt ist und sie sich hinter der Balkonbrüstung befindet, sodass man sie von der Straße aus nicht sieht. Denn die Urteile hatten hier auch immer unterschiedliche Grundlagen - ich kenne keines, dass das bloße Aufstellen in oben genannter Form verboten hat.

    Und wo keiner klagt, wird auch niemand richten - wenn man sie eben nicht sieht oder auch geschickt verdeckt. Ich denke zB nicht, dass jeder Sat-Neuling weiß, dass man über die Schüssel relativ problemlos Dinge wie ein Handtuch, die Fanfahne vom Lieblingsfußballverein oder ein künstliches Netz rüberlegen kann, wobei der Empfang fast garnicht beeinträchtigt wird - solange die Sachen nicht nass werden.

    Nur wer eben einen mehr nach Westen oder mehr nach Osten gerichteten Balkon hat, kann das so eben nicht praktizieren, da man hier an der Brüstung oder sogar davor befestigen müsste, um an der Hauswand entlang zu gucken.
     
  4. johannes9999

    johannes9999 Lexikon

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    liebe leute lest was holger geschrieben hat! es ist an ein privates kabel mit 6 - 12 sender gedacht! nehme an, dass die nur die sender die über analoge antenne kommen einspeisen wollen und da ist sicher premiere nicht dabei.

    und alleine aus diesem grund kann er (soweit ich es rechtlich sehe, habe nur vier semester jus in wien studiert, sind zwar andere gesetzt nur das juristendeutsch ist gleich) OHNE konsequenzen eine satschüssel (solange er nicht in die bausubstanz eingreift) auf seinem balkon augstellen.

    johannes
     
  5. Holger36

    Holger36 Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    also erst mal:

    hier in Starnberg kann man sich bei 12,50 € Kaltmiete/m² die Wohnungen sehr schlecht aussuchen !

    Ich ziehe arbeitsbedingt in ein neues Personalhaus um und will mich hier informieren, welche Möglichkeiten wir (alle Mieter) hätten, um gegen den Vermieter vorzugehen, damit er uns nicht mit nur 12 Sendern abspeist.

    Ich werde mir nun eine "getarnte" Antenne aufstellen, da ich dem Vermieter aus dem Weg gehen möchte. Selbst wenn die Antenne nicht fest am Haus montiert ist, würde es ihm sicher nicht gefallen, wenn er sie sieht. (schließlich ist er ein Fernsehmuffel und geht den ganzen Tag nur vor dem Haus spazieren)

    Also wird demnächst eine 60x60 cm große "Sitzbank" meine Terasse verschönern, da bin ich kreativ.


    Hier meine 3 Gründe, eine Sat Antenne zu besitzen:

    1. ich schaue viel fern, auch ausländische sender
    2. ich möchte ein ordentliches Bild und kein "Kabel-Gries" !
    3. ich möchte auch demnächst HDTV anschauen
     
  6. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Die Konstruktion hört sich ja sehr interessant an.

    Vielleicht kannst du ja mal ein Foto machen, wenn deine neue Sitzbank fertig ist ;). Kreativität für Satschüssel tarnen ist immer gut.
     
  7. Holger36

    Holger36 Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    mache ich auf alle Fälle ! basteln ist mein Hobby !
     
  8. johannes9999

    johannes9999 Lexikon

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    vergiss aber nicht, dass die sitzbank drehbar sein sollte! oder zwei lnbs hat. auf astra kannst du nicht sehr viele fremdsprachige programme bekommen.

    johannes
     
  9. fragenmeister

    fragenmeister Platin Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    in den meisten fällen dient diese klausel nur dazu, dass der vermieter/eigentümer auch ja seine kabelgebühr kriegt- denn wenn das anbringen offiziell erlaubt wäre und die mieter sehen würden, dass das angebot über satellit viel besser ist und noch dazu kostenfrei, würden sicher viele in dem haus ihren kabelanschluss kündigen und ne antenne anbringen..
    ich nehme mal an, dass in eurem haus der kabelanschluss in der miete mit drin ist, was bedeutet, dass euch gar nicht die möglichkeit gegeben wird, den kabelanschluss zu kündigen..wenn das so ist, würde ich mich mal schlau machen, ob dies überhaupt rechtens ist...trotz alledem könnt ihr, wenn es euch hauptsächlich um die deutschen sender geht, eine kleine miniantenne auf dem balkon anbringen oder aufstellen mit einem saugfuß-da braucht ihr nicht mal bohren...wenn ihr es geschickt macht, sieht das keiner von unten und ihr könnt trotzdem programme über sat schauen...und das kann euch keiner verbieten..!
     
  10. Holger36

    Holger36 Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    es wird nur ein hausinternes Kabel sein (Spiegel + UKW antenne) sonst nichts.

    Ich bin ja froh, daß die die UKW antenne noch dabei haben, sie hätten ja auf die Idee kommen können diese wegzulassen und 2 Radiosender über den spiegel mit ins Kabel einzuspeisen.