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Verbot der Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Holger36, 25. März 2005.

  1. Holger36

    Holger36 Neuling

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    hallo!

    im Mietvertrag steht: "Ist in der Wohnung ein Kabelanschluß, mit dem der Mieter eine Mehrzahl von Programmen in seiner Sprache empfangen kann, vorhanden, ist das Anbringen einer Satellitenantenne untersagt."

    Was verstehe ich unter "Mehrzahl" ? Es ist ein Neubau und die wollen nur 6, maximal 12 Sender einspeisen. (vom Spiegel auf dem Dach), da es ihnen angeblich sonst zu teuer wird.

    Gibt es irgendwo eine Vorgabe, was "ausreichende Versorgung" bedeutet???

    grüße!
     
  2. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Jap gibt es. Ein Richter hat mal entschieden dass 2 Sender aus der Heimat reichen, um eine meinung zu bilden und um genug Informationen zu bekommen.

    Aber: wenn du einen Balkon in Südrichtung hast und dort eine Sat-Schüssel installierst, kan dir der Vermieter nichts. Ein Richter hat in der Begründung angegeben, dass eine Sat-Schüssel auf dem Balkon mit einem Sonnenschirm gleichusetzen ist, sofern die Schüssel nicht fest Montiert ist. (keine Verschraubung am Balkon ect.)
     
  3. Commander Keen

    Commander Keen Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Versteht man darunter auch Shopping-Sender, sowie Astro-TV usw.?
     
  4. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Ich suche das Urteil leich mal raus... soweit ich das verstanden habe müssen 2Programme in Landessprache zur verfügung stehen...Da sie zu Informationszwecken genutzt werden sollen gehe ich davon aus, dass es Informationssender sein müssen, wo auch nachrichten laufen...

    Ich suche das Urteil mal raus..
     
  5. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 09 Ferbruar 1994 (1 BvR 1687/92) hat jeder Ausländer (kein deutscher Staatsbürger) das Recht auf den Empfang von Fernsehsendungen aus der Heimat, wenn es diese nicht im TV-Kabel gibt.

    Karlsruhe (dpa) - Ausländische Mieter oder Wohnungseigentümer können wegen ihres besonderen Informationsinteresses trotz eines bestehenden Kabelanschlusses noch eine zusätzliche Parabolantenne installieren. Nach einem vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlichten Urteil gilt das vor allem für jene Ausländer, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden. (V ZB 51/03 - Beschluss vom 22. Januar 2004).

    Die für die Anbringung einer Außenantenne erforderliche schriftliche Einwilligung des Verwalters kann laut BGH nur aus wichtigen Gründen versagt werden. Im behandelten Fall hatte die Eigentümerversammlung wegen des vorhandenen Kabelanschlusses das Anbringen von Parabolantennen generell verboten.

    Auf die Klage der Hausverwaltung hatten das Amts- und Landgericht Kiel polnische Wohnungseigentümer zur Entfernung der Antenne verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wollte der Beschwerde der Beklagten stattgeben, sah sich jedoch wegen eines abweichenden Urteils des OLG Bremen daran gehindert. Es legte den Fall dem BGH zur Entscheidung vor. Die Karlsruher Richter bezweifelten in ihrer Begründung, dass das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot angesichts des technischen Fortschritts «die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt».

    Auch wenn die Wohnungseigentümer auf Grund gesetzlicher Bestimungen keine Beseitigung einer Parabolantenne verlangen könnten, bedeute dies - so der BGH - noch nicht, dass ihre grundgesetzlich geschützten Eigentumsinteressen völlig unberücksichtigt blieben. Eine derartige Antenne dürfe die anderen Eigentümer der Wohnanlage nicht über das «unvermeidliche Maß» hinaus beeinträchtigen. Vielmehr müsse sie entsprechend den bau- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften fachgerecht installiert werden. Eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums muss nach Ansicht des BGH-Senats verhindert werden.
    Bundesgerichtshof (V ZB 51/03) (Meldung vom 03.03.2004)

    Anders ausgedrückt:

    Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muß eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden.

    Das zum 1....

    Weiteres um aufstellen von Satanlagen auf einem Balkon oder einer Terasse:

    16.09.2003: Landgericht München I, Aktenzeichen: 31 S 7699/03

    Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Satelliten-Schüssel aufstellen, sofern sie auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk befestigt ist. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden. Die Vermieterin hatte argumentiert, durch die Satelliten-Antenne sei der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Damit seien ihre Eigentümerrechte berührt und eine Genehmigung für die Parabolantenne nötig. Die Mieter hielten dem entgegen, die Schüssel sei in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm vergleichbar. Die Bausubstanz sei nicht verletzt, so daß die Vermieterin nicht auf ihre Eigentumsrechte pochen könne. Dem folgte das Landgericht und wies die Berufung der Vermieterin gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts München ab. Die Richter sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Antenne hinter der Brüstung des Balkons kaum zu erkennen sei.

    Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.

    Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der „tageszeitung“ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.

    Ist also Irrelevant ob Ausländer oder Deutscher Staatsbürger, jeder darf eine Schüssel aufstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2005
  6. Holger36

    Holger36 Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    danke! sehr nützliche infos für mich !
     
  7. johannes9999

    johannes9999 Lexikon

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    wobei die frage auftaucht ob 6!!!??? - 12 sender über kabel eine ausreichende versorgung der auch deutschsprechenden bewohner des hauses sind!

    wieviele sind es analog über hausantenne (nicht sat?). schaut für mich fast so aus als wollten sie nur diese programme über kabel einspeisen.

    johannes
     
  8. derspi

    derspi Senior Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    eigentlich ja nicht, aber daraus ergibt sich ein weiteres Problem. Was macht der Vermieter, wenn ein Mieter Premiere haben möchte und nur diese Kopfstation vorhanden ist?
    Kann er in diesem Fall überhaupt das Aufstellen einer eigenen Schüssel verbieten?
     
  9. cost

    cost Neuling

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    Hallo,
    wir möchten nun endlich auch auf Sat umsteigen. Auch bei uns ist das Aufstellen einer Sat-Schüssel nicht gestattet (wegen dem Gesamtbild). Jedoch bringt uns Kabel nicht allzuviel, da meine bessere Hälfte aus der Ukraine kommt. Wir haben einen Südbalkon. Meine Frage nun: Bringt die Multimo-SAT-Antenne (Ø 41 cm) für 90 Euros die nötige Leistung um Sirius2 oder Amos2 zu empfangen ohne gleich bei Unwetter in die Knie zu gehen? Denn diese Antenne könnten wir locker auf den Tisch anbringen ohne dass sie großartig wahrgenommen würde. Wäre froh, wenn jemand da Erfahrung hätte. Danke im Voraus.
     
  10. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Verbot der Sat-Schüssel

    kommt auf deinen Wohnort an.

    Aber das ist eher schlecht. Sirius2 wirst du in Nord- und oberes Mitteldeutschland damit den Nordic Beam reinkriegen (allzu viel Reserve ist da dann aber nicht mehr), den Europe Beam eher nicht. Amos2 kannst du in Deutschland damit ganz vergessen. Selbst mit 60cm wirst du da nicht viel Freude haben, auch wenn das in östlichen Teil Deutschlands reichen sollte.

    Für Amos ist je weiter östlich, desto besser.

    Wenn du einen Südbalkon hast, könntest du doch aber auch hinter der Brüstung versteckt eine größere Antenne hinstellen, die sieht man dann ja auch nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2005