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VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von IPTV-Nutzer, 29. September 2010.

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  1. onestep84

    onestep84 Junior Member

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    AW: VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

    @ Chrom

    Wenn du Paragraphen nennst, lies doch mal deine eignene Links:

    Telefon und Umzug - Internetangebot Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Rechtsprechung

    Ob ein Umzug einen wichtigen Grund darstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten.


    Ein Teil der Gerichte stellt darauf ab, dass ein Umzug keinen wichtigen Grund im Sinne des § 314 BGB darstellt.
    Das Amtsgericht Frankfurt /Main (Urteil vom 12.12.2007, AZ.: 387 C 1085/07) lehnt eine Kündigung aus wichtigem Grund zum Beispiel mit dem Argument ab, dass die Erbringung der Leistung an dem alten Wohnort möglich ist und es somit im Risikobereich des Kunden liegt, wenn dieser umzieht und seinen Anschluss nicht mehr nutzen kann. Bei einem Festnetzanschluss verpflichte sich der Anbieter nur, die Dienstleistung an dem vertraglich festgelegten Wohnort vorzunehmen. Der Vertrag sei also standortgebunden und müsse selbst dann weiter erfüllt werden, wenn der Verbraucher keine Leistung erhalte.
    Auch nach Ansicht des Landgerichts München I (Urteil vom 14.02.2008, AZ.: 12 O 19670/07) reicht ein Umzug allein nicht aus, um ein Sonderkündigungsrecht zu begründen.
    Es gibt natürlich auch Gerichte die ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach § 314 BGB akzeptieren und den Umzug als Kündigungsgrund ansehen.
    Das Amtsgericht Ulm (Urteil vom 23.05.2008, AZ.: 2 C 211/08) und das AG München (Urteil vom 20.03.2007, AZ.: 271 C 32921/06) stellen beispielsweise darauf ab, dass der Umzug dann ein Sonderkündigungsrecht begründet, wenn die Leistung an dem neuen Wohnort nicht erbracht werden kann.

    Also sicher ist deine Argumentation wohl nicht...

    One
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

    Ein Umzug "allein" reicht nicht aus, wenn allerdings die Leistung an dem neuen Wohnort nicht erbracht werden kann, so kann man § 314 ziehen.

    Nebenbei möchte ich wissen, was die Telekom dann den Nachmieter anbieten will. Über den bezahlten Anschluss des Vormieters wird sie wohl kaum Internet liefern können.
     
  3. onestep84

    onestep84 Junior Member

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    AW: VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

    Also nochmal:

    Ein Teil der Gerichte stellt darauf ab, dass ein Umzug keinen wichtigen Grund im Sinne des § 314 BGB darstellt.
    Das Amtsgericht Frankfurt /Main (Urteil vom 12.12.2007, AZ.: 387 C 1085/07) lehnt eine Kündigung aus wichtigem Grund zum Beispiel mit dem Argument ab, dass die Erbringung der Leistung an dem alten Wohnort möglich ist und es somit im Risikobereich des Kunden liegt, wenn dieser umzieht und seinen Anschluss nicht mehr nutzen kann. Bei einem Festnetzanschluss verpflichte sich der Anbieter nur, die Dienstleistung an dem vertraglich festgelegten Wohnort vorzunehmen. Der Vertrag sei also standortgebunden und müsse selbst dann weiter erfüllt werden, wenn der Verbraucher keine Leistung erhalte.
    Auch nach Ansicht des Landgerichts München I (Urteil vom 14.02.2008, AZ.: 12 O 19670/07) reicht ein Umzug allein nicht aus, um ein Sonderkündigungsrecht zu begründen.
    Es gibt natürlich auch Gerichte die ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach § 314 BGB akzeptieren und den Umzug als Kündigungsgrund ansehen.
    Das Amtsgericht Ulm (Urteil vom 23.05.2008, AZ.: 2 C 211/08) und das AG München (Urteil vom 20.03.2007, AZ.: 271 C 32921/06) stellen beispielsweise darauf ab, dass der Umzug dann ein Sonderkündigungsrecht begründet, wenn die Leistung an dem neuen Wohnort nicht erbracht werden kann.

    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage sollte der Verbraucher immer genau prüfen und überlegen, ob er das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen kann und, ob er bereit ist, die Kündigung notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.


    Also siehst du das es reicht wenn es am ALTEN Standort möglich ist...
    Das sage nicht ich, sondern wie aus deinem Link hervorgeht ein Teil der Rechtssprechung.


    One
     
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

    Wie zwei andere Gerichte urteilen, reicht dies eben nicht. Vor allem in Bezug darauf, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dies war bei dem von dir gekennzeichneten Urteilen nicht der Fall.

    Daher gilt weiterhin, Umzug allgemein kein Sonderkündigungsrecht, Umzug + kein Angebot vor Ort, Sonderkündigung möglich (analog Umzug ins Ausland). Das ist schon daher logisch, da im zweiten Fall ja der gleiche Grund vorliegt wie beim Umzug ins Ausland.

    Es gibt wie gesagt, dass sogenannte Fitness-Studio-Urteil. Fitness-Studio ist bekanntlich standordgebunden, dennoch kommt man bei einem Umzug raus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2010
  5. onestep84

    onestep84 Junior Member

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    AW: VDSL jetzt, Umzug kein VDSL verfügbar

    Ich will dir ja nur klar machen das die Rechtsprechung NICHT EINDEUTIG ist. Also kannst du nicht behaupten das amn ein Sonderkündigungsrecht hat.

    one
     
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