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VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Dezember 2011.

  1. Telefrosch

    Telefrosch Gold Member

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    1.Außer echtem Pay TV gehört gar nichts verschlüsselt, ob bei Um oder sonstwo, ob in SD oder HD. Die zu der HD Ausstrahlung simultan gesendeten SD Programme fallen irgendwan weg und dann fliegt der ganze faule Zauber mit den sogenannten Zugeständnissen auf weil wieder alles dicht ist. So schafft man Fakten durch die Hintertür.

    2.Es gehört echter Wettbewerb (open access) in den Kabelnetzen geschaffen mit diskriminierungsfreien Zugang für andere Netzbereiber und Programmanbieter.
    Das das mit Sky Probleme gibt liegt daran, dass die Knb, wie hier UM, selber Programme anbieten. Da behindert man doch gerne mal den unbequemen "Eindringling" SKY. Läuft bei Entertain diesbezüglich übrigens auch neben der Spur, siehe SKY und Bundesliga. Zu den Zeiten der Bundespost gab es eine strikte Trennung von Netz-und Programmanbieter. Das ist Vergangenheit ohne das eine diskriminierungsfreie Ersatzlösung geschaffen wurde.
     
  2. LSD

    LSD Talk-König

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    Das ist falsch! Bis auf den Unitymedia Infokanal und die Kino auf Abruf Sender betreibt UM keine Programme. Ganz im Gegensatz zu Sky, die sowohl Sender veranstalten als auch andere vermarkten. Wenn diese beiden Zweige getrennt wären, würde das auch für mehr Einheitlichkeit und der flächendeckenden Versorgung der Sport- und Filmsender von Sky sorgen (in HD natürlich). Über Sat würde es dann auf einer "neutralen" Plattform dann auch sicherlich etliche PayTV-Sender geben, die es bislang nur über Kabel oder IPTV gibt.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend


    Vollkommen richtig, aber diese anderen von dir genannten Sender haben auch nicht angeboten diese Sender unverschlüsselt anzubieten und verschlüsseln sie dann wenige Tager später.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    MiB ich bin vom Ist-Zustand ausgegangen. :winken:
     
  5. fernsehen

    fernsehen Silber Member

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    dem kann man nichts mehr hinzufügen ! völlig Richtig ! so ist es.

    Danke
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    ... wird es doch. Natürlich muß der Drittanbieter auch angemessene Entgelte zahlen. Es gelten Telekommunikationsgesetz und Rundfunkstaatsvertrag.
    Zu sehen sind dann auch nur die Angbote des jeweilgen Drittanbieters und die der öffentlich-rechtlichen Sender.
    Stimmt das Kartellamt der Übernahme von Kabel BW durch Liberty Global zu und Unitymedia verzichtet auf die Grundverschlüsselung, wird es auch für Drittanbieter interessanter, weil dann deren Kunden auch das komplette digitale Angebot nutzen können.
    Mit Drittanbieter sind bis hierher dritte Plattformbetreiber gemeint.
    Das gilt auch für Sky. Nur existiert hier noch ein Kooperationsvertrag, bei dem Sky diverse Services von Unitymedia in Anspruch nimmt.

    Ansonsten gibt es es bereits Kabel-Drittanbieter, die sog. NE4-Netzbetreiber, die z.T. Unitymedia-Services, wie z.B. die Signalzuführung, in Anspruch nehmen ...
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    Neutral betrachtet muss man feststellen, was geht dem Kunden die Netzebenen an? Als Kunde stelle ich nur fest, dass bei mir an der Kabeldose Anbieter X zuständig ist. Da ist es auch völlig uninteressant ob UM dabei die Zuführung mittels der NE3 macht und/oder der NE4-Betreiber noch eigene Inhalte beibringt/raus filtert.
    Es ändert gar nichts am Oligopol der Kabelanbieter, im jeweiligen "Revier"!
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    ... an der Kabeldose ist der Betreiber der Netzebene 4 zuständig, also der Drittanbieter.
    Wer im Störungsfall bei Unitymedia anruft, wird i.d.R. auch an den Drittanbieter verwiesen. Die Gestattungsverträge der Drittanbieter verbieten es Unitymedia an deren Hausverteilanlagen zu arbeiten.

    Dabei kann dann leider auch sowas vorkommen: -> Kabel TV Medien Mülheim - gibt es die noch??? oder -> Kabel TV Medien Mülheim - gibt es die noch???

    Ich selbst habe einen Kabelanschluss eines Drittanbieters. Im Störungsfall muß ich erstmal bei dem anrufen. Es handelt sich zwar um eine normale Telefonnummer, aber die Reaktionszeit ist mitunter deutlich länger als bei Unitymedia, denn ein Techniker des Drittanbieters kommt erst dann, wenn er hier in der Nähe.
    Liegt die Störung im Zuständkeitsbereich von Unitymedia, setzt sich der Drittanbieter mit Unitymedia in Verbindung, die i.d.R. aber auch feste Ansprechpartner bei Unitymedia haben ...
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VATM: Unitymedia-Zugeständnisse für Fusion nicht ausreichend

    Ähm ja... in so einen Falle interessiert es einen schon, naja zumindest muss man ja einen Ansprechpartner haben.
    Im Allgemeinen ist es, und darauf wollte ich hinaus, genau das Selbe wie beim Telefon, bezüglichst der "letzten Meile". Beim Kabel praktisch die NE4.
    Kunden von Wiederverkäufern oder aber Anbietern ohne eigenes Netz (1&1 z.B.) sind im Störungsfalle meist schlechter dran, als direkte Kunden des Vorleistungserbringers. Beim Kabel z.B Kunden von Telekolumbus mit Zuführung von Kabel D (dort wo kein eigene Zuführung seitens Telekolumbus). Oder das was du beschrieben hattest.
    In der Praxis völlig logisch, ich als Kunde eines "Wiederverkäufers" stelle einen Fehler fest, der erst von meinem Anbieter an den eigentlichen Leistungserbringer gemeldet werden muss. Das bringt Zeitverzug und setzt funktionierende Störungsbeseitigung voraus, woran es oftmals scheitert. Darüber hinaus kommt es auch oft zu gegenseitigen Vorwürfen der Anbieter, was dem Kunden nicht weiter bringt.
    Die eigentlich historische Aufteilung, und damit z.T. unterschiedlichen Besitzverhältnisse der NE3 und NE4, sind für den Kunden eher kontraproduktiv. Zumal er dadurch den Anbieter auch nicht wechseln kann....