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Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von PapaJoe, 18. April 2005.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Die Überschrift des Threads ist übrigens falsch: Die Urteile des Unrechtsstaates sollte dort stehen...
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Lassen wir doch mal rechnen. Sagen wir mal ein Gefangener kostet 50,-€/Tag (u. das dürfte noch geschönt sein). 50*30 = 1500,-€/Monat. 1500*12 = 18.000,-€ / Jahr. Das ganze mal 5 und wir haben die stolze Summe von 90.000,-€ die der Steuerzahler blechen darf. Da wäre es wirklich sinnvoller die schlicht und einfach dazu zu verknacken die 14.000,-€ zurückzuzahlen + eine angemessene Geldstrafe.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Ich denke mal, bei dem Fall waren wohl noch andere Gründe mit auschlaggebend, eventuell Vorstrafen, Wiederholungstat, Häufigkeit des Betrugs (90-mal lt. Beitrag) o. ä. Normalerweise bekommt man für 14.000 € wohl nicht fünf Jahre ohne Bewährung. Bei Ersttaten dürfte es idR Bewährungsstrafen sein.

    Bei Kanther muss man sehen, dass das Gericht weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen ist. Ich bin jetzt kein Jurist, kann das jetzt nicht beurteilen, wie die Strafe zustande kommt, aber ich denke, die Höhe der Strafe wird schon angemessen iSd Gesetzes sein. Wenns der Ströbele von den Grünen schon so sieht...

    Jetzt irgendwelche Urteile miteinander zu vergleichen, halte ich für falsch, da es z. B. nicht nur auf die Höhe des Schadens ankommt, sondern auf viele andere Faktoren, z. B. die Art des ihm vorgeworfenen Vergehens. Wenn jemand bspw. einen Raubmord wegen 100 € verübt, ist dies härter zu bestrafen, als wenn jemand 10.000 € aus der Kasse stielt.

    Allerdings erscheint auch mir das Urteil persönlich als zu niedrig, möge es auch formal angemessen sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2005
  4. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    In Bayern scheint es echt so zu sein, das die CSU da machen kann, was sie will.

    Aber die Ära Strauß scheint nunmehr vorbei zu sein! Die Macht dieser Familie ist vorbei. Verstehe nur nicht, warum der Ede Stoiber solange an dieser Frau festgehalten hat?

    Na, als "Verbrecher" würde ich Kanther nicht bezeichnen, aber es ist halt so, das ich bei diesem Urteil leichte Bauchschmerzen bekomme, aber bei einer solchen Summe, die man ja als "Peanuts" bezeichnen kann, wie ein bekannter Banker es mal ausgedrückt hat, verstehe ich echt nicht, wie der mit Bewährung davon kommen kann. Denn er hat ja seiner Partei einen riesigen Schaden beschert.

    Bei dem anderen Urteil sehe ich es auch so, da müssen noch andere Faktoren mit reingeflossen sein, zumal die beiden Täter ja wohl auch nicht geständig waren und wer weiß, was die an Vorstrafen hatten/haben? Aber 5 Jahre finde ich da echt heftig, das ist ja bei Betrug schon die Höchststrafe, siehe § 263 StGB.

    Nur in besonders schweren Fällen springt mehr raus an Strafe.
     
  5. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    - ich habe gelesen, sie solle durchaus erfolge in ihrem ministerium gehabt haben
    - sie ist sein patenkind

    Ist man mit 18 Monaten auf Bewährung eigentlich vorbestraft ? oder waren das 20 oder 24 ?

    Ciao
    Don Pasquale
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    normalerweise ist man mit jeder Strafe vorbestraft
    Das einzigste was einem von der Erwähnung befreit ist eine Buße, in welcher Höhe sie auch immer ausgesprochen wurde. Bewährung ist eine Strafe, Vorstrafe und muß bis zu ihrer Löschung auch angegeben werden auf Nachfrage.
     
  7. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Was sind Tagessätze? Ab wann ist man vorbestraft?

    Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit dem Datenabgleich - wenn man nicht bereits wegen anderer Delikte bestraft worden ist - nicht mit mehr als Tagessätzen zu rechnen. Und natürlich auch nur, wenn die Staatsanwaltschaft sich eingeschaltet hat, Ihr Euch im Sinne des Gesetzes tatsächlich nachweislich "falsch" verhalten habt und dieses vor Gericht so festgestellt wird. Je nach Höhe der Schadenssumme und des verschwiegenen Vermögens bleibt die Strafe nach unseren Erfahrungen jedenfalls unter 240 Tagessätzen. Der Vollständigkeit halber hier aber eine ausführlichere Darstellung.

    Die Höhe des Tagessatzes hängt von der aktuellen Einkommens/Vermögenssituation ab. Wobei diese nicht unbedingt genau geprüft wird, solange man studiert, kann man von 20-30 Euro pro Tag ausgehen. Ist man schon mit dem Studium fertig und verdient gut, wird der Tagessatz höher liegen, je nach Verdienst auch 100 Euro.

    Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Vor Gericht - wenn man selbst angeklagt ist - muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Sollte man also innerhalb dieser Zeit noch mal "auffällig" werden, wird das berücksichtigt. Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft. Aber wie gesagt: Das muss man außer vor Gericht nicht angeben! Zugriff auf diese Daten haben jedoch einige Behörden, näheres siehe § 41 des Bundeszentralregistergesetz.

    Bis einschließlich 180 TS (also ca. 6 Monaten) gibt es praktisch nur Geldstrafen. Eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung) kommt in solchen Fällen nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Geldstrafen kann es bis 720 TS geben, faktisch dürfte über 180 TS aber so langsam der Staatsanwalt/Richter auch an eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) denken.

    Freiheitsstrafe bis 1 Jahr wird regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt (theoretisch auch ohne Bewährung, dann muss der Richter aber genau begründen, warum der Angeklagte ins Gefängnis muss - und auf diese Mehrarbeit hat er in der Regel keine Lust).

    Freiheitsstrafe bis 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden (und werden es regelmäßig auch, wenn keine erschwerende Umstände vorliegen).


    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/folge_vorbestraft.php
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2005
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Zu Ostzeiten war es so und in den neuzigern auch, wenn sich da nichts geändert hat, ist es immer noch so. Sonst hätte die Bewährung ja zur Buße keinen Abgrenzungseffekt. Geldbuße bei kleineren Vergehen wie falsch parken, nicht bezahlen wird dann mit Bewährung geahndet und ist eine vorstrafe. Auch eine Geldstrafe ist eine Vorstrafe.

    Beipiel:
    5x Schwarzgefahren
    1x Verhandlung
    1x Geldsrafe
    = Vorbestraft
    nicht bezahlen selbiger- absitzen aber das ist wieder ein anderes Thema. ;)
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Ahh, deshalb sagst Du immer: "isch 'abe gar kein Auto" :D
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Urteile im Rechtsstaat - manche sind eben gleicher

    Klar sieht das hart aus, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht...

    Ich sehe zwischen diesen beiden Fällen schon deutliche Unterschiede. Kanther wurde der Untreue (§266 StGB) schuldig gesprochen. Das Strafmaß liegt bei bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Kanther hat sich nicht selbst bereichert. Zudem war das Geld bereits im Besitz der CDU.

    Dem Ehepaar bzw. dem Mann wird hingegen schwerer Betrug (§263) vorgeworfen. Es waren 90 Fälle, zudem handelte er gewerbsmäßig, womit es sich um einen "schweren Fall" handelt. Hier sieht das StGB eine Strafe von mindestens sechs Monaten bis 10 Jahren Haft vor.
    Die Betrüger haben sich an dem Geld von 90 Privatpersonen bereichert.

    Gag