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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Warum ist Vater Staat wieder gefragt? Weil es typisch deutsch ist, wenn etwas nicht läuft, immer gleich nach dem Staat zu rufen?

    Warum soll mir Anbieter A helfen, wenn ich als Kunde Probleme mit Anbieter B habe?
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das hat so ziemlich genau gar nichts mit meiner Aussage zu tun.
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das ist aber peinlich, wenn dann der Gerichtsvollzieher den Fernseher pfändet, weil man seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt hat. :LOL::LOL::LOL:
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ja, für den Gerichtsvollzieher, sofern er dieses dann wider besserem Wissen machen würde. ;)
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wenn ich Sky oder HD+ nicht sehe, kommt niemand.
    Wenn ich die Rundfunkabgabe nicht bezahle, bin ich automatisch ein Schwarzseher.

    Logik: Ich bin ein Schwarzseher im lokalen Kino, denn da gehe ich nicht rein.
     
  6. Lt_Spock

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ein normaler Fernseher und wenn es der einzige TV im Haushalt ist kann wahrwscheinlich überhaupt nicht gepfändet werden:

    "Ein Fernsehgerät gehört heutzutage zur bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung und ist nicht pfändbar“ (Az. 31 M 888/98).

    Das gilt auch für Computeranlagen, Samrtphones etc. Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung in Bezug auf die individuellen Lebensumstände.
     
  7. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Der funktioniert eben nicht, sonst müsste man nicht ständig die Grudnlagen ändern, zuletzt (Rente ab67)
    Eben, genau das sage ich ja und deshalb kann das nicht funktionieren, denn es werden immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler.
    Deshalb kriegt man ja auch später Rente, weniger Rente, muss davon KV und Pfl.V bezahlen und die Steuern, die auch noch ständig ansteigen bis 100 % erreicht sind.
    Bist du noch in der Schule oder am studieren, oder hast du wirklich keine Ahnung?
    Dieses System gibt es doch längst, allerdings nur zusätzlich!!!!!

    Schau dir einfach an wie es bei den Pensionskassen und zusätzlichen Rentenversicherungen geregelt ist. ;)

    Das liest man gerne in der Bildzeitung, macht sich ja immer gut in Grossbuchstaben, aber es ist nicht so wie es dargestellt wird.

    Die gesetzliche KV steigt übrigens ebenfalls, jährlich, sogar manchmal doppelt, oder dreifach!!!
    Einmal wird jährlich die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, dadurch zahlt man schon mehr Beitrag, und wenn dann wieder Ebbe in der Kasse ist wird
    vom Gesetzgeber der Beitragssatz erhöht, oder zusätzlich bei manchen Kassen ein Sonderzuschlag eingeführt.

    Es gibt übrignes ein Gesetz, schon seit vielen Jahren, demnach kann ein privat Versicherter jederzeit auf einen Tarif wechseln, dessen Beitrag nicht nicht höher sein darf als der gesetzliche Höchstbeitrag.

    Dann kriegt er allerdings auch nur noch die gesetzl. Leistungen.
    Soviel also zu deiner Bildzeitungspropaganda.:winken: :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2015
  8. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wenn du da einen dicken fetten neuen 65 Zoll TV in der Wohnung stehen hast wird der gepfändet und dir ein billigeres TV Gerät zur Verfügung gestellt.

    Das TVs grundsätzlich nicht gepfändet werden dürfen ist eine Aberglaube.
    Tja und wenn ich dann manchmal sehe, was unsere "Schmarotzer" hier für Geräte rumstehen habe, dann täte ihnen ein guter 51 Zoll Röhren TV als Denkanstoss mal richtig gut. :D:D:D

    Einfach mal über den Begriff Austauschpfändung informieren. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2015
  9. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wenn keiner die Rundfunkabgaben bezahlt und es dann keine Öffis mehr gibt, brauchst du dir um sky oder HD + keine Sorgen mehr zu machen.
    Ohne die Öffis würden Privatsender in Deutschland keine Sendelizenz bekommen.:winken:
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig


    Wieso werden "ständig" die Grundlagen geändert? Die Rente ab 67 war ein großer Einschnitt. Wie sinnvoll dieser war ist eine eigene Diskussion. Aber deswegen zu behaupten, dass System funktioniere nicht, ist Nonsens. Es hat mehrere Jahrzehnte funktioniert - und es funktioniert noch heute.

    Ja, das ist die Propaganda interessierter Kreise, die du dir zu eigen machst. Aber es geht nicht nur um das Verhältnis von Beitragszahler und Rentner, es geht um steigende Produktivität. Die kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
    Jaja, ganz bestimmt.

    Habe ich etwas anderes behauptet?

    Das ist keine Antwort auf meine Frage.
    Die steigenden Beiträge privater Krankenkassen sind eine Erfindung der Bildzeitung? Das ist eine gewagte These. Aber wenn sie dir Spaß macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2015