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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ok Brixmaster, jetzt nicht falsch verstehen: Wie oft wurde in der Vergangenheit die Verfassung geändert? Ich meine damit nur, wenn man wollte, kriegt man das hin. Will man aber nicht.
    Jeder Provinzfürst will weiter "seinen Sender" haben damit er und seines gleichen dort was zu sagen haben. Und sei es nur in den Aufsichtsgremien oder sich einmischenden Staatskanzlein in die Intendantenwahl.
    Man schaffts ja nicht einmal die beiden defizitären Anstalten RB und SR in umliegende Rundfunkanstalten zu integrieren/zu überführen, um zu mehr Effizienz zu kommen. Wobei das Bsp. SWR sicher nicht als positives Bsp. einer Integration dienen dürfte.
    Das verpackt und verkauft man dann geschickt mit "regionaler Identität" und schwafelt dann noch was über Föderalismus, schon stimmt die Richtung.
    16 Provinzfürsten - 16 Meinungen und noch mehr Meinungen all jener die damit "beschäftigt" sind. Da dauert eine Korrektur des RStV auch mal paar Jahre.
    Rundfunk gehörte heute in zentrale Entscheidungsbefugnis, dezentral ist zu teuer, ineffizient und hat zu lange Wege.
    Bsp könnte man sich an der BBC nehmen oder ORF. Bei letzteren speziell ORF2 betreffend.

    Nein, ich will dich damit nicht "anblöken", auch keinen Anderen hier.
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das kann ja nicht funktionieren, ein Beitragszahler versorgt einen Rentner.
    Dann hast du 2 Sozialfälle. ;)

    Geimeint ist das es immer die gleiche Anzahl an Beitragszahlern geben muss, die dann auch die gleiche anzahl an Rentnern "versorgt"
     
  3. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Im Gegenteil!
    Eine Rente auf privater Basis ist deutlich preiswerter um auf die gleiche Höhe zu kommen, Der Mitarbeiter hat also mehr Geld in der Tasche was dem Wirtschaftskreislauf zu Gute kommt.

    Beim schwachsinnigen Dosenpfand liegst du richtig, da sind Hunderte Millionen Euro einfach dem Wirtschaftskreislauf entzogen und liegen brach herum.

    Meine Rentenänderung.
    Alle zahlen, (wer arbeitet halt).
    Es gibt eine gemeinsame Rentenkasse (senkt die Zahl der Spitzenpositionen und Spitzengehälter der Rentenkassenbosse.)
    Mitarbeiter zahlen 30 %, Arbeitgeber 70 % (die sparen dann bei Pensionskassen usw.
    Es wird eine Höchstsumme festgesetzt, bis zu der die Arbeitgeber den Zuschuss zahlen müssen, zB. den gleichen wie heute.

    Im Endeffekt sparen dadurch die Arbeitgeber die Gelder für die Pensionskassen und machen ebenfalls ein Plus.
    Aktuelle Renten werden über Steuern finanziert.
    Es werden Sondersteuern für den Kauf bei Luxusartikel eingeführt, Autos ab xxx Euro, Jachten, Häuser ab xxx Euro Wert usw.

    Bei den Krankenkassen wird das gleiche System eingeführt, Kinder sind kostenlos mitversichert, die Beiträge werden auf alle anderen Beitragszahler umgelegt(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).
    Arbeitnehmer zahlen 40 %, Arbeitgeber zahlen 60 % Beitrag, bis zur aktuellen Höchstgrenze.
    Bei einer privaten Krankenkasse kann man sich ebenfalls besser oder weniger besser versichern, auf jeden Fall ist es besser und billiger als heutzutage.

    Medikamente dürfen nicht mehr als der europäische Durchschnittspreis kosten!

    Was dabei herauskommt kann ich natürlich nicht genau vorhersehen, aber da können sich Fachleute Gedanken drüber machen und an dem groben Gerüst meiner Idee dann herumschrauben.
    Im Endeffekt darf es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber nicht teurer werden und bei der unzähligen Anzahl an Krankenkassen gibt es bei einer Zusammenlegung erhebliche Einsparpotenziale auf der Chefebene.

    Der HHA Beitrag wird auf 10 Euro gesenkt, das ist deutlich mehr als für eine Grundversorgung nötig ist.
    Wieviel Sender die Öffis dann schalten bleibt deren eigene Sache.
    Wer nicht zahlt wird sofort gepfändet, deutlich höher als er für den Beitrag hätte aufbringen müssen.
    Wer nichts zu pfänden hat wird zu Sozialdiensten verpflichtet, (seit der quasi Abschaffung der Wehrpflicht fehlen Zivildienstleistende), bei 5 Euro Stundenlohn (Strafe muss sein).
    Die zu leistende Geldsumme beträgt vorenthaltene HHA+ Zinsen + 100 % Strafzuschlag.
    Wer da unentschuldigt öfter fehlt wird dem Vollzug übergeben, dann hat er nämlich was er ja möchte, keine HHA mehr, die er zahlen muss, denn Knackis brauchen das nicht.:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2015
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Werter Hugo,
    glaubst du wirklich, dass deinen Roman jemand liest?
     
  5. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ein System, basierend auf Steuern ist nicht möglich, dazu müsste erst das Grundgesetz geändert werden.

    Wo bleibt der link für die Definition von asozial???
    Andere Pauschalgebühren gibt es schon, nennt sich nur anders, ich erwähnte es schon, Solidaritätszuschlag, warum sollte ich den freiwillig zahlen, ich habe mit dem Osten nichts am Hut.
    Warum kriegen Ostrentner Rente?
    Da ist niemand drunter, der 30 Jahre eingezahlt hat, geschweige denn noch länger.

    Jetzt kommst du daher und willst mir einen weismachen, echt spassig.:winken:
     
  6. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig


    Hier ist das DF Forum und keine Kirche, ich brauche hier also nichts zu glauben :D
     
  7. Hugo Armani

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Die Gebühren sind demokratisch entstanden und von den Wählern gewünscht, so ist nun einmal unsere Fake-Demokratie.
    Die Verfassung hat damit kein Problem, im Gegenteil!
    Ich bin auch kein Gebührenbefürworter, man sieht das du meine Postings überhaupt nicht versteht, ich bin für einen deutlichen Abbau und Senkung der Kosten!
    Liebend gerne würde ich eine anderer Art der Finanzierung vorziehen!
    Deine Ausrede mit den Steuern ist umso absurder, weil du dich nur vor den Zahlungen drücken willst, bei Steuern kannst du das nicht, müsstest uU. sogar mehr bezahlen, also ist das alles nur eine faule Ausrede.
    Kannst aber gerne versuchen zu erklären warum ich da falsch liege.

    Umso mehr dagegen ist es richtig das Nicht-Zahler nun einmal asozial handeln und ich sie nicht nur als Asoziale bezeichne, ansonsten wäre das nämlich eine Beleidigung!
    Du kennst asozial vermutlich nur als Beleidigung, daher deine Unwissenheit über dessen Bedeutung.
    Es ist eigentlich einfach, wem die Gesetze in diesem Land nicht passen, der darf sich ein anderes Land suchen, hört sich blöde an, aber ist nunmal der Ausweg um den deutschen Öffis den Finger zu zeigen.

    Ich gebe dir sogar gerne einen Tipp wie du in Deutschland lebend den Öffis den Finger zeigen kannst den ich letztens erst gelesen habe.

    Biete ihnen die Barzahlung an, das klappt bei denen nämlich nicht, laut deutschem Gesetz hast du aber das Recht zur Barzahlung.
    So würde ich mich zur Wehr setzen, aber bei dir geht das ja wohl nicht, du willst einfach nur nicht für die Öffis zahlen, wie ich hiermit nochmal unterstelle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2015
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Dann hast du möglicherweise übersehen, dass genau dieses System (Generationenvertrag genannt) seit Jahrzehnten funktioniert.

    Ich weiß nicht, wie darauf kommst. Sowohl die Zahl der Rentner als auch der Beitragszahler ist sich im Laufe der Jahre verändert.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Auf welcher Milchmädchenrechnung beruht denn diese Behauptung?

    Du übersiehst dabei manches. Zwei Punkte möchte ich nennen. Ein so genannter privater Rentenvertrag ist ja kein Vertrag der Versicherung, die einem Versicherungsnehmer einen Gefallen tun will. Die Versicherung will damit natürlich auch Geld verdienen - das ist ihr gutes Recht. Nur der Teil des Gewinns fällt für den Versicherungsnehmer schon einmal weg.

    Der andere Punkt ist das Risiko. Was ist bei einem Ausfall? Dann ist natürlich Vater Staat wieder gefragt.

    Ein schönes Beispiel sind übrigens private Krankenversicherungen. Es häufen sich nach meiner Wahrnehmung Klagen darüber, dass sie gerade im Alter immer teuerer und teuerer werden.

    Aber damit kommen wir zu weit vom Thema ab.
     
  10. KanarZ

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Man müsste gar nicht die "Verfassung" ändern da in ihr nichts von den ÖR steht. Man müsste nur sie anders interpretieren.
    Außerdem können die Politiker viel ändern am System wenn sie nur wollten.

    Sonst stimme ich mit dir überein.