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Urteil zu Pay-TV Verträgen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von qay57, 25. August 2006.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Thrakhath schrieb:
    Ein fleissiger Mann, unser Thrakhath, dass muss man schon sagen. [​IMG]

    [​IMG]

    Solche Leute können wir hier im Forum gebrauchen.
    Ja. Genau das schreibt der Thread-Starter auch: Eine anerkannte TV-Zeitschrift hat dieses Urteil jetzt abgedruckt.

    Dieses Forum ist riesengross, und keiner hat den Überblick, was hier alles geschrieben wird. Dein Verweis auf die Suchfunktion ist zwar ganz nett, aber wenig hilfreich. Wenn ich die Suchfunktion benutzen will, kriege ich Hunderte von Threads - das nützt mir in der Regel gar nichts.

    Zur Sache: Natürlich hilft das Urteil uns allen erheblich weiter. Ob es rechtskräftig ist oder nicht - das spielt dabei doch überhaupt keine Rolle.

    Was glaubst Du eigentlich, wo wir leben? Es kann doch nicht einfach jeder Hans Franz daher kommen und durch das Einlegen unbegründeter Revisionen den Verlauf der Fortentwicklung des Rechts blockieren.
    Das ist zunächst mal ein landgerichtliches Urteil. Da haben sich erfahrene Juristen mit einem wichtigen Thema beschäftigt und sind zu einer Entscheidung gekommen.

    [​IMG]

    http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/16/25/
    Das ist gut durchdacht und gut begründet.

    Diese Begründung ist für jeden hilfreich, der Premiere eine Kündigung schicken will.

    Deshalb ist das Urteil für die Verbraucher sehr wertvoll - und Deine Skepsis ist ganz und gar nicht angebracht.

    [​IMG]

    http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060310090540.html
    Die Frage ist doch eine ganz andere:

    Wollen wir Premiere kündigen?

    [​IMG]

    Wer kündigen will und bisher eine Smart Card hatte, welche die Bundesliga-Spiele freischaltet, trifft vielfach auf folgenden Sachverhalt:

    Einersets überträgt Premiere weiterhin alle Bundesliga-Spiele zwar im digitalen Transport-Stream der Astra-Transponder 11720, 11759, 11798 und 12070 (bzw. in den entsprechenden Kabel-Kanälen.)

    Andererseits erhält der Kunde mit einer S02 Card keine Freischaltung mehr für diese Fussballspiele.

    Nach meinem Rechtsempfinden ergibt sich daraus völlig unzweideutig, dass alle Inhaber von S02-Karten, die im Vorjahr die Bundesliga gucken konnten, jetzt ein Sonderkündigungsrecht haben.

    Da gibt es aus meiner Sicht nichts weiter zu diskutieren. [​IMG]

    Denn Premiere könnte den Kunden freischalten und somit die versprochene Leistung erfüllen. Technisch wäre das kein Problem. Gerüchteweise können Hacker über die Premiere-Plattform alle Fussball-Spiele sehen. Der zahlende (Satelliten-) Kunde kriegt von Premiere aber keine Freischaltung.

    [​IMG]

    Selbstverständlich ist diese Verweigerung von Premiere, eine technisch jederzeit mögliche Leistung zu bewirken, ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung des gesamten Vertrages.

    Mir als Kunde ist es doch egal, welche Rechtsbeziehungen zwischen Premiere und Arena bestehen. Fakt ist, dass Premiere das Video-Signal der Fussball-Spiele über Satellit verbreitet, es aber seinen zahlenden Kunden nicht zugänglich macht.

    [​IMG]
     
  2. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Ein Urteil hilft doch nur, wenn man sich darauf berufen kann. Und das geht nur, wenn es rechtskräfitg ist.
    Was soll man mit einem Urteil, das nicht rechtskräftig ist?
    Mag ja noch so gut durchdacht und begründet sein.
    Solange es nicht rechtskräftig ist, ist es nicht mehr als ein schöner Text, der eine Meinung widergibt. Klar kann man sich darauf beziehen, aber Premiere kann einfach sagen "Na und? Solange es nicht rechtskräftig ist, müssen wir es nicht beachten".

    Sollte Premiere mit seinem Widerspruch durchkommen, wäre es dann so, als hätte es das Urteil nie gegeben. Natürlich kann nicht jeder Hans und Franz daherkommen und Widerspruch einlegen. Aber der Verklagte kann das. Und das ist in dem Fall nunmal Premiere. Man muss jetzt abwarten, wie das Gericht die Begründung des Widerspruchs bewertet. Entweder wird das Urteil dann aufgehoben oder rechtskräftig.
    Aber nicht rechtskräftig heißt derzeit ohne rechtliche Relevanz.


    Deine Erfahrung mit der Suchfunktion kann ich nicht teilen. Gibt einfach mal "17192/05" ein. Da kommen nur wenige Threads. Man muss nur vernünftige Suchbegriffe wählen...


    Und warum Du in dem Zusammenhang die Bundesliga heranziehst, ist mir völlig unklar. Das Urteil braucht es überhaupt nicht um eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Dazu braucht es nur das BGB, welches festlegt, dass Werbeversprechen einzuhalten sind. Da Premiere mit Bundesliga Live im Zuge des Sport und später Fussball Live Abos bzw. allen, die diese Pakete umfassen, geworben hat, müssen sie das auch liefern. Können sie das nicht, ergibt sich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das ist also z.B. bei Satkunden und Kabelkunden u.a. bei ish, iesy der Fall, wenn das Abo die entsprechenden Pakete einschloss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2006
  3. sheltyx

    sheltyx Junior Member

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    AW: Re: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Genau so siehts aus !
    Ich möchte Dich sehen, wenn Deine Lebensversicherung heute kommt und sagt: Wir haben Ihren Vertrag zu Ihren Gunsten geändert, indem Ihr Partner bei Ihrem Ableben, nicht die vereinbarten 50.000,- € bekommt, sondern 30.000,- € plus Reisechecks im Wert von 20.000,- €. Der Wert ist ja der gleiche !

    :eek:

    Für mich ist das der entscheidene Satz:

     
  4. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Trotzdem ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Es hat keine rechtliche Relevanz. Man kann sich nicht darauf berufen.

    Wie ich schon schrieb kann sich natürlich nicht jeder Hanz und Franz Revision gegen ein Urteil einlegen. Aber der Verklagte kann Berufung einlegen und dies begründen. Das Gericht entscheidet dann über die Berufung. Premiere hat dies gemacht. In diesem Fall ist noch nicht über die Berufung entschieden worden und das Urteil somit einfach noch nicht rechtskräftig.

    Aber wie ich ebenfalls schon schrieb, benötigt man das Urteil nicht um eine außerordentliche Kündigung wegen Wegfall Bundesliga, in den Fällen wo das eigene Abo sie bislang enthielt und man sie nun nicht mehr sehen kann, zu begründen. Dazu reicht die bestehenden Rechtsgrundlage bereits aus.

    In den Fällen von einigen anderen Aboänderungen muss man warten, bis bzw. ob das Urteil rechtskräftig wird. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen/akzeptieren ist. Es ist ja nicht so, dass ein Verklagter Urteile durch Berufung immer wieder und ewig lang rauszögern kann. Irgendwann wird über die Berufung entschieden und dann wird auch dieses Urteil rechtskräftig oder eben aufgehoben.
     
  5. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen


    ...tja, aber selbst das sieht Premiere ja völlig anders und verweigert einem Großteil der kündigungswilligen Abonnenten dieses Recht! :mad:
     
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Laut den offiziellen Aussagen werden außerordentliche Kündigungen akzeptiert, wenn man nun die Bundesliga nicht mehr über Premiere empfangen kann und das Abo neben Fussball Live nur ein weiteres Paket (also die Minimalkombination) enthält. Bei größeren Paketen soll eine Einzelfallprüfung erfolgen.

    Diese Auffassung der Einzelfallprüfung, kann ich wie gesagt nicht teilen. Denn bei jedem Abo, welches Fussball Live enthielt und womit jetzt aufgrund der Empfangsart nicht mehr Bundesliga geguckt werden kann, ist Bundesliga Live ein wichtiger Bestandteil (zugesichert durch Werbeversprechen nach BGB). Man hat schließlich einen Gesamtvertrag mit Bundesliag Live abgeschlossen und keine Einzelverträge zu Paketen. Also wird bei Wegfall von Bundesliga Live auch der Gesamtvertrag hinfällig und nicht etwa nur einzelne Pakete.

    Bislang sind allerdings die außerordentlichen Kündigungen auch bei Komplett irgendwann akzeptiert worden. Spätestens wenn man an die Geschäftsleitung geschrieben oder einen Anwalt eingeschaltet hat. Ärgerlich ist nur, dass man offenbar mehrfach die Küdigungen schreiben muss. Premiere hätte die außerordentlichen Kündigungen auch zu dem Zeitpunkt, wo sie noch gehofft haben über Hintertürchen zu universellen Rechten zu kommen, notieren und später nur noch vollziehen sollen.

    Aber zum Thema außerordentliche Kündigung wegen Bundesliga haben wir eigentlich genug Threads. Hier geht es um dieses -noch nicht rechtskräftige und eigentlich anderweitig schon ausgiebig diskutierte- Urteil.
     
  7. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    :wüt: Da bin ich mit dir ganz einer Meinung! Allerdings erscheint mir das Verhalten von Premiere gegenüber kündigungswilligen Komplett-Kunden mehr als unverschämt. Anstatt die Kunden (wie es wohl nur recht und billig wäre) widerstandslos ziehen zu lassen, werden zunächst Standardschreiben verschickt, in denen die Kündigung ohne nähere Begründung abgelehnt wird. Abgesehen davon, das eine a.o. Kündigung nicht der Annahme durch Premiere bedarf, um wirksam zu sein, werden anschließend Mahnschreiben verschickt. Hier wird m.M. nach versucht, den Kunden einzuschüchtern und ihm den schwarzen Peter zuzuschieben. Dabei übersieht Premiere gerne, daß nicht die Kunden, sondern Premiere vertragsbrüchig geworden ist.

    Und Kündigungen von Komplett-Paketen, werden -wenn überhaupt- von premiere nur aus "Kulanz" angenommen, ein a.o. Kündigungsrecht wird auch in diesen Fällen bestritten.

    Diese Vorgehensweise durch Premiere halte ich für äußerst unseriös! :wüt:
     
  8. sheltyx

    sheltyx Junior Member

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Du wiederholst Dich *gähn*
    Aber anderen ein Vorwurf wegen Beitragswiederholung machen :rolleyes:

    Merkst Du nicht, daß Du hier allein mit Deiner Meinung bist :eek:
     
  9. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Urteil zu Pay-TV Verträgen

    Ein nicht rechtskräftiges Urteil ist ein nicht rechtskräftiges Urteil. Das heißt es ist rechtlich derzeit nicht relevant.
    Das ist keine Meinung - das ist in unserem Rechtssystem ein Fakt (Wiki zu Rechtskraf).

    Und ich wiederhole mich nur deshalb, weil andere immer wieder so tun, als gäbe es keinen Unterschied zwischen einem rechtskräftigen und nicht rechtskräftigem Urteil. Oder soll ich das jeweils so stehen lassen, nur weil es einige gerne so hätten ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2006
  10. octavius

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    Liebe Online-Gemeinde!

    Thrakhath schrieb:
    Damit kann man eine Menge anfangen. Siehe mein voriges Posting:
    Jeder einzelne hat die Möglichkeit, sich mit den Sach-Argumenten auseinander zu setzen, welche die Münchner Richter in ihrer Urteilsbegründung verwendet haben.

    Finden wir diese Argumente stichhaltig? Dann können wir uns diese Argumentation zu eigen machen.

    Thrakhath schrieb:
    Verzeih, aber jetzt muss ich doch ernsthaft an Deinen Kenntnissen des deutschen Rechts-Systems zweifeln. [​IMG]

    Gerade dann, wenn ein Landgericht und ein Oberlandesgericht unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist es sehr wohl möglich, dass die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt wird. Das heisst:

    Sollte Premiere mit seinem Widerspruch durchkommen, haben wir ein neues Urteil, das ebenfalls angefochten werden kann. Hierbei muss man die Urteilsbegründung lesen - dann kann man sich Gedanken machen, in wie weit eine Revision beim Bundesgerichtshof Aussicht auf Erfolg hat.

    @Thrakhath: es ist leider so, dass ich Dir attestieren muss, dass Du zur Zeit eine Premiere-freundliche Auffasung vertrittst, die ich nicht teile.
    Das stimmt.
    Stimmt. Da hast Du Recht. [​IMG]
    Das sollte Dir eigentlich klar sein: Unzufriedenheit über den Wegfall der deutschen Fussball-Bundesliga ist mit Abstand der häufigste Kündigungsgrund. [​IMG]
    Natürlich können sie liefern.

    Wir haben eine neue Situation, seitdem Premiere das Arena-Signal in die bisherigen fünf Premiere-Transponder integriert hat.

    Was interessiert mich das Binnen-Verhältnis zwischen Premiere und Arena. Fakt ist, dass es - technisch gesehen - ein Handgriff ist, Premiere-Sat-Kunden für die deutsche Fussball-Bundesliga frei zu schalten.

    Premiere will nicht. [​IMG]

    Ich finde, Premiere könnte den Druck auf Arena erhöhen und drohen: Wenn Ihr uns nicht erlaubt, die Sat-Kunden frei zu schalten, schmeissen wir Eure Signale aus unserem Paket wieder heraus.

    Die jetzige Situation, dass Arena über Premiere verbreitet wird, aber für Satelliten-Kunden nicht freigeschaltet wird, ist jedenfalls äusserst unbefriedigend.

    [​IMG]

    Ich fände es konsequenter, Premiere würde Arena wieder rausschmeissen. Sollen die KDG Kunden doch dorthin gehen, wo der Pfeffer wächst. [​IMG]

    Insofern als Premiere dringend einen sechsten Transponder gebrauchen könnte - während Arena sich mit seinen Sandkastenspielen zum Thema Sat-Empfang völlig verkalkuliert hat - wäre ich dafür, dass Arena und Premiere sich friedlich einigen:

    Premiere übernimmt den 12441 V Transponder, die Tividi-Programme werden irgendwie mit Premiere Thema vereinigt, und für diejenigen Kunden, die jetzt Cryptoworks-Receiver gekauft haben, werden die betreffenden Programme in Simulcrypt gesendet.

    MTV 2, VH 1 und BBC Prime nutzen schon seit vielen Jahren Simulcrypt - technisch geht das alles. Und viele Premiere-Kunden würden gerne NASN sehen.

    [​IMG]