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Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. April 2015.

  1. TV_WW

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Es gibt allerdings ein Gesetz (§46 TKG) dass der Anbieterwechsel nicht länger als einen Werktag dauern darf, bzw. dass der Kunde bei einem Anbieterwechsel für max. 24 Stunden ohne Internetverbindung sein darf.
    Ist man als Kunde länger ohne Internetverbindung darf dieser den Rechnungsbetrag kürzen.
     
  2. Martyn

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Trotzdem ist es in der heutigen Zeit extrem ärgerlich ein, zwei Tage offline zu sein. Da ist es kein wirklicher Trost wenn man dann die Rechnung um so 20€ kürzen darf. :(
     
  3. joegillis

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    So die Theorie. Was bringt einem diese Regelung, wenn man wochenlang ohne Internetanschluss da steht und dafür die Rechnung kürzen bzw. für den besagten Zeitraum nichts bezahlen muss?
     
  4. b-zare

    b-zare Gold Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Besser wäre es, wenn das Urteil so ausgefallen wäre:
    (zB.) 20 Mbit zu 25 € mtl. versprochen, tatsächlich 10 Mbit geliefert -> macht 50% Rechnungsreduzierung.
     
  5. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Hallo,

    habe ich vor über einem Jahr schon mit KD so durchgeführt. Internetverbindung Nachmittags und in den Abendstunden kaum nutzbar wegen Überlastung des Netzes. 14 Tage lang protokolliert mit den eigenen Speedtests von KD. KD konfrontiert mit mangelnder Leistung, nachdem keine schnellere Besserung in Aussicht gestellt wurde Frist zur Herstellung der vertraglich vereinbarten Leistung gestellt und gleichzeitig fristlose Kündigung bei Nichteinhaltung angekündigt.

    Einige Tage später Kündigungsbestätigung zu sofort erhalten (welche ich nur noch einmalig schriftlich oder telefonisch mitteilen musste, um noch versorgt zu sein, bis ich einen neuen Anbieter habe).


    Heute nutze ich VDSL 100 / 40 bei der Telekom, zahle dafür (dauerhaft, mit speziellem Rabatt) weniger als die 100/6 Verbindung bei KD kostet und die Leitung ist vom ersten Tag an stabil zu jeder Zeit.

    Meine Erfahrungen mit der Telekom sind durchwegs gut. Mit KD eher nicht.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Bei uns steht, daß bis zu 16 Mbit/s möglich sind, real liegen nur 3 Mbit/s an. Welchen Tarif kann man da bei der Telekom buchen? Der Wohnort ist der Norden von Köln. Kabelanschluß ist nicht vorhanden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2015
  7. arcade99

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Etwas sehr einfach gedacht...

    Die Internet Flatrate könnte doch dennoch in Bezug auf das Volumen uneingeschränkt genutzt werden.
    Die Telefonie könnte auch uneingeschränkt genutzt werden.

    Somit reden wir allenfalls noch um einen eher geringeren Nachlass für mangelnden Speed. Bei der Telekom ist der Unterschied zwischen 50 und 100 MBit genau 5€. Da hast du mal einen Anhaltspunkt, welcher Mehrpreis für eine Verdoppelung des Speeds drauf geht.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Solange man in Deutschland keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Internetanschluss hat wird man das (leider) entweder hinehmen müssen oder sich selber nach Alternativen umschauen müssen, z.B. Internet über Mobilfunknetz nutzen.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Und weshalb sollte ein Anbieter für Ursachen die in der Technik und den geltenden Naturgesetzen verantwortlich sein?
    Das an manchen Anschlüssen nur eine geringere Datenrate möglich ist liegt doch nicht in der Verantwortung des Anbieters.
    Der technische Aufwand bei den Anschlüssen ist identisch. Die Frage ist doch: Kann der Anbieter was dafür dass – bei identischem Aufwand – über manche TAL nur geringere Datenraten realisiert werden können oder nicht? Oder ist das schlicht höhere Gewalt, da die Gründe in den Gesetzen der Physik liegen?

    Auf der Straßen kann man auch nur so schnell fahren wie es die Verkehrslage zulässt, man kann nicht darauf bestehen immer so schnell wie möglich fahren zu können.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Die Leitungsdämpfung ist zwar schon ein Naturgesetz, die Zahl und Abständen zu den DSLAMs aber nicht.

    So gesehen wäre es schon gut wenn die Bundesnetzagentur z.B. die TAL-Mieten nach Leistungsqualität staffeln würde.

    Dann könnten Kunden mit längerer TAL und damit schlechten Datraten schon (etwas) geringere Preise bekommen.

    Vorallem aber würde die Telekom angehalten die mehr Outdoor-DSLAMs zu errichten, da sie an langen TALs mit schlechten Datenraten kaum etwas verdienen würde. An tollen TALs dafür umso mehr.