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Urteil: "YouTV" verstößt gegen Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. November 2016.

  1. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Kurze Richtigstellung: die Nennung von Klägern und Beklagten ist im Internet aus Datenschutzgründen nur gestattet, wenn diese einwilligen. Vor Ort bei Gericht ist es aber einsehbar, aber nur dort. Merkwürdig ist das ja schon.
     
  2. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Steht im Artikel das es sich um RTL handelt, wer sollte es auch sonst sein.

    Geklagt hatte RTL, wie Westphal gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
     
    DocMabuse1 gefällt das.
  3. NFS

    NFS Institution

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    Im Originaltext stand das noch nicht drin!
     
  4. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Das war mir klar, das RTL da wieder seine Hände im Spiel hat.
    Wundert mich das die überhaupt noch Zeit haben ihren Mist zu senden, vor lauter klagen.:D:ROFLMAO:
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    Jedem steht es frei sich in den Gerichtssaal zu setzen und zumindest die Urteilsverkündung anzuhören.

    Einen Anspruch darauf, dass die Veröffentlichung der Urteile den Namen der Parteien nennt, gibt es nicht.
     
  6. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Also gilt der Einspruch/die Klage nur gegen das Daueraufnehmen und nicht gegen das Aufnehmen einzelner Sendungen?