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Urteil: "YouTV" verstößt gegen Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. November 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Aufnahme von Sendungen durch "YouTV" ist urheberrechtswidrig. Dies entschied das Landgericht München. Demnach ist nicht der Kunde, sondern einzig der Online-TV-Rekorder für die Herstellung einer Kopie verantwortlich.

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  2. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    VU+ Ultimo 4K
    Nach einer Klage eines unbekannten Senders???
    Na da hat doch wohl nicht "Rundum Totale Langeweile" kurz TV Sender RTL seine Hände im Spiel.???(n)
     
    b-zare und DocMabuse1 gefällt das.
  3. Traumfernseher

    Traumfernseher Silber Member

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  4. fernseh.schauer

    fernseh.schauer Platin Member

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    Bei YouTV muss man schon seit fast 3 Monaten die Aufnahmen programmieren sonst werden sie nicht aufgezeichnet. Diese 24h beziehen sich allerdings nur auf das Free Abo
     
  5. Koelli

    Koelli Lexikon

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    "Nutzer würden nicht programmieren, sich nicht für eine konkrete Sendung zur Aufzeichnung entscheiden..."

    Das stimmt seit Ende August aber nicht mehr! Seit damals muss man gezielt jede gewünschte Sendung programmieren. Davor wurde quasi alles aufgezeichnet.

    Hoffentlich bleibt der Dienst erhalten! Einzige Möglichkeit, so gut wie alle Sender sehen zu können, die es via DVB-T nicht gibt.
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    Wenn sich der Kläger nicht zu erkennen gibt, widerspricht das Urteil doch jeder Logik!
     
  7. Traumfernseher

    Traumfernseher Silber Member

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    Im richtigen Urteil steht der Kläger ganz bestimmt mit dabei, aber eben nicht im vom Gericht veröffentlichten Urteil. Die Beteiligten wissen schon wer gemeint ist.

    Wir wissen nicht wann die Klage eingereicht wurde, aber da wo YouTV die Regeln geändert hat, da war es ihnen sicher schon bekannt. Deshalb gab es dann die Änderungen im Vorgriff das sie womöglich vor Gericht verlieren, so meine Vermutung.
     
  8. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Das ist doch Quatsch, natürlich müssen Kläger und Beklagter öffentlich genannt werden, das Urteil der Richter geschieht noch immer "im Namen des Volkes". Oder gibt es neuerdings geheime Gerichtsverfahren in Deutschland ?
     
    DocMabuse1 gefällt das.
  9. Traumfernseher

    Traumfernseher Silber Member

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  10. Kreisel

    Kreisel Institution Premium

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    Kann man bei You.TV auch Vor- und Nachlaufzeit einstellen, oder ist man auf die Pünktlichkeit der Programmveranstalter angewiesen?