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Urteil: Wikipedia darf keine Fotos von Gemälden in Netz stellen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Juni 2016.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Och, ich kenne da z.B. einige Sender, die lassen sich ihre Eigenwerbung sogar noch bezahlen.
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Ein Foto kann zwar ein Kunstwerk sein wenn es arrangiert ist oder eine besondere Bearbeitung durchlaufen hat, aber ein einfaches Abbild ist doch kein Kunstwerk.

    In einem Kunstmuseum war ich noch nicht, aber in anderen Museen ist privates Fotografieren mit Smartphones und Kompaktkameras kein Problem solange man niemanden stört und möglichst auf Blitz verzichtet.
     
  3. reporta

    reporta Neuling

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    Urmelchen und Wambologe haben Recht, genauso wie das Museum, resp. der von denen engagierte Fotograf zu Recht das Urheberrecht bestätigt bekam.

    Das Urheberrecht ist eben schärfer als manches Werk und leider auch ein Spielplatz für Profi-Abmahner und deren Anwälte. Doch hier liegt der Fall klar: Das Bild ist geschützt und aus. Selbst wenn der die Wand ablichten würde, ist es sein Werk. Klar, da gibts noch die Sache mit der Schaffenshöhe, aber dennoch ist im Prinzip egal was abgelichtet wird - was nicht explizit erlaubt ist: Maus weg!

    Ich bin (ua.) auch Fotograf seit analogen Zeiten und möchte auch das meine Werke nicht einfach so überall rumkugeln, ohne Fragen, Bildnachweis oder gar mit falschen publiziert werden.
    Und: Ich muss als Miteigentümer einer Nachrichtensite + Blog aber auch diese Rechte anderer beachten.

    Höchstens ein Medienunternehmen kann sich auf den (in Austria) gültigen §42a berufen, wonach Werke, welche ganz aktuelles Tagesgeschehen abbilden sogar ohne Nachfrage, ohne Nachweise u. honorarfrei verwendet werden dürfen.
    ZB: Wenn das Museum brennt und eine Onlinezeitung Bilder davon veröffentlicht kann, ein anderes Nachrichtenportal diese legal verwenden. Klar, wir fragen auch in der Hektik dort nach und sollte niemand erreichbar sein und es muss dennoch bei uns erscheinen, dann tut mans rein und stellt alle Credits dazu.

    So muss Schluss machen, eben kommt eine Meldung einer Feuerwehr rein ...
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Die Schaffenshöhe ist aber in dem Fall der Punkt.

    Bloses ablichten ist keine künstlerische Tätigkeit, sondern kommt etwa das Gleiche raus wie wenn man das Gemälde auf einen grossen Flachbildscanner legen würde. ;)
     
  5. NFS

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    Warum "dämlich"? Die bekommen doch auch noch Recht! :(
     
  6. reporta

    reporta Neuling

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    Stimmt eh - nur ist das scheinbar Auslegungssache der Justiz oder das Recht kriegt der mit dem teureren Rechtsverdreher ...
     
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Das ist die "Rechtsprechung" im "Rechtsstaat Deutschland"! :confused:
     
  8. Watz

    Watz Gold Member

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    ... wollen mal hoffen, das Die Richter dem ganzen noch Vernunft einhauchen.