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Urteil: Wer erbt Facebook-Konto eines Kindes?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Januar 2016.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ob es vielleicht daran liegen könnte, daß sich Facebook einen Kehrricht um nationale Gesetze kümmert?
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Ich würde da egal ob "offline" oder "online" unterscheiden zwischen die Art der Dokumente oder Dienste.

    eBay-Account, Paypal-Account, ... sollte natürlich genauso wie Mietvertrag, Versicherungsverträge, Sparbücher und Konten ... die Hinterbliebenen bekommen.

    Facebook, Instagram, ... geht aber meiner Meinung nach die Hinterbliebenen genausowenig an wie Liebesbriefe und Poesiealben.

    Bei letzterem kann man es natürlich wenn man sie in der eigenen Wohnung aufbewahrt nicht verhindern das sie gefunden werden. Aber wenn ich z.B. ein Bankschliessfach mieten würde, dann würe ich schon erwarten, das ich definieren könnte, was davon z.B. den Hinterbliebenen ausgehändigt wird und das davon einbehalten und nach einiger Zeit vernichtet werden soll.

    Einen Account bei Facebook oder Instagramm würde ich jetzt aber nicht als Digitales Vermögen sehen sondern nur als Kommunikationsdienst und nicht mehr.

    Facebook ist ja nur ein Kommunikationsdienst bei dem man Nutzungsbedingungen akzeptiert und nicht mehr!

    Und selbst wenn Facebook jetzt z.B. 20€ pro Jahr verlangen würde, dann würde das nicht viel ändern. Dann könnten Hinterbliebene zwar evtl. einen Nutzunganspruch erben, z.B. Facebook selber mit einem neuen Account für die verblieben bereits bezahlten Monate nutzen zu dürfen. Ein Anspruch auf die Nutzerdaten des alten Account des Verstorbenen ergibt sich dadurch aber meiner Meinung nicht.

    Wenn es einen berechtigten Verdacht darauf geben sollte, dann wäre das die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ... und nicht die der Hinterbliebenen.
     
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  3. rombus

    rombus Senior Member

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    Gerade das wäre ja ein Beispiel wie Facebook in die reale Welt "übertragen" werden kann. Facebook als Bank, das Konto als Bankschliessfach und die Nachrichten, Bilder, e.t.c. dann der Inhalt.
    Die Erbmasse fällt komplett an den oder die Erben. Kann mir nicht vorstellen das ein Bankmitarbeiter einen Zettel nimmt und dir als Erbe aus dem Schliessfach Sachen gibt oder halt vorenthält. So nach dem Motto: das bekommen sie, das der andere Erbe und das bekommt keiner.
    Das würde ja dann auch für die gemietete Wohnung des Verstorbenen gelten. Also kommt der Vermieter und gibt dir als Erben nur die Sachen raus die auf dem Zettel stehen.
    Und der Rest? "Bereichert" sich dann der Vermieter damit, oder muss er sie dann entsorgen? Auf eigene Kosten? Oder bekommst du als Erbe dann die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt?
    Also wenn das so wäre, würden sich bestimmt ein paar Erben beschweren.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Schreibe nicht in einem Satz von sozialen Netzwerken und Privatsphäre - besser ist.
    Am besten ist, so wenig wie möglich von sich selbst in der Öffentlichkeit preis zu geben (mit konkreten Namen, Daten und schlimmstenfalls Fotos). Kann dadurch nie gegen einen verwendet werden. Auch sind manche "Nachschnüffeleien" von Dritten (Arbeitgeber, Eltern, Schwiegereltern...) so schwieriger. Was es nicht gibt...
    Selbstverständlich ist für mich... - Datensparsamkeit und keine Fotos von uns im Netz!
    Und an die Daten die hier vor Ort vorhanden sind, da kommt die Frau ran. So war das gemeint.
    Fremde hoffe ich nicht. Aber man weiß ja nie. Braucht ja nur ein Account eines Anbieters gehackt zu werden, wo man Kunde ist.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Eine einfache Anweisung wie "alles aushändigen bis auf folgende zwei Sachen" oder "alles vernichten bis auf folgende drei Sachen" ist doch nicht zuviel verlangt.

    Oder zur Not könne man ja mit zwei Schliessfächern arbeiten und dann z.B. die Anweisung geben wie Inhalt vonSchliessfach No. 3687 an die Hinterbleibenen aushändigen und Inhalte von Schliessfach No. 4305 vernichten.

    Einem Vermieter ist das natürlich nicht unbedingt zuzumuten aber einem als Nachlasverwalter eingesetzem Anwalt schon.

    In der Regel wird es da ja nur Schriftstücke, Speichermedien oder kleinere Schuckstücke gehen so das der Aufwand überschaubar sein sollte.

    Niemand wird z.B. den Wunsch haben das Esszimmertisch oder der Kühlschrank zerstört werden soll.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Naja, gerade Facebook wäre kein Beispiel für die reale Welt, da ein Bankschließfach NIE was virtuelles enthält. Vielmehr sind dort physische Wertgegenstände gelagert, die physisch von fremden geschützt werden sollen. Dass nach dem Tod des Eigentümers die Bank von sich aus aktiv werden wird (da für das Fortführen des Schließfach Gebühern entstehen) -dürfte jeden auch zu Lebzeiten klar sein. Eine Facebook-Anmeldung dagegen ist kostenlos und die Existenz eines Accounts kann auch untentdeckt bleiben. Als Bankkunde/User hat man also eine ganz andere Wahrnehmung zu "Schließfächern".

    Da es sich bei einem Facebook-Account weder um materielles noch um geistiges (im Sinne von Werken) zu vererbendes Eigentum geht, sollte nach dem Tod niemand (außer der Staatsanwaltschaft bei der Verbrechensbekämpfung) Zugriff auf das Konto haben.

    So habe ich das auch verstanden und meinte mit "deine Selbstverständlichkeit" -Jeder in einer Partnerschaft kennt die Passwörter des anderen. Dies kann natürlich sein, muss es aber nicht! DAS war mein Gedanke.
     
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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Logisch, denn woher soll Facebook auch vom Tod ihres Nutzers etwas mitbekommen?! Das die sich da mit allen Händen und Füßen vor streuben ist klar. Aber schlussendlich mussten sie die Daten dennoch raus rücken!
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das habe ich nicht gemeint. Ich meinte die "Selbstverständlichkeit" dass Eltern die Zugangsdaten ihrer Kinder kennen.
     
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  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist nicht Selbstverständlich. Wenn es so wäre gäbe es dieses Urteil ja nicht. Denn dann hätten die Eltern einfach die Zugangsdaten genutzt und fertig. ;)
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Naja, @Holladriho brachte es so rüber, dass es in einer Partnerschaft selbstverständlich sein sollte und wenn man das weiterführt -müßte das auch für die (minderjährige) bzw. noch im Haus lebenden Kinder gelten. Denn was wäre das für eine vertrauenvolle und perfekte Familie, wenn man den Partner zwar vertraut und Vertrauen entgegen bringt, aber den Kindern gegeüber -nicht?