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Urteil: Wer erbt Facebook-Konto eines Kindes?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Januar 2016.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Man wird wohl triftige Gründe haben dort nachzufragen. (z.B. wegen Suizid).
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich glaube aber nicht, dass das BGB unter Erbe hier Facebook-Accounts meint. Das ist offenbar noch Neuland und ich bin mir sicher, dass da von oberster Stelle noch was kommen wird. Was das Verschwinden des Kindes angeht, so ist ein Zugriff zum Account bestenfalls eine Berechtigung der Kripo aber nicht die der Eltern. Was würden die Eltern auch mit den Infos anfangen können? Selbst ermitteln, Selbstjustiz, Rufmord -ist doch alles absurd.
     
    Martyn gefällt das.
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Zum einen sind das keine triftigen Gründe, da dafür auch kein Richter einen Dursuchungbeschluss unterschreiben würde. Und was hätten sie IM Account finden sollen, wenn ein Suizidgefährdeter gar nicht davon ausgeht, dass später seine Eltern dort Einsicht hätten. Man hinterläßt entweder einen Abschiedsbrief oder kündigt die Tat mit einer Zeitverzögerung im Internet an.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Schreibe nicht jeder, schreibe ich!
    Abgesehen davon, würde die Frau bei mir an alle Konten, Anmeldungen und dgl. "ran kommen" genauso wie ich es bei ihr auch kann oder könnte.
    Erstens weil man weiß wie es geht oder gänge und zweitens weil es da keine Geheimnisse vor dem Partner geben tut.
    Ok, wir beide sind nicht bei Twitter und Facebook, nur in ein paar Foren und Online-Banking machen wir auch nicht.
    Und angenommen, der/die Lebensabschnittspartner(in) ist einmal eine andere (nur hypotetisch gemeint), ändert man dann zeitnah sämtliche Passwörter und gut ist.
    Stand im Artikel:
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Dafür braucht es keinen "Durchsuchungsbeschluss" die Eltern haben darauf Zugriff da sie diesen erben.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Die Eltern konnten aber offenbar nicht -ran kommen. Abgesehen davon stufe ich soziale Netzwerke -was Privatsphäre angeht- etwas höher ein als das Bankkonto des Partners.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Jetzt können sie es aber, dank dem Urteil.
    Eben nicht!
     
  8. NFS

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    Soziale Netzwerke und Privatsphäre? Wer das nicht trennen kann, hat keine Privatsphäre mehr.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, das ist wohl juristisch nicht eindeutig geklärt. Und was passier in Zukunft, wenn Facebook in seinen AGBs eine Klausel einbaut wonach der Inhaber des Accounts wählen kann was nach seinem Tod mit dem Account passiert? Ist das dann auch Erbe gegen den Willen des Erblassers?
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Aber nicht Dank der von @Holladriho suggerierten Selbstverständlichkeit.... ;)

    @NFS

    Das Opfer hat das aber sehr wohl getrennt, wenn die Eltern erst klagen müssen um im Account ihres eigenen Kindes zu kommen. ;)