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Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. März 2013.

  1. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Das waere die kommerzielle Vermarktung eines domestic channels... das ist halt nicht moeglich
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Geht doch eh nur um kommerzielle TV-Livestreams. Für den Privatbereich gilt das nicht.

    (Wer jetzt meint, er streamt für "Freunde" weltweit ohne diese Freude je gesehen zu haben, der handelt auch kommerziell. Denn da wird er zumindest in Ego-Punkten bezahlt)
     
  3. deekey777

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Das Urteil: InfoCuria

    Die Entscheidung ist sehr interessant, denn auch der BGH hat vor einiger Zeit eine Anfrage über die Definition der öffentlichen Wiedergabe vorgelegt (Gema v. kleine Kabelnetze).

    Mal sehen, was davon bei der Bewertung der BGH-Anfrage übrig bleibt, denn danach wäre die Kabelweitersendung keine öffentliche Wiedergabe, sondern bloß ein technisches Mittel, was die Folge hätte, dass keine Urheberabgaben verlangt werden durften.

    Dass TVC die Rechte der Sender verletzt, ist doch klar. Mal sehen, wie es weitergeht, denn es gibt weitere kommerzielle Anbieter (wie filmon).
     
  4. arte

    arte Lexikon

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Die Sender haben die Ausstrahlungsrechte auch nicht für jeden und überall, von daher ist eine Verbreitung "überall" nicht rechtens.
     
  5. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Von überall war aber in dem Fall auch nicht die Rede.
    Der Streaming-Anbieter hat sehr wohl die IP geprüft und nur den Leuten Zugriff erlaubt, die das Programm sowieso empfangen können.
    Insofern ist es unlogisch, wenn man ein frei empfangbares Programm nicht im ursprünglichen Ausstrahlungsland per Internet streamen darf.
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: Urteil: TV-Livestreams nur mit Zustimmung der Sender

    Die Diskussion läuft im Kreis. Das führt zu nichts.