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Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2011.

  1. Eriah

    Eriah Junior Member

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Stimme ich dir zu,aber nur dann wenn cbs und co. auch in Deutschland senden,was sie ja wohl offensichtlich nicht wollen.

    Und daher hats du das recht eben nicht,weil der Hersteller das nicht will.

    Aber du kannst dir die folgen ja legal auf The Big Bang Theory Video - The Speckerman Recurrence - CBS.com angucken,genau so wie es der Rechteinhaber will.

    Welche Macht missbrauchen sei denn?
    Blöd gesagt,hindert dich doch niemand daran selber serie zu produzieren,und so wie zu willst zu vermarkten.
    Leider macht das eben keiner,womit die leute die serien wie Big Bang Theory machen im recht sind.

    Die wollen aber kein Geld verdienen.
    Und man kann gerade Serien oft gar nicht legal beziehen,ne serie wie voyager komplett mal eben im nächsten saturn zu bekommen,dürfte glücksache sein,bzw wenn du die erste staffel kaufst,ist es glück wenn du die dritte in selber Qualität bekommst,wenn überhaupt.

    Es sind eben nicht nur die nutzer in der Pflicht,sondern auch die Anbieter.
    Und wie man am itunes beispiel sieht,sind sehr wohl viele leute bereit für die sachen zu bezahlen,aber eben nur wenn es ordentlich angeboten wird.
     
  2. Dackel

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Und wenn man zu Guttenbergs Doktorarbeit liest, dann macht man sich auch strafbar!? Oder wie darf ich das verstehen? Woher soll ich als Verbraucher denn wissen, ob der Film geklaut ist oder ob der Seitenbetreiber die Rechte daran hat den Film zu streamen? Was ist mit maxdome, videoload etc. ?

    Soweit ich das verstanden habe, hat dieses Gericht in der ehemaligen DDR nur einen Ossi verurteilt, der Kino.to betrieb und bei seinem nicht unlukrativen Geschäft eindeutig Urheberrechte verletzte. Wurden auch, wie es der Artikel suggeriert, Nutzer verurteilt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2011
  3. sti

    sti Silber Member

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Gesunder Menschenverstand? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Noch nicht. Das Urteil ist noch retaiv frisch.
     
  4. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht


    Ich bezweifle auch ernsthaft das je ein Streaming Nutzer
    rechtskräftig verurteilt wird.

    Aber selbst wenn die Medienindustrie und ihre
    politischen Lakaien das in Gesetzesform giessen
    sollten wird es keinen nennenswerten Einfluss
    auf die Nutzer haben!

    Wieso? Ganz einfach wenn es fast jeder macht
    kann der Staat eh nicht dagegen ankommen.

    Wie will man auch Millionen Nutzern über den
    Gerichtsweg Herr werden? Genauso sinnlos
    wie die Prohibition in den 20er Jahren in den
    USA!
     
  5. AnS66

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Ganz klar, Kinderschänder werden härter bestraft. Oder haste irgendwelche Gegenbeispiele?
     
  6. AnS66

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Suggeriert wurde da gar nichts.

    Ist doch eindeutig.
     
  7. dittsche

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Oh, wieder ein Aufstand der Gerechten :eek:

    Es ist doch so einfach, dass jedem der Sachverhalt klar sein müsste:

    1.) Man bezieht eine Leistung, für die man nicht bezahlt hat.
    2.) Das ist eine Schädigung eines Dritten.
    3.) Es wird verboten bzw. sanktioniert.

    Jeder der kurz überlegt muss zu dem Schluss kommen, dass er nicht sanktionslos etwas erhalten kann, für das er nicht bezahlt.

    Das Unrechtsbewusstsein ist gleich null. Der Sachverhalt ist vergleichbar mit dem Diebstahl der DVD im Einzelhandel.

    Alle anderen Argumenten sind Scheingefechte und dienen dazu, seine Zahlungsunwilligkeit ( oder Unfähigkeit ) fragwürdig zu legitimieren.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Es ist unberechtigte Verwertung und wie Diebstahl zu Recht unter Strafe gestellt.
     
  9. Dackel

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Es ist kein Nutzer verurteilt worden? Aber wenn kein Nutzer verurteilt wurde, wie kommt dann der Artikelschreiber zu seiner Annahme, dass wegen dieses Urteils künftig welche verurteilt werden?

    Wenn ich auf youtube ein Video anschaue, dass ein User urheberrechtswidrig einstellte, mache ich mich dann strafbar? Haben sich jetzt alle Leser der zu Guttenbergschen Doktorarbeit strafbar gemacht? Bestimmt, wo doch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt...
     
  10. KTP

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Alles relativ,das Urteil kam bloß von einem Amtsgericht,eines der übergeordneten Gerichte [LG,OLG,...] kann das Urteil bereits wieder aufheben !
    Schwieriger wäre es für die Urheber schon,wenn der Urheberechtsverletzer
    aus einem diktatorischem Staat käme wie China bzw. Nordkorea, - da könnte relativ wenig bis gar nichts dagegen unternommen werden !

    :):)