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Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2011.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Irgendwie passend:

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur

    Die drehen irgendwie alle völlig am Rad.
     
  2. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Offiziell ist gar nichts verboten. Der Richter hat nur im Rahmen seines Urteils gegen einen der Betreiber von kino.to gesagt, wie er "grundsätzlich" die rechtliche Situation bei den Konsumenten der Streams einschätzt.

    Jeder Jurist weiß, dass es immer auch Ausnahmen gibt, wenn etwas "grundsätzlich" verboten ist. Zudem war dies nur eine Einschätzung eines einzelnen Richters.

    Endgültige Klarheit wird es erst geben, wenn die Industrie wirklich einen Konsumenten vor Gericht zerrt - und da ziert man sich weiterhin, weil man sich offensichtlich gar nicht sicher ist, da Recht zu bekommen.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    P2PTV (Sopcast, TVU etc.) ist auf jeden Fall illegal, da man auch als Sender auftritt. In wie weit das Aufnehmen illegal ist, weiß ich nicht.
     
  4. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht


    Das ist aber doch gar nicht der Kern der Thematik!

    Wie bitte will der Richter und die Justiz die
    hundertausendenen Streamnutzer belangen?

    Ein Gesetz das sich aus rein praktischen Gründen
    nicht durchsetzen lässt ist nur lächerlich, deshalb
    wird es ja auch nicht ernstgenommen.

    Die Urheberrechte beginnen ja mittlerweile auch
    die Urheber zu "belästigen". Siehe Hang Over 2
    und die Probleme die Warner mit dem Tyson
    Tattoo und der Erwähnung der Louis Vuitton
    Tasche hat.

    Oder das Fotografen die ihr eigenes Werk
    durch Dokumentation eines Künstlers erstellen
    jetzt erst die Erlaubnis des Künstlers bzw.
    dessen Erben brauchen!

    Da hat man wohl die Büchse der Pandora
    geöffnet, jeder gegen jeden!:eek:
     
  5. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    heißt das mit mit sopcast, TVU lädt man auch für Dritte hoch?:confused::confused:
    Wie ist das mit flashstreams?
     
  6. Dackel

    Dackel Board Ikone

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Bei normalen flashstreams (justintv, ustream etc.) ladet man natürlich nichts selbst hoch. Hochladen tut man nur bei p2p-streams, dazu muss man aber in der Regel ein Programm herunterladen, etwa sopcast, tvuplayer oder auch veetle, wo bei letztgenanntem der Stream dann über den flashplayer läuft. p2p ist also die Art der Datenübertragung, hat aber nichts mit dem Format des Streams zu tun.

    Es gibt übrigens auch legale p2p Streams, so verwenden die Chinesen etwa CCTV diese Technologie für ihre offiziellen Streams. Zattoo nutzte früher auch diese Technik.
     
  7. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Sat
    panasonic plasma
    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Ich fange mal ganz vorne an. Vor etwa 40 jahren mußte jeder käufer eines
    kassetten/oder bandgerätes gema gebühren zahlen. vl,ist es heute auch noch. Es waren etwa 20DM. Damals nahm ich nur gekaufte platten auf:
    ein freund hatte das gleiche gerät(vogelkundler) und nahm im wald nur
    vogelstimmen auf! Die erstattung dieses betrages ist bis heute nicht erfolgt!
     
  8. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Meines Wissens nach zahlt man auch mit dem Kauf von CD/DVD-Rohlingen, Fernsehern und Radios GEMA-Gebühren.
     
  9. NFS

    NFS Institution

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  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht

    Das schlimme an dieser Sache ist erstens, dass es auf einer Privatfehde zwischen seiner Witwe und dem Museum, dass die Bilder ausstellen will, beruht und zum anderen, dass es ein Präzedenzfall darstellt, der auch auf Abbildungen anderer Werke bekannter Künstler anwendbar ist. Es ist schon zum verrückt werden.