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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. Gümpel

    Gümpel Junior Member

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    Nun ich habe vor zwei Wochen einen 55 Zoll TV für eine "Gästefamilie" angeschlossen.
    Ich glaube nicht das der SONY von diesen Leuten finanziert wurde. Tretet ruhig Eure eigenen Landsleute in den Hintern Frau Merkel wird es freuen! Nein ich bin kein Nazi ich bin Betreuer von "behinderten" Menschen und die bekommen nur Allmosen. Merkt Ihr denn nicht wie Ihr gegenseitig ausgespielt werdet?
    Teile und herrsche!:mad:
     
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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Dieser Spruch ist relevant, wenn sich Kleinbürger über Schmarotzer -> hier Sozialempfänger aufregen, und denen empfehlen den Arsch zu bewegen.
    So freut sich der Ausbeuter, so freut sich die Klasse die dafür sorgen will, den Sozialstaat D zu diskreditieren.
    Es sollte langsam mal im letzten Kuhdorf angekommen sein; dies hier eine Gesellschaft, in den es nicht für jeden der arbeiten will, auch Arbeit gibt.
    Auch wenn die Zahlen aktuell als gut reklamiert werden, aber ob auch in Zukunft, schon wegen fortschreitender Automatisierung.
     
    HiFi_Fan, Satikus und baerlippi gefällt das.
  3. luzifer

    luzifer Senior Member

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    Interessante, wenn auch häufig unsachliche Debatte, nicht jeder der "bedürftig" ist, muss ein Schmarotzer sein. Diese pauschalisierten Äußerungen sind Wasser auf die Mühlen der Bauernfänger.
    Aber, wenn die Privaten über Antenne nun Geld kosten werden, wer schaut dann den Tag über das "Bildungsfernsehen"?
    Wird es nicht mehr gesehen, weil kein Geld dafür vorhanden, werden die Privaten aufschreien. Wird es dennoch geschaut, ist auch genug Geld da und kein anderer muss es bezahlen.
    Warten wir es ab, in einem halben Jahr wird es groß in den Gezetten ausgeschlachtet.
     
  4. Black-Scorpion

    Black-Scorpion Silber Member

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    Sony UHD KD49XD7005 mit SkyQ
    Sony AV STR-DH550
    Grundig FullHD 42VLE8520BL mit TC CI+ Modul
    Sky komplett mit SkyQ Full und ZK
    Der Kabelanschluss ist mit Sichrheit nicht immer in der Miete oder Nebenkosten enhalten.
     
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  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nein, ist er nicht! Und in der Miete niemals.
     
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  6. moznov

    moznov Guest

    Also bei mir ist die Bereitstellung des Kabelanschlusses in der Mietzahlung enthalten, den ich aber nicht nutze..
     
  7. Discone

    Discone Institution

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    Ein Vermieter ist auch nicht verpflichtet HD+ Pay TV mit der Kabelkopfstation oder mit dem programmierbaren Einkabel-LNB in die Hausverteilung einzuspeisen.
    Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten
    für HD+ Pay-TV, freenet Pay-TV, auch nicht für SKY Pay-TV.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2017
    sanktnapf gefällt das.
  8. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Bei einem "zwangsverkabelten" Wohnung bezahlt das Amt auch den Kabelanschluss:
    Hartz 4: Sozialamt zahlt Kabelanschluss | Geldsparen.de
     
  9. joergus

    joergus Silber Member

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    Für GEZ-Pflicht muss man ja seit Kurzem keinen Fernsehempfang haben.
     
  10. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    1.) Die GEZ gibt es nicht mehr.
    2.) Als Bedürftiger ist man vom Rundfunkbeitrag befreit.
     
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