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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. sanktnapf

    sanktnapf Guest

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    und ich wohne jetzt nicht gerade weit weg von der Stadt :(. Wenn ich da in NewYork denke, 2,40 je Fahrt. Da könnte sich München ne Scheibe abschneiden.
     
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Zu meiner Zeit wars noch so, dass die Kabelgebühren nur dann übernommen wurden, wenn es keine Möglichkeit gab, auf den Kabelanschluss zu verzichten (sprich es z.B. technisch nicht machbar war, diesen "abzuklemmen";) ob es genügte, wenn der Vermieter auf die Bezahlung bestand, weiß ich nicht mehr).

    K.A., wie das aktuell ist.
    Evtl hat man ja kapiert, dass sowas generell unmöglich ist und übernimmt die Kosten daher automatisch ;).
     
  3. moznov

    moznov Guest

    Hab grad mal geschaut, die neue RRG- Regierung will wohl das Sozialticket, welches man mit dem " BerlinPass" erwerben kann,
    auf 25,00 Euro senken..
    Das wäre zumindest mal was soziales..

    Nachtrag, hab was neueres gefunden, Kosten wohl um 27.- Euro ab Juli 2017, aber dennoch..
     
    sanktnapf gefällt das.
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Oft, aber nicht immer.
     
  5. techni

    techni Senior Member

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    verstehst du richtig.
     
  6. Jonny84

    Jonny84 Gold Member

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    Das nenne ich Privatvergnügen und da sollte jeder selbst für aufkommen.
     
  7. plueschkater

    plueschkater Board Ikone

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    Gab es da früher nicht auch Kabelnetze mit nachgeschaltetem Filter, der nur ARD, ZDF und das jeweilige Dritte durchgelassen hat?
     
  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Es hieß und heißt vermutlich immer noch, dass terrestrischer Empfang von FreeTV bzw damals sogar noch analogen Programmen zur Informationsbeschaffung ausreicht (während meines Studiums 1988 war es sogar noch so, dass dazu ein Radio als ausreichend angesehen gesehen wurde).
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2017
  9. kjz1

    kjz1 Gold Member

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    Von früher kenne ich noch die Regelung, dass nur ein Radio aus der Sozialkasse finanziert wurde. Begründung: zur Deckung des aktuellen Informationsbedarfes reicht dieses aus. Und für die Rundfunkgebühren gab es eine Befreiung.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Das die Kosten für FreenetTV nicht explizit bezahlt werden ist wenig verwundertlich, denn es werden ja nichtmal die Kosten für Strom, Wasser, ÖPNV, explizit bezahlt, sondern müssen vom Regelsatz bezahlt werden.
     
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