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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Für Nachrichtenübermittlung gibt es zusätzlich 36,11 Euro. Hab nochmal geschaut. Mittlerweile sind es 45,15 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur und 31,00 Euro für Innenausstattung/Haushaltsgeräte.
     
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  2. moznov

    moznov Guest

    Ja, danke , hab mir die Aufschlüsselung jetzt mal gesucht.(y)
    Das wäre für einen Single..

    Regelbedarf ab dem 01.01.2017
    Gesamt* 100% 409,00 €


    Anteil am Regelbedarf
    in % von der RL in € von der RL
    Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 145,20 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04 % 45,15 €
    Nachrichtenübermittlung 8,83% 36 ,11 €
    Bekleidung, Schuhe 8,40% 34,36 €
    Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36% 34,19 €
    Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 7,58% 31,00 €
    andere Waren und Dienstleistungen 7,32% 29,94 €
    Verkehr 6,30% 25,77 €
    Gesundheitspflege 4,30% 17,59 €
    Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 1,98% 8,10 €
    Bildung 0,38% 1,55

    Also Nahrung und billigstes Wasser auf 4 Wochen geteilt 36,30 Euro oder auf 30 Tage 4,84 Euro , inkl. Obst..
    Bildung 1,55 Euro, was solls, Bücher sind überbewertet..
    Kann man ja an Gesundheitspflege einsparen, man muss ja nicht gut duften..;)
    Da schiebt man das Budget wahrscheinlich schon arg hin und her..
     
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  3. krusewitz

    krusewitz Silber Member

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    Glückwunsch zu soviel Sozialkompetenz.Den Artikel vielleicht auch gelesen? Die Antragsstellerin hat eine Schwerbehinderung.Fällt also in diesem Fall in die großzügig vorgegeben Gruppe der Kranken.Das man allerdings den Sozialhilfeempfängern die Kohle für die privaten hinblättert halte ich auch für Unfug.Das Verblödungs TV soll man schön in der Reichweite schrumpfen. Schaden wird das dem Konsumenten sicher nicht.
     
  4. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    45,15 für Freizeit und Kultur, da sind die 5 Euro für Freenet-TV ja locker drinnen. :censored:
     
    Medienmogul gefällt das.
  5. mass

    mass Board Ikone

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    Gut aufgepasst, die Meisten haben eh Kabel über die Nebenkosten und das zahlt das Amt also den Kabel Anschluss ,
    ist eh nur ein sehr geringer Anteil die DVB T schauen jeder WEG und Hausgemeinschaft hat Kabel Anschluss oder eine Sat Gemeinschaftsanlage.

    Hier der entsprechende Punkt und Fehler der Klage
    Klage falsch Begründet ,
    Fordert Freenet TV fälligen Gebühr von 5,75 Euro pro Monat ,
    einen Rechtsanspruch hat man auf die Privat Sender nicht nur auf dem Empfang
    der ÖR in der Wohnung, also TV Sender die zur Grundversorgung gehören
    wie ARD und ZDF, Sat 1 HD und RTL 1 HD gehört nicht zur Grundversorgung,
    daher ist es auch Richtig das die Klage Abgewiesen wurde .

    Die Meisten hier können nicht Lesen .
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2017
  6. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    Welches Amt soll das sein? Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle?
     
  7. moznov

    moznov Guest

    Liest sich erstmal super, aber wie schon geschrieben, wenn du nicht nur abgepacktes Brot und abgepackte Wurst 7 Tage die Woche essen willst, verschieben sich die einzelnen Posten hin und her..
    Diese Aufteilung ist halt da , um irgend argumentativ deutlich zu machen, das du dich jederzeit unters Volk mischen kannst..
    Verkehr z.B. , 25,77 Euro, wie oft darf ich da mal in / durch die Gegend fahren bei den heutigen Fahrpreisen, zahlste also von nem anderen Posten drauf, würde ich doch denken..
     
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  8. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Stimmt schon, wenn ich hier mit der S-Bahn nach München fahre, sind das 9 Euro hin und zurück.
     
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  9. moznov

    moznov Guest

    Fett..:(
     
  10. mass

    mass Board Ikone

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    Jobcenter, Sozialamt
    der Kabel Anschluss ist in der Miete immer enthalten