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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. deekey777

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    Was manche sich hier erlauben, ist nicht zum Aushalten. Die Intelligenzbestien kennen nicht einmal den Unterschied zwischen Sozialhilfe und anderen Sozialleistungen, bevor sie ihr Maul aufreißen. Respekt.
    Hier die Entscheidung bzw. ihre Zusammenfassung beck-aktuell.NACHRICHTEN | SG Berlin: Umstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD muss aus Regelleistung bezahlt werden

    Herren T-Shirt Schwarz - Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal Fresse halten | www.nuhr.de
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. März 2017
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  2. deekey777

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    Das "Amt" bezahlt keine GEZ-Gebühren (die es seit einigen Jahren nicht geibt), sondern man wird von Zahlungen auf Antrag befreit.
     
  3. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Die sind von den Gebühren befreit. Also reichen ja die öffentlichen Sender.
     
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  4. Kreisel

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    Ein Programm zur Unterstützung sozial schwacher beim Umstieg würde ich sogar mitfinanzieren. Die Klägerin hat aber meiner Meinung nach detlich zu hoch gegriffen. Es besteht nun mal kein Anspruch auf Empfang von ProSieben und Co.
     
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  5. Roadrunner113

    Roadrunner113 Gold Member

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    Zum Glück. Wenn es nach den GEZ- Sendern gegangen wäre, wären sie es nicht und der Steuerzahler hätte auch dafür aufkommen müssen.
     
    sanktnapf gefällt das.
  6. Satt18

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    Das Urteil sehe ich als normal an. Was ich allerdings sehr schlimm finde, ist die "übliche" Hetze gegen Hartz 4 Empfänger.
    Geht gar nicht. Nicht jeder in der "Hängematte" ist auch faul oder arbeitslos.
     
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    Ist logisch, der Kabelanschluss und damit dessen technische Zugangsgebühren wird vom Amt auch nur bezahlt, wenn er vom Vermieter zwingend vorgegeben ist. Ansonsten ist er aus der Regelleistung zu zahlen. Wäre komisch, wenn bei DVB-T2 etwas anderes gelten würde.

    Vom Rundfunkbeitrag kann man sich befreien lassen, wird insofern auch nicht vom Amt bezahlt (dafür von allen anderen).

    Im Regelsatz sind 44,60 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur enthalten sowie 30,62 Euro für Innenausstattung/Haushaltsgeräte. Aus den Posten muss die Umstellung bezahlt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2017
  8. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    Es ist kein Urteil, snondern "nur" ein Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz. Aber die Entscheidung ist richtig. Und auch die Hauptsache wird keinen Erfolg haben.
     
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  9. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Technisches Equipment:
    DVB-C: Vodafone-Kabel mit Humax PR 2000c, Sky W+C+S+B+HD, Kabel Digital Home
    DVB-T2HD: Strong SRT 8540
    Eye-TV-Hybrid-Stick für DVB-C (und DVB-T)
    Freenet-TV-Stick
    Quelle?
     
  10. moznov

    moznov Guest

    Und davon bezahle mal Telefon / Internet ( welches Du ja zwingend benötigst, um Bewerbungen zu tätigen, fürs JC erreichbar zu sein),
    und dann geniesse noch genau wieviel Kultur / Unterhaltung..?