1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. timecop

    timecop Board Ikone

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    4.618
    Zustimmungen:
    2.136
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Golden Media 990 Spark Reloaded/LG OLED55C97LA/Xoro HRT8770
    Anzeige
    Das findest Du also "logisch" wenn der eine monatlich seinen Kabelanschluß bezahlt bekommt und der andere nicht mal die 5,75 € im Monat für DVB-T2 HD und damit das für Dich noch plastischer wird, gibt es nur eine "Apartmentmiete" bei der es keine Aufschlüsselung der Kosten gibt, dann zahlt das Amt alles was enthalten ist, Telefon. Strom, TV, Möbel, Concierge.....jedenfalls solange die Miete insgesamt angemessen ist.
     
  2. timecop

    timecop Board Ikone

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    4.618
    Zustimmungen:
    2.136
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Golden Media 990 Spark Reloaded/LG OLED55C97LA/Xoro HRT8770
    Doppelpost
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2017
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    ICH finde das überhaupt nicht logisch, denn was für den einen gilt muss ja auch für den anderen gelten. Was Telefon. Strom, TV, Möbel, Concierge angeht so hast du natürlich auch recht -obwohl sehr überspitzt gesagt. Aber im Kern geht es genau darum -was der Vermieter für wichtig hält im Mietvertrag auszunehmen und was nicht.

    Deshalb meinte ich weiter oben, dass diese Rechtslage eine Sauerei ist -denn hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
     
    timecop gefällt das.
  4. Discone

    Discone Lexikon

    Registriert seit:
    2. Juni 2008
    Beiträge:
    20.981
    Zustimmungen:
    1.668
    Punkte für Erfolge:
    163
    Wenn terrestrischer Empfang mit Zimmerantennen möglich ist:
    Überallfernsehen / DVB-T Empfangsprognose / DVB-T2 Empfangs-Check
    hat der Vermieter keinerlei Verpflichtung für die Bereitstellung einer
    TV-Anschluss Infrastruktur (Internet / DSL bietet z.B. 1&1 / die Telekom an / LTE).
    Mit möglichem VDSL würde via ENTERTAIN sogar Sky Pay-TV funktionieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2017
  5. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

    Registriert seit:
    25. März 2013
    Beiträge:
    5.923
    Zustimmungen:
    5.164
    Punkte für Erfolge:
    273
    kann sein, muss aber nicht...
     
  6. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.797
    Zustimmungen:
    7.539
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Ja, Ausnahmen gibt es immer. Aber selbst für unser Ladengeschäft müssen wir Aufzugwartung zahlen, obwohl das außerhalb des Komplexes liegt und das Treppenhaus gar nicht benutzt wird. Das trifft auch auf die Reinigung zu.
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.561
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    Und genau darum graute es mir immer vor der Prüfung von vorgelegten Nebenkostenabrechnungen ;).
     
    timecop gefällt das.
  8. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

    Registriert seit:
    25. März 2013
    Beiträge:
    5.923
    Zustimmungen:
    5.164
    Punkte für Erfolge:
    273
    Ich wohne im Erdgeschoss, in einem Plattenbau mit Aufzug. Bei unserem Vermieter werden Bewohner des Erdgeschosses von der Aufzugszahlung (Wartung / Reparatur / Miete) befreit. Allerdings ist dies der einzigste mir bekannte Fall, sonst kenne ich das auch so, dass jeder zahlen muss...
     
  9. Jonny84

    Jonny84 Gold Member

    Registriert seit:
    16. April 2005
    Beiträge:
    1.302
    Zustimmungen:
    333
    Punkte für Erfolge:
    93
    Da bei uns die Wohngesellschaft komplett von Tele Columbus zu Kabel Deutschland gewechselt ist, verwette ich mal meinen Hintern dafür, dass die einen attraktiven Vertrag ausgehandelt haben, an dem auch die Wohngesellschaft ihren Anteil hat.
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.797
    Zustimmungen:
    7.539
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Da du das Recht hast, bei der Jahresendabrechnung sämtliche Rechnungen des Vermieters einzusehen, würde das ja auffallen.