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Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. März 2019.

  1. OMD

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    Genau so ist es. Aber manche argumentieren hier das man ja Sky Ticket hätte nehmen können wo man monatlich raus kann. Dass das nicht 1:1 das Gleiche ist spielt in der Logik keine Rolle. Und das es sich um Klauseln in Laufzeitverträgen handelt, wird bewusst ignoriert.

    Für die ist vermutlich auch nicht der Autohersteller am Abgasskandal schuld, sondern der Besitzer des Dieselfahrzeugs ist selbst schuld. Man hätte sich ja keinen Diesel kaufen müssen. Man hätte ihn sich ja bei Bedarf bei Sixt leihen können. Dann würde man nicht auf dem Fahrzeug sitzen bleiben und hätte keine Fahrverbote zu befürchten.
     
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  2. samsungv200

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    Das außerordentliche Kündigungen nicht akzeptiert werden, ist auch bei anderen Vereinen so. Ich hatte "O2" außerordentlich gekündigt, was auch erst auf Interesse stieß, als meine Zahlungen ausblieben. Mit Inkasso und Co. ging fast ein Jahr, jetzt ist seit zwei Jahren Ruhe. Leider trauen sich viel zu wenig, eine außerordentliche Kündigung auch durchzuziehen...
     
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  3. Berliner

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    Ich hab zum Glück einen juristischen Background von der Arbeit her und hab so u.a. mal einen meiner Vermieter oder zuletzt einen Stromabzocker vor mich hergetrieben und mir meine Ansprüche komplett ohne Anwalt gesichert. Einfach Schreiben geschickt, die inhaltlich wie vom Anwalt daherkamen. Das können nur Wenige und darauf bauen alle unseriösen Unternehmen. Prinzip "man kann es ja mal versuchen".
     
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  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    kannst ja dagegen klagen und dich auf das Urteil berufen, in dem du die Kosten wiederhaben willst.
     
  5. joegillis

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    Warum gleich klagen? Erst mal "nett" schreiben und die Reaktion abwarten....
     
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  6. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    kann man natürlich auch machen. Klar. Nur, wenn Sie ihn zuvor sein Recht schon nicht gewährt haben, werden die das im Nachhinein vermutlich auch nicht gerne machen.
     
  7. joegillis

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    Aber jetzt ist gerichtlich geklärt, dass seine Kündigung eigentlich rechtens gewesen ist. Das sind andere Voraussetzungen. Andererseits vielleicht sollte er sich mal an den Verbraucherzentrale Bundesverband wenden, die können ihm vielleicht auch weiterhelfen. Schließlich geht es jetzt nicht gerade um 3,50 Euro.....
     
  8. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Ist doch noch gar nicht rechtskräftig..
    Geht alles in Berufung, und kann noch dauern..
     
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  9. joegillis

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    Und wird wahrscheinlich so lange rausgezögert, bis die Verjährung eintritt.... ;-)
    Aber probieren würd' ich es trotzdem jetzt schonmal....
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sky wird das sicher nicht anerkennen, so lange es ein schwebendes Verfahren ist. Zudem würde Sky in dem Fall eingestehen dass sie nicht im Recht waren, wenn sie nachträglich Schadenersatz leisten. Was im Gegensatz zur Berufung stünde, die Sky eingelegt hat.